Zentrale Vergabestelle

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3321
zv@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Ausschreibungen und Vergaben

Für ihre Ausschreibungen nutzt die Universitätsstadt Siegen die Vergabeplattform RIB iTWO e-Vergabe public.
Unter https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen finden Sie alle laufenden öffentlichen Ausschreibungen.

Registrierung

Eine kostenlose Registrierung als Bieter ist auf der Vergabeplattform unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany möglich.
Mit der Registrierung erhalten Sie automatisch alle Informationen im laufenden Vergabeverfahren (zum Beispiel Änderungen von Vergabeunterlagen), sofern Sie sich über die Plattform auf die jeweilige Ausschreibung beworben haben. Außerdem können Sie Angebote elektronisch ausfüllen und abgeben.


Recht und Versicherungen (Rechtsamt)

Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

0271 404-3207
rechtsamt@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Ordnungsamt

Gebäude:
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

0271 404-2222
ordnungsamt@siegen-stadt.de 

Das Ordnungsamt ist weiterhin per Telefax unter 0271 20534 erreichbar.

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Präsenzstreifen erfolgen wie gewohnt.
Das Fundbüro ist uneingeschränkt funktionsfähig (E-Mail: fundbuero@siegen-stadt.de).

Ordnungsamt: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Ich möchte eine Ordnungswidrigkeit melden (abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Äste und Zweige, wilde Müllablagerungen, Ruhestörungen, etc.). Wie kann ich die Ordnungsbehörde erreichen?

Eine Meldung ist per E-Mail, telefonisch oder persönlich möglich. Bitte teilen Sie in einer E-Mail die vorliegende Ordnungswidrigkeit (gegebenenfalls mit Fotos) mit. 

Erreichbarkeit

0271 404-2222
ordnungsamt@siegen-stadt.de 

Eine persönliche Vorsprache ist während der allgemeinen Öffnungszeiten ist möglich. 

Wie kann ich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) zum Abspielen von Musik auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen?

Ein Antragsformular auf Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) zum Abspielen von Musik auf öffentlichen Verkehrsflächen erhalten Sie persönlich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de. Im Bedarfsfall ist auch eine Übersendung per Post möglich.

Wie kann ich eine Genehmigung zum Verteilen von Flyern auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen?

Auf Antrag erhalten Sie ein Antragsformular persönlich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen oder per E-Mail. Das Antragformular können Sie per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de anfordern. Im Bedarfsfall ist eine postalische Übersendung möglich.

Wie kann ich meinen Hund beim Ordnungsamt anmelden (Landeshundegesetzes - LHundG NRW)?

Um Ihren Hund im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) ordnungsbehördlich anmelden zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Anzeigeformular. Das Formular können Sie per E-Mail an: ordnungsamt@siegen-stadt.de unter Angabe Ihrer Personalien, Ihrer Anschrift und einer Erreichbarkeit anfordern.

Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die städtische Steuerabteilung, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: Telefon: 0271 404-2118, E-Mail: steuern@siegen-stadt.de.

Wie kann ich meinen Hund bei der Ordnungsbehörde abmelden (Landeshundegesetz - LHundG NRW)?

Eine Abmeldung im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) kann formlos schriftlich per Post oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de erfolgen. Sofern möglich, fügen Sie bitte einen Abgabe- oder Einäscherungsnachweis im Falle des Todes Ihres Hundes bei.

Für die Abmeldung der Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die städtische Steuerabteilung, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, 0271 404-2118, steuern@siegen-stadt.de.

Ich möchte einen Vorfall mit einem Hund (Beißvorfall/ freilaufender Hund) melden bzw. zur Anzeige bringen. Was kann ich tun?

Sofern Sie einen Zwischenfall mit Hunden melden möchten, nehmen Sie gerne vorab mit der Ordnungsbehörde telefonisch unter 0271 404-1382 Kontakt auf. Eine Anzeige können Sie zudem postalisch oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de melden.

Die ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten meines Hundes im Sinne des § 3 bzw. 10 LHundG NRW läuft ab. Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?

Um eine Verlängerung der ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten eines Hundes im Sinne des § 3 bzw. 10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) beantragen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Formular. Das Formular können Sie per E-Mail an: ordnungsamt@siegen-stadt.de anfordern. Alternativ können Sie unter Telefon: 0271 404-1382 Kontakt zur Ordnungsbehörde aufnehmen oder persönlich vorsprechen. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihre Erlaubniskarte mit.

Ich habe etwas verloren? Kann ich das Fundbüro kontaktieren?

Die Ansprechpersonen des Fundbüros sind persönlich, telefonisch und per E-Mail erreichbar:

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

0271 404-1478
fundbuero@siegen.de  


Gewerbe und Verkehrsüberwachung

Gebäude:
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Zur Online-Terminbuchung des Gewerbeamtes...

Gewerbemeldungen

0271 404-1351 und 0271 404-1357
gewerbe@siegen-stadt.de 

Veranstaltungen

0271 404-1293 und 0271 404-1294

Gaststätten

0271 404-1322 und 0271 404-1313

Verkehrsüberwachung

0271 404-1920
verkehrsueberwachung@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Verkaufsoffene Sonntage in Siegen

Marktbezirk Siegen am 1. September 2024

In folgenden Straßen im Marktbezirk Siegen ist die Verkaufsöffnung von 13.00 bis 18.00 Uhr zulässig:  

  • Alte Poststraße, Am Bahnhof, Bahnhofstraße, Scheinerplatz, Brüder-Busch-Straße, Sandstraße (bis Einmündung Hindenburgstraße), Kölner Tor, Kölner Straße, Markt, Kornmarkt, Europastraße (Hindenburgstraße), Herrengarten, Fürst-Johann-Moritz-Straße, Löhrstraße (bis Einmündung Donzenbachstraße), Marburger Straße (bis Einmündung Hinterstraße)

Marktbezirk Geisweid am 13. Oktober 2024

In folgenden Straßen im Marktbezirk Geisweid ist die Verkaufsöffnung von 13.00 bis 18.00 Uhr zulässig: 

  • Rijnsburger Straße, Röntgenstraße, Marktstraße 1-30, Bahnstraße 1-15, Rathausstraße, Am Klafelder Markt, Friedrich-Neuss-Platz, Sohlbacher Straße 16-35, Friedrichsplatz, Lindenplatz, Geisweider Straße 27-61

Hinweis:
Die verkaufsoffenen Sonntage finden nur statt, wenn die anlassgebenden Veranstaltungen durchgeführt werden, und betreffen lediglich die genannten Straßen und den genannten Zeitraum.


Gewerbeamt: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Wie erreiche ich die Veranstaltungssachbearbeitung? Welche Dienstleistungen können aktuell durch die Veranstaltungssachbearbeitung geleistet werden? Wo erhalte ich notwendige Formulare?

Die Dienststelle der Veranstaltungssachbearbeitung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.

Aktuell sind alle Dienstleistungen möglich, allerdings kann die Bearbeitung aus gegebenem Anlass mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.

Kontakt/ Ansprechpersonen

0271 404-1293 und 0271 404-1294
m.dinter@siegen-stadt.de und j.rogel@siegen-stadt.de 

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Formulare

Notwendige Formulare/ Anträge sind vor Ort erhältlich (Raum: 103, 1. Etage).

Kann ich eine Gewerbemeldung vornehmen?

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldungen sind uneingeschränkt möglich. 

Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig.

Gebühren 

  • Einzelunternehmen: 26,00 Euro
  • GmbH und andere Rechtsformen: 33,00 Euro für den ersten Gesellschafter, 13,00 Euro für jeden weiteren Gesellschafter

Hinweis: Zurzeit nur Barzahlung möglich!

Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen

Gewerbeummeldungen und -abmeldungen können lediglich entgegengenommen werden. Eine Bestätigung ist derzeit nicht möglich. Bitte reichen Sie ihre Gewerbeummeldung oder -abmeldung per Post oder per E-Mail an: gewerbe@siegen-stadt.de unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises ein.
Eine persönliche Vorsprache in der Dienststelle ist ebenfalls möglich.

