Alle Wahlberechtigten, die bis zum 15. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen.
Das Wahlbüro öffnet am Dienstag, 7. Mai 2024, im Ratssaal des Rathauses Siegen (Markt 2, 57072 Siegen) und ist zu folgenden Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
besetzt.
Am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Wahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet.
Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0271 404-1000 und per E-Mail an wahlen@siegen-stadt.de erreichbar.
Zur Stimmenabgabe im Wahllokal wird die Wahlberechtigung benötigt. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen. Sollte im Einzelfall Zweifel am Wahlrecht bestehen, wird eine möglichst frühe Kontaktaufnahme mit dem Wahlbüro empfohlen.
Hinweise zur Briefwahl
Wer per Briefwahl oder in einem anderem als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Wahlbezirk wählen möchte, kann dies postalisch, per E-Mail, online oder persönlich im Wahlbüro beantragen - jeweils unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen. Wer verreisen möchte und vor dem Wahlwochenende 8./9. Juni 2024 nicht mehr zurückkehrt, sollte zusätzlich die Reiseanschrift angeben. Um Wahlmissbrauch zu vermeiden, dürfen nach geltendem Wahlrecht telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.
Der Antrag auf Briefwahl kann per E-Mail an wahlen@siegen-stadt.de gestellt werden oder mittels eines frankierten Postbriefes an folgende Adresse:
Stadt Siegen
Wahlbüro
Markt 2
57072 Siegen
gesendet werden. Es können mehrere Anträge in einem Brief versendet werden. Zudem steht ein Online-Briefwahlantrag ab Dienstag, 7. Mai 2024 zur Verfügung. Erstmals ist außerdem eine Beantragung per QR-Code möglich. Der personalisierte QR-Code ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Die Frist für die Online-Beantragung endet am Mittwoch, 5. Juni 2024, um 12.00 Uhr (1). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ab Mittwoch, 7. Mai 2024, bei Vorlage des Personalausweises vor Ort im Wahlbüro (Ratssaal, Rathaus Siegen) den Antrag dort persönlich abzugeben oder vor Ort direkt zu wählen.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis 15.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni 2024) möglich. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugestellt wurde, kann ihm bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wichtig: Damit die Stimme berücksichtigt werden kann, muss der rote Wahlbrief bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag (Sonntag, 9. Juni 2024) im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen sein.
Weiterführende Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024 …