Dokumente

Gewerbe: Anmeldung

Gewerbe: Ummeldung

Gewerbe: Abmeldung

Gewerbe: Beiblatt gesetzlicher Vertreter

Kontakt

0271 404-1357
gewerbe@siegen-stadt.de

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Sprechzeiten

Montag
Geschlossen

Dienstag und Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Terminvereinbarung über https://www.terminland.de/gewerbeamtstadtsiegen/ notwendig.

Mittwoch und Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Terminvereinbarung über https://www.terminland.de/gewerbeamtstadtsiegen/ notwendig.

Wie kann ich die Gaststättensachbearbeitung erreichen? Welche Dienstleistungen können aktuell durch die Gaststättensachbearbeitung geleistet werden? Wo erhalte ich notwendige Formulare?

Die Dienststelle der Gaststättensachbearbeitung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.

Aktuell sind alle Dienstleistungen (Schankerlaubnisse, Gestattungen, Marktfestsetzungen etc.) im Rahmen der Gaststättensachbearbeitung möglich, allerdings kann die Bearbeitung aufgrund der derzeitigen Situation mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.

Kontakt/ Ansprechpersonen

0271 404-1322 und 0271 404-1313
p.vohs@siegen-stadt.de und a.middel@siegen-stadt.de

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Formulare

Notwendige Formulare/ Anträge sind vor Ort erhältlich (Raum 310, 3. Etage).

Kann ich eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen?

Derzeit sind keine Auskünfte aus dem Gewerberegister möglich.

Kann ich einen Auszug aus der Betriebekartei beantragen?

Derzeit können keine Auszüge aus der Betriebekartei gefertigt werden.

Kann ich aktuell eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen?

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich durch den Antragsteller beantragt werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.

Zur Online-Terminbuchung des Gewerbeamtes...

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument mit!


Stadtreinigung

Gebäude:
Fludersbach 70
57074 Siegen

0271 404-4815
stadtreinigung@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen/ Online-Services

Abfallkalender/ Abfallentsorgung 

Zum Online-Abfallkalender …

Dokument

Abfallkalender 2024 (Müllabfuhr-Termine) - Aktualisierte Version: gültig ab dem 1. Februar 2024

[Achtung: Das Dokument im PDF-Format wird einzig zur Ansicht nicht aber zum Druck angeboten; das Seitenlayout entspricht nicht einer DIN A4-Größe!]

Kontakt Rest-/ Bioabfall-Abfuhr

0271 404-4856

Abfall- und Wertstoffberatung/ Schadstoffmobil

0271 404-4822

Abfallbehälter: Auskunft zu Bestellungen und Änderungen

0271 404-4857 (Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr)

Abfallbehälter: Anmeldung, Abmeldung und/ oder Ummeldung (Abfuhrrythmus, Behältergröße)

Änderungen zu Abfallbehältern für Rest- und Bioabfall sind grundsätzlich nur schriftlich vom Grundstückseigentümer zu beantragen. Der Antrag kann formlos oder per E-Mail an stadtreinigung@siegen-stadt.de gestellt werden.

Verkauf von Rest- und Bioabfallsäcken

Rest- und Bioabfallsäcke zum Preis von je 4,00 Euro und 1,80 Euro für vereinzelt anfallende Mehrmengen erhalten Sie bei der Stadtreinigung oder in den Bürgerbüros.

Sperrmüll

Sperrmüll kann über das Serviceportal der Stadt Siegen angemeldet werden:

Online-Service “Abfallbeseitigung: Antrag auf Abholung von Sperrmüll”

Bei Rückfragen dazu steht die Stadtreinigung unter sperrmuell@siegen-stadt.de zur Verfügung. Der Termin zur Abholung wird schriftlich bzw. per E-Mail mitgeteilt.

Sperrmüll-Gutschein

Sie können Ihren Sperrmüll selbst zur Abgabestelle auf dem Haardter Berg (Wertstoffzentrum Siegerland, Haardter-Berg-Straße 105, 57078 Siegen) kostenlos abgeben. Hierzu kann jeder Haushalt zusätzlich bis zu zwei Sperrmüll-Gutscheine pro Jahr beantragen. Den Antrag können Sie formlos per Brief an die Stadtreinigung oder per E-Mail an sperrmuell@siegen-stadt.de senden. Nach Antragsbearbeitung wird Ihnen der Gutschein schnellstmöglich per Post zugesandt. Mehr dazu in unseren nachstehenden FAQs.

Entsorgung von Elektro-Altgeräten

Ab 01.01.2024 erhalten Sie von den Siegener Recyclingwerkstätten gGmbH (SRW), Eisenhüttenstraße 28, 57074 Siegen einen Termin zur Abholung der Elektroaltgeräte. Hierzu beantragen Sie bitte eine Abfuhr auf der Homepage der SRW gGmbH unter: www.srw-siegen.de (siehe: Abfuhranmeldung). Ein Termin wird Ihnen nach der Online-Abfuhrmeldung durch die SRW mitgeteilt.
Bei fehlendem Online-Zugang kann (in Ausnahmefällen) eine Terminvergabe telefonisch unter 0271 359510 erfolgen.

Schadstoffmobil

Fahrplan des Schadstoffmobils 2024

Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt (gegen Gebühr)

Die Stadtreinigung Siegen führt auf Antrag die Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt durch. Dabei ist zu beachten, dass

  • die Abfuhr nur von Privatgrundstücken erfolgt,
  • die Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz erfüllt sein müssen. Dazu muss unter anderem das Strauch- und Astmaterial so bereitgestellt werden, dass der Lkw mit Kran (Auslage ca. 3,00 Meter) die Ladestelle erreichen und gefahrlos aufladen kann,
  • bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen eine Abfuhr nicht erfolgen kann,
  • das Nutzungsentgelt für eine Abfuhr von maximal 15 Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt bemessen ist. Sollen Mehrmengen abgefahren werden, fallen weite Nutzungsentgelte an.

Das Nutzungsentgelt in Höhe von 170,00 Euro ist im Vorfeld über an die Stadtkasse Siegen zu überweisen.

Die Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt kann über das Serviceportal der Stadt Siegen angemeldet werden:

Online-Service “Abfallbeseitigung: Antrag auf Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt (größere Mengen)”
 

Gelbe Tonnen/ Gelbe Säcke und Altglas-Container

Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG
Herborner Straße 7-9
35764 Sinn

Reklamationen

0800 8866 666 (gebührenfrei)
gelbetonnen-siegen@prezero.com

Behälter-Bestellungen/ -Änderungen

einsatzleitung.dillenburg.de@prezero.com 

Altpapiertonnen und Altpapier-Container

Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG
Maccostraße 12
57080 Siegen (Niederschelden)

0271 3829290
info.siegen.de@prezero.com

Wertstoffdepots für Altglas und Altpapier

Die Standorte der Wertstoffdepots auf Google Maps …

Abfallentsorgung: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Wo finde ich die Müllabfuhr-Termine?

Zum Online-Abfallkalender …

Abfallkalender 2024 (Müllabfuhr-Termine) - Aktualisierte Version: gültig ab dem 1. Februar 2024

[Achtung: Das Dokument im PDF-Format wird einzig zur Ansicht nicht aber zum Druck angeboten; das Seitenlayout entspricht nicht einer DIN A4-Größe!]

Wo finde ich die aktuell gültigen Abfallbeseitigungsgebühren?

Der Gebührensatz wird für das Restabfallgefäß und das Bioabfallgefäß separat festgesetzt.

Restmüll

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem

   120-Liter-Behälter: 179,33 Euro
   240-Liter-Behälter: 314,55 Euro
   1.100-Liter-Behälter: 1.826,25 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierwöchiger Abfuhr bei einem

   120-Liter-Behälter. 89,66 Euro
   240-Liter-Behälter: 157,28 Euro
   1.100-Liter-Behälter: 913,12 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem

   120-Liter-Behälter: 358,66 Euro
   240-Liter-Behälter: 629,10 Euro
   1.100-Liter-Behälter 3.652,50 Euro

Die Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 4,00 Euro.

Biomüll

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem

   120-Liter-Behälter: 80,71 Euro
   240-Liter-Behälter: 132,35 Euro
   1.100-Liter-Behälter: 858,75 Euro

Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem

   120-Liter-Behälter: 161,41 Euro
   240-Liter-Behälter: 264,70 Euro
   1.100-Liter-Behälter: 1.717,49 Euro

Die Gebühr für einen Bio-Müllsack beträgt 1,80 Euro.

(Gültig ab 1. Januar 2021)

Wie kann ich einen Sperrmülltermin beantragen?

Eine Terminvereinbarung ist bei der Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich. 

Zudem kann Sperrmüll über das Serviceportal der Stadt Siegen angemeldet werden:

Online-Service “Abfallbeseitigung: Antrag auf Abholung von Sperrmüll”

Bei Rückfragen dazu steht die Stadtreinigung unter sperrmuell@siegen-stadt.de zur Verfügung.

Wo und wie kann ich einen Sperrmüll-Gutschein bekommen?

Sie können Ihren Sperrmüll selbst zur Abgabestelle auf dem Haardter Berg kostenlos abgeben. 

Hierzu kann jeder Haushalt zusätzlich bis zu zwei Sperrmüll-Gutscheine pro Jahr beantragen. Den Antrag können Sie formlos per Brief an die Stadtreinigung oder per E-Mail an sperrmuell@siegen-stadt.de senden. Nach Antragsbearbeitung wird Ihnen der Gutschein schnellstmöglich per Post zugesandt.

Selbstentsorgung des Sperrmülls per Gutschein

Wertstoffzentrum Siegerland
Haardter-Berg-Straße 105
57078 Siegen (Geisweid)

Öffnungszeiten des Wertstoffzentrums

Montag bis Freitag
07.00 bis 17.00 Uhr

Samstag
08.00 bis 14.00 Uhr

Bei der Sperrmüllabgabe mit Gutschein ist folgendes zu beachten:

Die Sperrmüllabgabe ist bis zu einer Menge von 500 kg kostenfrei. Darüber hinausgehende Mengen werden von der Stadt Siegen in Rechnung gestellt. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Nur die/der Berechtigte kann den Sperrmüll abgeben (Ausweispflicht!). Pro Gutschein ist nur eine Anfahrt zur Abgabestelle möglich.

Um Missbrauch auszuschließen, muss die/der Haushaltsangehörige, die/der Sperrmüll mittels des Gutscheins abgeben möchte, sich sowohl bei der Abholung des Gutscheins wie auch bei der Abgabe des Sperrmülls ausweisen. Der Gutschein kann innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellungsdatum eingelöst werden.

Können Abfallbehälter an-, ab- bzw. umgemeldet werden?

An-, Ab- bzw. Ummeldungen von Abfallbehältern sind bei der Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen, möglich. Zudem kann ein Antrag per Post und per E-Mail an stadtreinigung@siegen-stadt.de gestellt werden.

Kann die Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt beantragt werden?

Anträge zur Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt können über das Serviceportal der Stadt Siegen gestellt werden:

Online-Service: "Abfallbeseitigung: Antrag auf Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt (größere Mengen)"


Bürgerdienste ⇢ Bürgerbüro

Bürgerbüro Siegen

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

0271 404-1111
buergerbuero@siegen-stadt.de

Zur Online-Terminbuchung der Bürgerbüros…

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Bürgerbüro Geisweid

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-1111
buergerbuero@siegen-stadt.de

Zur Online-Terminbuchung der Bürgerbüros…

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Bürgerbüro Weidenau

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

0271 404-1111
buergerbuero@siegen-stadt.de

Zur Online-Terminbuchung der Bürgerbüros…

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Bürgerbüro Eiserfeld

Das Bürgerbüro Eiserfeld ist vorübergehend geschlossen.

Mögliche Dienstleistungen

Die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen ist derzeit nicht möglich!

Anmeldung zum Erstwohnsitz: Deutschlandticket geschenkt! 

Studierende, die ihren Erstwohnsitz in Siegen anmelden, erhalten von der Stadt Siegen im ersten Semester den Betrag für das Deutschlandticket zurück (im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel). Für die einmalige Erstattung müssen sie lediglich ihre Anmeldebestätigung sowie den Studierendenausweis beim AStA der Universität Siegen vorlegen. Der Betrag wird dann anschließend auf das jeweilige Bankkonto überwiesen. 

Flyer: Hol' Dir Dein Deutschlandticket zurück! 

Bürgerbüro/ Meldewesen: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Kann ich einen Personalausweis/ Reisepass beantragen?

Ja, die Antragsstellung ist möglich, auch für vorläufige Ausweise bzw. Pässe. Bitte sprechen Sie persönlich vor und bringen nachfolgende Unterlagen mit.

Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat (Die vorhandenen Fototerminals im Bürgerbüro Siegen und Weidenau sind zurzeit außer Betrieb.)
  • Bisheriges Ausweisdokument
    (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde)
    Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren bzw. sind gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde (Original) mit.

Wichtiger Hinweis für Eltern bzw. Sorgeberechtigte: Bitte bringen Sie zur Antragstellung die minderjährige Person (Kind) mit!

Die Ausstellung eines Personalausweises unter 16 Jahren oder eines Reisepasses unter 18 Jahren bedarf der Antragstellung beider Elternteile, wenn elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil alleine oder einem Vormund/ Pfleger zu, ist einer von diesen zur Antragstellung berechtigt. Ein entsprechender aktueller Sorgerechtsnachweis/ -beschluss muss vorgelegt werden.

Gebühren

Personalausweis
22,80 Euro (unter 24 Jahre)
37,00 Euro (ab 24 Jahren)

Reisepass
37,50 Euro (unter 24 Jahre)
70,00 Euro (ab 24 Jahren)

Bitte beachten Sie, dass abweichende Gebühren bei Sonderausstellungen (vorläufigen Personalausweis/ Reisepass, Express-Reisepass, Reisepass mit 48 Seiten, Fremdausstellung) anfallen.

Ist ein vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis für die Einreise in alle Länder gültig?

[Quelle: Auswärtiges Amt]

Der vorläufige Reisepass (grüner Einband) wird von den Passbehörden mit maximal einjähriger Gültigkeit ausgestellt. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (beispielsweise: USA).

Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat.

Sollten Sie mit einem vorläufigen Reisepass/ Personalausweis/ vorläufigen Personalausweis verreisen wollen, so kontrollieren Sie bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen:

Reise & Sicherheit (Auswärtiges Amt)

Kann ich einen Kinderreisepass beantragen?

Nein, der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Stattdessen können Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.

Kann ich meinen beantragten Personalausweis/ Reisepass abholen?

Ja, bringen Sie bei der Abholung das bisherige Ausweisdokument mit.

Ihr Personalausweis/ Reisepass liegt in dem Bürgerbüro vor, in welchem Sie die Beantragung vorgenommen haben.

Sollte eine persönliche Abholung nicht möglich sein, kann durch Vorlage einer Vollmacht das Ausweisdokument abgeholt werden. Die Vollmacht ist an bestimmte Vorgaben gebunden und kann auf Wunsch bei Beantragung ausgehändigt werden.

Hinweis:
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist vorübergehend geschlossen.
Die im Bürgerbüro Eiserfeld beantragten Ausweisdokumente können im Bürgerbüro Siegen abgeholt werden.

Kann ich meinen Wohnsitz in Siegen anmelden, ummelden, oder abmelden?

Ja, bitte sprechen Sie persönlich im Bürgerbüro vor und bringen folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass, Aufenthaltstitel mit Nationalpass);
  • Bei An- oder Ummeldung: Wohnungsgeberbestätigung.

Hinweis zur Anmeldung:
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug vorzunehmen.

Hinweis zur Abmeldung:
Eine Abmeldung ist nur vorzunehmen, wenn Sie ins Ausland verziehen, diese kann frühestens eine Woche vor Wegzug erfolgen.

Gebühren

An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei

Dokument

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde

Kann ich mich ins Ausland abmelden?

Ja. Sprechen Sie im Bürgerbüro vor und bringen Sie Ihr Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass, Aufenthaltstitel mit Nationalpass) mit.

Kann ich eine Lebensbescheinigung erhalten?

Ja, bitte sprechen Sie persönlich mit Ihrem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass, Aufenthaltstitel mit Nationalpass) vor.

Gebühren

gebührenfrei

Kann ich eine Meldebescheinigung erhalten?

Ja, bitte sprechen Sie persönlich vor und bringen folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass; Aufenthaltstitel mit Nationalpass).

Gebühren

9,00 Euro

Kann ich eine (einfache/ erweiterte) Melderegisterauskunft beantragen?

Ja, die Auskunft aus dem Melderegister erfolgt in der Regel aufgrund eines schriftlichen Antrages.
Eine Antragstellung kann vorort durch eine persönliche Vorsprache erfolgen. 

Geben Sie bitte für alle Melderegisterauskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und evtl. frühere Anschriften der gesuchten Person an.
Für erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister sowie Archivauskünften muss ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Dies kann beispielsweise durch Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vorstreckungstitel geschehen.

Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.

Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die anfragende Stelle oder Person erklärt, dass die Daten nicht für Werbung und/ oder Adresshandel verwendet werden. 

Bei Auskünften für den gewerblichen Zweck ist zusätzlich noch der Verwendungszweck angegeben werden (beispielsweise Forderungsmanagement).

Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratete oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertretung sowie Sterbetag und -ort.

Archivauskünfte können zurzeit nicht erteilt werden.

Gebühren

Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro

Kann ich eine eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis für Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes) beantragen?

Ja, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben, mindestens 16 Jahre alt sind und Staatsangehörige/ Staatsangehöriger der europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich!

Notwendige Unterlagen

  • Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis.

Gebühren

37,00 Euro

Kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Ja, bitte sprechen Sie persönlich mit Ihrem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass; Aufenthaltstitel mit Nationalpass) vor.

Eine Beantragung kann auch online erfolgen über die Homepage des Bundesamtes für Justiz: 

https://www.bundesjustizamt.de/https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.

Hinweis für ein erweitertes Führungszeugnis:
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen.

Hinweis für ein behördliches Führungszeugnis:
Wenn das Führungszeugnis einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss, wird dieses direkt an die Behörde übersandt, dazu wird bei Antragstellung die vollständige Anschrift und Verwendungszweck benötigt.

Gebühren

13,00 Euro

Kann ich Beglaubigungen vornehmen lassen?

Ja, wenn die rechtliche Voraussetzung dazu vorliegt.

Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Dokument im Original mit.

Gebühren

  • 2,00 Euro pro Beglaubigung
  • 2,00 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift
  • 2,00 Euro pro Fertigung der Kopie

Hinweis:
Die Beglaubigung von: Personenstandsurkunden, ausländischen Dokumenten, Erbscheinen etc. sind nicht durch das Bürgerbüro möglich!

Kann ich Bio- und oder Restmüllsäcke erwerben?

Ja. Der Verkauf läuft über die Informationsschalter der Rathäuser bzw. der Bürgerbüros.

Gebühren

Biosack: 1,80 Euro/ Stück
Restmüllsack: 4,00 Euro/ Stück

Kann ich einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen?

Die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines kann online unter:

https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen 

beantragt werden.

Auch eine Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen im Bürgerbüro ist wieder möglich.

Kann ich einen Fischereischein, Jugendfischereischein oder Sonderfischereischein beantragen oder verlängern?

Ja, die Beantragung bzw. Verlängerung eines Fischereischeins ist möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Nationalpass),
  • Nachweis der Fischerprüfung oder vorhandenen Fischereischein,
  • ein aktuelles Passfoto.

Hinweis Jugendfischereischein und Sonderfischereischein:
Die Ausstellung es Jugendfischereischeines kann ab dem 10. bis 16. Lebensjahr erfolgen.
Der Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die aufgrund einer körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können.

Gebühren

  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • Fischereischein/ Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro 
  • Fischereischein/ Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro
  • Ersatz-Fischeischein bei Verlust: 10,00 Euro
Kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen/ verlängern?

Nein, diese Dienstleistung kann zurzeit nicht erfolgen.

Hinweis: Legen Sie Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis weiterhin aus.


Bürgerdienste ⇢ Standesamt

Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

standesamt@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Um den Dienstbetrieb besser planen zu können und Wartezeiten zu vermeiden, sind Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenn möglich, tragen Sie bitte Ihr Anliegen postalisch oder per E-Mail an: 

standesamt@siegen-stadt.de 

vor. Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte unbedingt in Ihrer E-Mail-Anfrage Ihre Telefonnummer an!
In dringenden Fällen können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten an der Information des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, persönlich vorsprechen.

Mögliche Dienstleistungen

  • Anmeldungen zur Eheschließung.
  • Durchführung von Eheschließungen.
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für die Eheschließung im Ausland.
  • Beurkundung von Geburten.
  • Beurkundung von Sterbefällen.
  • Beurkunden von Erklärungen zur Namensführung.
  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen.
  • Berichtigung von Personenstandsregistern.
  • Eintragung von Folgebeurkunden in Personenstandsregistern.
  • Aufnahme von Anträgen auf Anerkennung einer Scheidung durch die Landesjustizverwaltung.
  • Ausstellung von Urkunden und beglaubigten Registerausdrucken aus bestehenden Geburten-, Ehe- und Sterberegistern.

Wichtiger Hinweis:
Wir bitten aufgrund der Vielzahl der Anliegen, die beim Standesamt zu bearbeiten sind, von Sachstandsanfragen abzusehen.
In dringenden Fällen schildern Sie uns Ihr Anliegen gerne per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de.

Geburtenregister

0271 404-1436
0271 404-1429
0271 404-1430 (bei Auslandsbeteiligung)
0271 404 1428 (bei Auslandsbeteiligung)
0271 404 1332
standesamt@siegen-stadt.de 

Anmeldung von Geburten

Eltern von Neugeborenen können die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an:

standesamt@siegen-stadt.de 

senden. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt eine Bearbeitung. Sollten weitere Unterlagen notwendig oder eine Vorsprache erforderlich sein, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes. Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte unbedingt in Ihrer E-Mail-Anfrage Ihre Telefonnummer an!

Notwendige Unterlagen zur Beurkundung einer Geburt

  • Geburtsanzeige des Krankenhauses (Die Anzeige wird grundsätzlich vom Krankenhaus direkt an das Standesamt übermittelt, bitte achten Sie aber darauf, dass die Anzeige von dem/den sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben sein muss und prüfen Sie auch die Schreibweise des Namens des Kindes).
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Mutter/ der Eltern.

Bei miteinander verheirateten Eltern zusätzlich:

  • Entweder die Eheurkunde und die Geburtsurkunden der Eltern oder einen beglaubigten Registerausdruck des Eheregisters.

Wenn die Kindesmutter nicht verheiratet ist:

  • Die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch der Mutter.

Bei vorgeburtlicher Anerkennung der Vaterschaft:

  • Die beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (und gegebenenfalls der Sorgeerklärung) für das Geburtsstandesamt,
  • die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Vaters.

Unter Umständen sind auch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiger Scheidungsbeschluss der Vorehe der Kindesmutter, soweit Familienstand "geschieden";
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, soweit Familienstand "verwitwet";
  • Erklärungen über Namensänderungen (Namensänderungen  nach Auflösung einer Ehe, Namensangleichung bei Spätaussiedlern etc.).

WICHTIG:

  • Alle Urkunden/ Unterlagen sind grundsätzlich und ausschließlich im Original vorzulegen!
  • Bei ausländischen Urkunden ist eine entsprechende Übersetzung durch einen hier gerichtlich anerkannten Dolmetscher oder eine internationale Urkunde vorzulegen (bei Urkunden in kyrillischer Schrift bedarf es einer Übersetzung nach ISO-Norm).
  • Ausländische Urkunden bedürfen gegebenenfalls einer Apostille (inländische Behörde des betroffenen Staates) oder Legalisation (deutsche Botschaft/ deutsches Konsulat im entsprechenden Staat).
  • Sofern die der Beurkundung zugrunde liegenden Personenstandsregister ohnehin beim Standesamt Siegen geführt werden bzw. bei einem anderen deutschen Standesamt angefordert werden können, ist eine Vorlage der Urkunden im Original in der Regel entbehrlich. Bitte beachten Sie, dass sich bei einem entsprechenden Datenabruf bei einem anderen deutschen Standesamt die Bearbeitungszeit je nach Dauer der Rückmeldung entsprechend verlängert.

Die Vorlage weiterer Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten!

Sterberegister

0271 404-1332
0271 404-1581
standesamt@siegen-stadt.de 

Sterbefall (Beurkundung)

Zur Beurkundung eines Sterbefalles wird um Übersendung der notwendigen Unterlagen per E-Mail an:

standesamt@siegen-stadt.de 

gebeten. Für eine Vorsprache erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes. Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte unbedingt in Ihrer E-Mail-Anfrage Ihre Telefonnummer an!

Notwendige Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles

  • Sterbefallanzeige.
  • Todesbescheinigung.
  • Personalausweis bzw. Reisepass des Verstorbenen.
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen.
  • Eheurkunde oder einen beglaubigten Registerausdruck des Eheregisters, soweit Familienstand "verheiratet", "verwitwet" oder "geschieden".
  • Rechtskräftigen Scheidungsbeschluss der früheren Ehe soweit Familienstand "geschieden".
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, soweit Familienstand "verwitwet".
  • Erklärungen über Namensänderungen (Namensänderungen  nach Auflösung einer Ehe, Namensangleichung bei Spätaussiedlern etc.).

WICHTIG:

  • Alle Urkunden/ Unterlagen sind grundsätzlich und ausschließlich im Original vorzulegen!
  • Bei ausländischen Urkunden ist eine entsprechende Übersetzung durch einen hier gerichtlich anerkannten Dolmetscher oder eine internationale Urkunde vorzulegen (bei Urkunden in kyrillischer Schrift bedarf es einer Übersetzung nach ISO-Norm).
  • Ausländische Urkunden bedürfen gegebenenfalls einer Apostille (inländische Behörde des betroffenen Staates) oder Legalisation (deutsche/s Botschaft/Konsulat im entsprechenden Staat).
  • Sofern die der Beurkundung zugrunde liegenden Personenstandsregister ohnehin beim Standesamt Siegen geführt werden bzw. bei einem anderen deutschen Standesamt angefordert werden können, ist eine Vorlage der Urkunden im Original in der Regel entbehrlich. Bitte beachten Sie, dass sich bei einem entsprechenden Datenabruf bei einem anderen deutschen Standesamt die Bearbeitungszeit je nach Dauer der Rückmeldung entsprechend verlängert.

Die Vorlage weiterer Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten!

Eheregister

0271 404-1280
0271 404-1430 (bei Auslandsbeteiligung)
0271 404-1428 (bei Auslandsbeteiligung)
standesamt@siegen-stadt.de 

Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. 

Notwendige Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Eheschließenden.
  • Beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate) von beiden Eheschließenden (nicht erforderlich, wenn die Eheschließenden in Siegen geboren wurden und in Siegen heiraten möchten).
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als sechs Monate) von beiden Eheschließenden (nicht erforderlich wenn beide Verlobte in Siegen wohnen und die Eheschließung in Siegen erfolgen soll.

Sofern Sie schon einmal verheiratet waren, gemeinsame Kinder haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, sind weitere Unterlagen erforderlich, die im Einzelfall variieren können. Bitte setzen Sie sich vorab mit dem Standesamt per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de in Verbindung, damit wir Ihnen eine Aufstellung der erforderlichen Unterlagen erstellen können. Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte unbedingt in Ihrer E-Mail-Anfrage Ihre Telefonnummer an!

Urkundenstelle

0271 404-1277
urkunden@siegen-stadt.de 

Sofern Sie Urkunden aus einem Personenstandsregister anfordern möchten, nutzen Sie bitte unser 

Anforderungsformular für Geburtsurkunden/ Sterbeurkunden/ Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden

und senden Sie dieses per E-Mail an urkunden@siegen-stadt.de. Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte unbedingt in Ihrer E-Mail-Anfrage Ihre Telefonnummer an!

WICHTIG:

Sofern Sie nicht selbst auskunftsberechtigt sind, benötigen Sie eine Vollmacht einer auskunftsberechtigten Person oder einen Nachweis des rechtlichen oder berechtigten Interesses für die Benutzung eines Personenstandsregisters.


Online-Services

Einfache Urkundenanforderung mit Anmeldung über die BundID inklusive Bezahlfunktion

Online-Service "Personenstandsurkunden: Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz"

Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.

Gebühr/ Begleichung

12,00 Euro pro Urkunde (für jede erste Urkunde der jeweiligen Urkundenart, jede gleichzeitigt zusätzlich beantragte weitere Urkunde: 6,00 Euro)
Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei.

Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.

Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit Online-Ausweisfunktion [eID] über die BundID inklusive Bezahlfunktion

Online-Service: Urkundenanforderung [Online-Ausweisfunktion (eID)]

Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion [eID] über die BundID.

Gebühr/ Begleichung

12,00 Euro pro Urkunde (für jede erste Urkunde der jeweiligen Urkundenart, jede gleichzeitigt zusätzlich beantragte weitere Urkunde: 6,00 Euro)
Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei.

Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.


Standesamt: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Gibt es beim Standesamt Siegen noch Einschränkungen aufgrund des Cyber-Angriffs?

Grundsätzlich stehen die Fachverfahren zur Verfügung und alle Beurkundungen sind wieder möglich. Teilweise kommt es allerdings noch zu längeren Bearbeitungszeiten.

Ich habe einen Termin für eine Eheschließung terminiert, die Eheschließung aber noch nicht angemeldet. Ist der Termin vorgemerkt?

Viele reservierte Termine sind trotz des Cyber-Angriffes vorgemerkt. Sofern die Anmeldung zur Eheschließung noch nicht erfolgt ist, empfiehlt es sich, den Termin nochmals per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de abzustimmen.

Ich möchte einen Termin für eine Eheschließung vereinbaren. Ist das möglich?

Die Vergabe von Terminen für Eheschließungen ist wieder regulär möglich.

Ist die Anmeldung einer Eheschließung möglich?

Ja, bitte melden Sie sich vorab und informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen.
Zur Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de einen Termin.

Ich habe/ Wir haben ein Kind bekommen. Wie kann ich/ können wir die Geburt anmelden?

Ja, die Beurkundung der Geburt ist möglich. Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de. Die Bearbeitung erfolgt dann und die gebührenfreien Urkunden werden per Post zugesandt. Sofern Unterlagen fehlen oder eine Vorsprache erforderlich ist, werden Sie entsprechend informiert. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Infos hinsichtlich der ⇢ Anmeldung einer Geburt (siehe vorstehende "Mögliche Dienstleistungen").

Ist die Beurkundung eines Sterbefalles möglich?

Ja, Sterbefälle können beim Standesamt beurkundet werden. Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de. Zur Vorsprache setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin alle Unterlagen im Original mit.
 

Kann ich eine Urkunde aus einem Personenstandsregister oder einen beglaubigten Registerausdruck erhalten?

Ja. Personenstandsurkunden bzw. beglaubigte Registerausdrucke können per

Anforderungsformular für Geburtsurkunden/ Sterbeurkunden/ Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden

beantragt werden. Sofern Sie nicht selbst auskunftsberechtigt sind, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht oder einen Nachweis bei, der Ihr berechtigtes Interesse belegt.

Das ausgefüllte und unterschriebene Anforderungsformular können Sie uns per E-Mail an urkunden@siegen-stadt.de zusenden.


Online-Services

Einfache Urkundenanforderung mit Anmeldung über die BundID inklusive Bezahlfunktion

Online-Service "Personenstandsurkunden: Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz"

Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.

Gebühr/ Begleichung

12,00 Euro pro Urkunde (für jede erste Urkunde der jeweiligen Urkundenart, jede gleichzeitigt zusätzlich beantragte weitere Urkunde: 6,00 Euro)
Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei.

Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.

Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit Online-Ausweisfunktion [eID] über die BundID inklusive Bezahlfunktion

Online-Service: Urkundenanforderung [Online-Ausweisfunktion (eID)]

Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion [eID] über die BundID.

Gebühr/ Begleichung

12,00 Euro pro Urkunde (für jede erste Urkunde der jeweiligen Urkundenart, jede gleichzeitigt zusätzlich beantragte weitere Urkunde: 6,00 Euro)
Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei.

Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.


Kultur ⇢ Kulturförderung und -veranstaltungen

Gebäude:
Haus Seel
Kornmarkt 20
57072 Siegen

0271 404-1529
kultur@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Homepage: https://kultursiegen.de/

Förderungen für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen

Die Zuschüsse im Kulturbereich der Stadt Siegen dienen der Sicherung und Stärkung der vorhandenen Kulturszene und zielen darauf ab, neue zusätzliche Angebote zu schaffen. Freie Kulturträger und Initiativen leisten mit ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Vielfalt im Stadtgebiet Siegen.

Weitere Informationen und Möglichkeiten der kommunalen Kulturförderung …

Online-Services

Online-Service "Kulturförderung (Zuschüsse): Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung"

Online-Service "Kulturförderung (Spielmannszüge und Musikgruppen): Antrag auf Gewährung eines Zuschusses"

Online-Service "Kulturförderung (Projektförderung): Antrag auf Gewährung einer projektbezogenen Förderung"

Richtlinie

Richtlinie der Universitätsstadt Siegen für Zuschüsse im Kulturbereich

Jetzt bewerben oder Projekte vorschlagen! Stadt Siegen schreibt Heimat-Preis 2024 aus

Zum sechsten Mal lobt die Universitätsstadt Siegen den "Heimat-Preis" aus, um damit das lokale Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen.

Mehr dazu …


Kultur ⇢ Siegerlandmuseum

Gebäude:
Oberes Schloss 2/ Burgstraße
57072 Siegen

0271 404-1900
siegerlandmuseum@siegen-stadt.de 

Homepage: https://siegerlandmuseum.de/ 

Museumskasse

0271 404-1930

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Kultur ⇢ Fritz-Busch-Musikschule

Gebäude:
Haus Seel
Kornmarkt 20
57072 Siegen

0271 404-1435
musikschule@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Anmeldungen zum Musikunterricht sind uneingeschränkt möglich. Kurse und Konzerte finden statt.


Kultur ⇢ Stadtarchiv

Gebäude:
KrönchenCenter
Markt 25
57072 Siegen

0271 404-3080
stadtarchiv@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Das Stadtarchiv bearbeitet momentan Anfragen, die sich auf Standesamtsunterlagen beziehen oder die sich auf Grundlage der regionalgeschichtlichen Literatur beantworten lassen. Das Archivportal Nordrhein-Westfalen steht unter https://www.archive.nrw.de/ für Nachforschungen zur Verfügung, es werden aktuell jedoch keine Digitalisate zur Ansicht oder zum Download angezeigt. Sofern in dem Onlineportal keine konkreten Archivalien mit Signaturen ermittelbar sind, können gegenwärtig leider keine Archivunterlagen vorgelegt werden. Onlinerecherchen in bereits digitalisierten lokalen und regionalen Tageszeitungen sind im Zeitungsportal NRW unter https://zeitpunkt.nrw/ möglich. Auch von Nutzern durchgeführte Recherchen auf Grundlage der hier verwahrten Zeitungsbände können stattfinden.

Das Stadtarchiv bittet Benutzerinnen und Benutzer wenigstens einen Tag vor einem geplanten Besuch um eine Terminvereinbarung per E-Mail an stadtarchiv@siegen-stadt.de, um vorab die Möglichkeit zur Bereitstellung gewünschter Materialien angesichts der fortdauernden Nutzungsbeschränkungen prüfen zu können. Alternativ kann ein Besuchstermin per Telefon: 0271 404-3095 angefragt werden.


Kultur ⇢ Stadtbibliothek

Gebäude:
KrönchenCenter
Markt 25
57072 Siegen

0271 404-3011
stadtbibliothek@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Das Ausleihen von Medien über das Bibliothekssystem ist möglich.
Die Daten der Leihzettel wurden ins System übernommen, diese werden nicht mehr gebraucht.
Es können bis zu 50 Medien für Erwachsene und 25 für Kinder und Jugendliche ausgeliehen werden.
Bei Ausleihe und Rückgabe werden die gewohnten Quittungen ausgedruckt.
Für die Ausleihe muss der Leseausweis vorgelegt werden.

Der Katalog und die Leserkonten stehen wieder zur Verfügung. Auch der Zugriff von zu Hause und die Nutzung der App B24 funktionieren wieder.
Die Nutzung der Onleihe24 ist ebenfalls wieder für alle mit gültigem Leseausweis möglich. Die zwischenzeitlich genutzte Sicherungskopie wird nicht mehr verwendet, es wird in Echtzeit mit den Lesekonten abgeglichen.

Selbstverbuchung und die Nutzung des Serviceportals zur Beantragung und Verlängerung von Leseausweisen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

WLAN steht in der Bibliothek zur Verfügung.

Online-Services

Beantragung oder Verlängerung von Bibliotheksausweisen

Online-Service "Beantragung oder Verlängerung eines Bibliotheksausweises"

Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist die Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.

Medienkisten

Online-Service "Bestellung von Medienkisten"

Fernleihe

Online-Service "Fernleihbestellung"

Stadtbibliothek: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Wann kann ich meine (mit dem Bibliothekssystem) entliehenen Medien wieder abgeben?

Ausleihe und Rückgabe aller Medien funktionieren über das Bibliothekssystem.
Die Rückgabe ist jederzeit während der Öffnungszeiten möglich.

Werden Säumnisgebühren fällig?

Die Leihfrist wurde für alle vor dem Cyber-Angriff ausgeliehenen Medien verlängert. Nach Ablauf der Frist wird eine kostenlose Erinnerung mit einer Nachfrist versendet. Erst danach fallen Säumnisgebühren an. 

Habe ich genügend Zeit, die Medien abzugeben, wenn das Bibliothekssystem wieder funktioniert?

Es gibt nach dem Wiedereinstieg in das Bibliothekssystem eine verlängerte Rückgabefrist. Anschließend sendet die Stadtbibliothek eine Erinnerung mit einer Nachfrist. Erst danach können wieder Säumnisgebühren anfallen.

Gibt es momentan eine Möglichkeit neue Medien auszuleihen?

Die Ausleihe läuft regulär wieder über das Bibliothekssystem.

Kann ich mich in der Stadtbibliothek neu anmelden?

Eine Neuanmeldung ist jederzeit möglich. Die Jahresgebühr kann auch wieder bezahlt werden.

Funktionieren 'Onleihe24' und die Musikstreamingdienste 'freegal' und 'Naxos'?

Die Nutzung der Onleihe24 ist wieder regulär möglich. 

Die Musikstreamingdienste 'freegal' und die 'Naxos Music Library Klassik und Jazz' stehen noch nicht zur Verfügung.

Was ist sonst in der Stadtbibliothek möglich?

Sie können in der Stadtbibliothek 

  • Bücher und Zeitschriften lesen;
  • die Lernplätze und den Lernraum nutzen (im Lesecafé steht ein Kaffeeautomat zur Verfügung);
  • ein offenes WLAN nutzen;
  • Internet-PCs nutzen; 
  • der Gamingraum ist nutzbar.

Der Aufenthalt und die Nutzung vor Ort ist auch ohne Leseausweis gebührenfrei möglich; für den Gamingraum ist die Vorlage eines Leseausweises nötig.

Alle geplanten Veranstaltungen, wie Vorlesestunden und Spielenachmittage finden statt.

Wo finde ich den Online-Katalog der Stadtbibliothek?

Der Zugang zum Online-Katalog der Stadtbibliothek Siegen inklusive Leserkonto ist unter der Adresse: 

https://webopac.kommunale.it/siegen 

möglich.


Kultur ⇢ Volkshochschule

Gebäude:
KrönchenCenter
Markt 25
57072 Siegen

0271 404-3000 und 0271 404-3066
info@vhs-stadt-siegen.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Homepage: www.vhs-stadt-siegen.de

Mögliche Dienstleistungen

Kurs-Anmeldungen können per E-Mail an info@vhs-stadt-siegen.de oder telefonisch 0271 404-3000 oder 0271 404-3066 erfolgen.


Sport und Bäder

Gebäude:
Haus Seel
Kornmarkt 20
57072 Siegen

0271 404-1414
sport_baeder@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Die Nutzung der Bäder ist uneingeschränkt möglich.

Die Nutzung der Turnhallen und Sportplätze ist möglich, sofern terminlich vereinbart/ vergeben.

Sport und Bäder: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Wie sind die Öffnungszeiten der Hallenbäder der Stadt Siegen?

Hallenbad Weidenau (Sommer-Öffnungszeiten vom 12. Mai bis 28. Juni 2024)

Schließungszeit des Hallenbades Weidenau
Das Hallenbad Weidenau ist vom 29. Juni bis 1. September 2024 revisionsbedingt geschlossen.
Ab dem 2. September 2024 ist das Hallenbad Weidenau wieder geöffnet.

Montag
08.00 bis 14.00 Uhr

Dienstag
08.00 bis 15.00 Uhr

Mittwoch
Geschlossen

Donnerstag
08.00 bis 15.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 14.00 Uhr

Samstag
Geschlossen

Sonntag
Geschlossen

Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.

Hallenbad Löhrtor

Schließungszeit des Hallenbades Löhrtor
Ab dem 11. Mai 2024 findet kein öffentlicher Badebetrieb mehr im Hallenbad Löhrtor statt.
Das Hallenbad Löhrtor ist vom 29. Juni bis 1. September 2024 revisionsbedingt geschlossen.
Ab dem 2. September 2024 ist das Hallenbad Löhrtor wieder geöffnet.

Montag
Geschlossen

Dienstag
07.00 bis 16.00 Uhr
17.30 bis 19.30 Uhr (Damenbad)

Mittwoch
06.00 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
19.00 bis 21.30 Uhr

Donnerstag
07.00 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 20.30 Uhr*
*Ab 18.00 Uhr eingeschränkter Badebetrieb möglich - es stehen lediglich zwei Schwimmbahnen zur Verfügung.

Freitag
14.00 bis 21.00 Uhr

Samstag
07.00 bis 17.00 Uhr

Sonntag
Geschlossen

Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.

Hallenbad Eiserfeld

Schließungszeit des Hallenbades Eiserfeld
Das Hallenbad Eiserfeld ist vom 11. Mai bis 28. Juni 2024 revisionsbedingt geschlossen.
Ab dem 29. Juni 2024 ist das Hallenbad Eiserfeld wieder zu folgenden Sommer-Öffnungszeiten geöffnet:

Montag
14.00 bis 16.00 Uhr (Seniorenbad)

Dienstag
08.00 bis 10.00 Uhr (Damenbad)
10.00 bis 19.00 Uhr (Familienbad)

Mittwoch
08.00 bis 19.00 Uhr (Familienbad)

Donnerstag
06.00 bis 19.00 Uhr (Familienbad)

Freitag
08.00 bis 19.00 Uhr (Familienbad)

Samstag
08.00 bis 16.00 Uhr (Familienbad)

Sonntag
10.00 bis 16.00 Uhr (Familienbad)

Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.

Wie sind die Saison-Öffnungszeiten der Warmwasserfreibäder der Stadt Siegen?

Saison-Öffnungszeiten Warmwasserfreibad Geisweid (Eröffnung: 11. Mai 2024) 

Montag
09.00 bis 20.00 Uhr

Dienstag
07.00 bis 20.00 Uhr

Mittwoch
09.00 bis 20.00 Uhr (ab 07.00 Uhr im Freibad Kaan-Marienborn, Saisonkarten sind dort gültig!)

Donnerstag
07.00 bis 20.00 Uhr

Freitag
09.00 bis 20.00 Uhr (ab 07.00 Uhr im Freibad Kaan-Marienborn, Saisonkarten sind dort gültig!)

Samstag
09.00 bis 19.00 Uhr

Sonn- und Feiertage
09.00 bis 19.00 Uhr

Besucherhinweise

Je nach Witterung kann die Badezeit kurzfristig verlängert werden.
Badezeitende: 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit
Kassenschluss: 30 Minuten vor Badezeitende

Turmspringen
Der 10 Meter Sprungturm wird täglich um 16.00 Uhr geöffnet.
Die Öffnungsdauer des Sprungturm richtet sich nach der Beckenauslastung bzw. dem Besucheraufkommen sowie der Personalverfügbarkeit.

Saison-Öffnungszeiten Warmwasserfreibad Kaan-Marienborn (Eröffnung: 11. Mai 2024)

Montag
09.00 bis 20.00 Uhr

Dienstag
09.00 bis 20.00 Uhr (ab 07.00 Uhr im Freibad Geisweid, Saisonkarten sind dort gültig!)

Mittwoch
07.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstag
09.00 bis 20.00 Uhr (ab 07.00 Uhr im Freibad Geisweid, Saisonkarten sind dort gültig!)

Freitag
07.00 bis 20.00 Uhr

Samstag
09.00 bis 19.00 Uhr

Sonn- und Feiertage
09.00 bis 19.00 Uhr

Besucherhinweise

Je nach Witterung kann die Badezeit kurzfristig verlängert werden.
Badezeitende: 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit
Kassenschluss: 30 Minuten vor Badezeitende

Wo finde ich Informationen zu den Naturfreibädern Eiserfeld und Seelbacher Weiher?

Naturfreibad Eiserfeld (Eröffnung: 2. Juni 2024)

Am Freibad 2
57080 Siegen

0271 3847522

Betreiber
Förderverein des Naturfreibades Eiserfeld e.V.

Öffnungszeiten und Eintrittspreise etc.
⇢ siehe Homepage: www.eiserfelder-weiher.de

Naturfreibad Seelbacher Weiher (voraussichtliche Eröffnung: Pfingstwochenende - 18. bis 20. Mai 2024)

Freudenberger Straße 679 [Abzweigung Heisberger Straße]
57072 Siegen

02734 8650

Betreiber
Schwimmvereinigung Neptun Siegerland 1913 e.V.

Öffnungszeiten und Eintrittspreise etc.
⇢ siehe Homepage: www.seelbacher-weiher.de

Wo finde ich die Eintrittspreise der Hallen- und Freibäder der Stadt Siegen?

Informationen zu Eintrittspreisen und weiteren Tarifen können der

Entgeltordnung für die Hallen- und Freibäder der Stadt Siegen

entnommen werden.

Wo kann ich die Haus‐ und Badeordnung für die Hallen‐, Warmwasser‐ und Naturfreibäder der Universitätsstadt Siegen einsehen?
Können derzeit Buchungen von Sportstätten in der Zukunft vorgenommen werden?

Eine Buchung kann nur eingeschränkt erfolgen, da eine Überprüfung von vorhandenen Belegungen derzeit nicht möglich ist.


Ausländerbehörde (Foreigners' Registration Office) mit Einbürgerungsstelle

Gebäude:
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Einbürgerungsstelle

Eine persönliche Vorsprache bei der Einbürgerungsstelle ist nur mit Terminvereinbarung möglich! 

Antworten auf Fragen rund um die Einbürgerung finden Sie hier … 

Telefonisch ist die Einbürgerungsstelle bis auf Weiteres nur eingeschränkt erreichbar. Telefonisch können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einbürgerungsstelle montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr erreichen.

0271 404-1235
0271 404-1283
0271 404 1284
0271 404-1360
0271 404-1361
0271 404-1362

einbuergerungsstelle@siegen-stadt.de


Ausländerbehörde 

Eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nur mit Terminvereinbarung möglich! Einen Termin können Sie per E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch beantragen.

Bitte tragen Sie Ihr Anliegen postalisch oder per E-Mail an: 

abh@siegen-stadt.de 

vor. 

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail-Anfrage unbedingt Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift) sowie Ihre Telefonnummer an. Wir bitten aufgrund der Vielzahl von Anträgen von Sachstandsanfragen abzusehen! Wir kommen unaufgefordert per E-Mail, telefonisch oder per Post auf Sie zu.

Telefonisch können Sie die Ausländerbehörde montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr zu folgenden Themen und Rufnummern erreichen:

Asylbewerber und Personen mit geduldetem Aufenthaltsstatus
Asylum seekers and persons with tolerated residence status

0271 404-1464
0271 404-1469
0271 404-1205
abh@siegen-stadt.de

Humanitäre Aufenthalte und türkische Staatsangehörige, EU-Staatsangehörige
Humanitarian stays and Turkish nationals, EU nationals

0271 404-1202
0271 404-1560
0271 404-1559
abh@siegen-stadt.de

Beschäftigungsaufenthalte/ Studenten/ Aufenthalt zu Familienangehörigen/ Visa-Angelegenheiten 
Employment stays/students/stay with family members

0271 404-1389
0271 404-1216
0271 404-1463
abh@siegen-stadt.de

Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln/ Verpflichtungserklärungen
Collection of electronic residence permits/ declarations of commitment

0271 404-1215
0271 404-1359
0271 404-1210
0271 404-1218
abh@siegen-stadt.de 

Mögliche Dienstleistungen

  • Ausgabe von beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln - sofern der PIN-Brief der Bundesdruckerei zur Online-Funktion vorliegt.
  • Ausgabe von beantragten Reiseausweisen zu den bereits vereinbarten Terminen.
  • Ausstellung von formlosen Fiktionsbescheinigungen - diese berechtigen nicht zur Wiedereinreise ins Bundesgebiet nach Auslandsaufenthalt.
  • In dringenden Fällen ist die Ausstellung einer förmlichen Fiktionsbescheinigung möglich - diese berechtigt zur Wiedereinreise in Bundesgebiet nach Auslandsaufenthalt (die Ausstellung ist gebührenpflichtig!).
  • Verlängerung und Neuausstellungen von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen.
  • Beantragung von Verpflichtungserklärungen.
  • Erteilung und Verlängerung von elektronischen Aufenthaltstiteln.

Foreigners' Registration Office

A personal visit to the Foreigners' Registration Office is only possible by appointment! You can request an appointment by e-mail to abh@siegen-stadt.de or by post.

Please send your request by post or e-mail to:

abh@siegen-stadt.de

Please be sure to include your personal data (first and last name, date of birth, nationality and address) as well as your telephone number in your e-mail request. Due to the large number of applications, please refrain from sending status inquiries! We will contact you unsolicited by e-mail, telephone or post.

You can reach the Foreigners' Registration Office by telephone on Mondays and Wednesdays from 2 p.m. to 3 p.m. on the following topics and telephone numbers:

Asylbewerber und Personen mit geduldetem Aufenthaltsstatus
Asylum seekers and persons with tolerated residence status

0271 404-1464
0271 404-1469
0271 404-1205
abh@siegen-stadt.de

Humanitäre Aufenthalte und türkische Staatsangehörige, EU-Staatsangehörige
Humanitarian stays and Turkish nationals, EU nationals

0271 404-1202
0271 404-1560
0271 404-1559
abh@siegen-stadt.de

Beschäftigungsaufenthalte/ Studenten/ Aufenthalt zu Familienangehörigen/ Visa-Angelegenheiten 
Employment stays/students/stay with family members

0271 404-1389
0271 404-1216
0271 404-1463
abh@siegen-stadt.de

Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln/ Verpflichtungserklärungen
Collection of electronic residence permits/ declarations of commitment

0271 404-1215
0271 404-1359
0271 404-1210
0271 404-1218
abh@siegen-stadt.de 

Possible services

  • Issue of electronic residence permits applied for - provided the PIN letter from Bundesdruckerei for the online function is available.
  • Issue of travel documents applied for on the dates already agreed.
  • Issue of informal fictitional certificates - these do not entitle the holder to re-enter Germany after a stay abroad.
  • In urgent cases, a formal fictitious certificate can be issued - this entitles the holder to re-enter the federal territory after a stay abroad (a fee is payable for this!).
  • Extension and reissue of tolerated stay permits and residence permits.
  • Extension and reissue of tolerated stay permits and residence permits.
  • Issuing and extending electronic residence permits.

Ausländerbehörde: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog) [Stand: 15. Juli 2024]

Wann kann ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel abholen?

Bei Beantragung der Karte erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung in der ein Datum angegeben ist, ab welchem Sie Ihre Karte abholen können. Bitte bringen Sie zur Abholung der Karte Ihren PIN-Brief der Bundesdruckerei, Ihren Pass und gegebenenfalls den abgelaufenen Aufenthaltstitel mit. Die Abholung kann während der allgemeinen Sprechzeiten erfolgen.

Mein elektronischer Aufenthaltstitel läuft bald ab oder ist bereits abgelaufen und muss verlängert werden. Ist eine Verlängerung möglich?

Elektronische Aufenthaltstitel können wieder verlängert werden. Hierfür ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch an die Ausländerbehörde. Von dort erhalten Sie weitere Informationen.

 

Wie erhalte ich eine Verlängerung meines elektronischen Aufenthaltstitels bzw. eine förmliche Fiktionsbescheinigung für eine beabsichtigte Auslandsreise?

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per an E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch an die Ausländerbehörde. Verlängerungen von elektronischen Aufenthaltstiteln sind wieder möglich. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

In dringenden Fällen kann die Ausstellung einer förmlichen Fiktionsbescheinigung geprüft werden. Mit dem Dokument sind Reisen ins Ausland möglich. Entsprechende Nachweise (Buchungsbestätigung Ihrer Reise etc.) sind dem Antrag beizufügen. Die Ausstellung der förmlichen Fiktionsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen 13,00 Euro pro Person.

Wie erhalte ich einen Nachweis zur Vorlage beim Jobcenter/ Sozialamt?

Die formlose Verlängerung Ihrer Dokumente reicht derzeit zur Vorlage beim Jobcenter/ Sozialamt aus. Diese können Sie per E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch beantragen.

Wie erhalte ich eine Verlängerung meines Aufenthaltstitels/ meiner Duldung/ meiner Aufenthaltsgestattung zur Vorlage bei meinem Arbeitgeber?

Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde per E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch um einen Termin zu vereinbaren. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie zunächst eine formlose Bescheinigung über die Fortgeltung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Bitte legen Sie diese Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber vor. Sie sind weiterhin zur Ausübung Ihrer Beschäftigung/ Tätigkeit berechtigt.

Ich möchte eine Person aus dem Ausland zu Besuchszwecken einladen. Können derzeit Verpflichtungserklärungen abgegeben werden?

Sie können die hierfür erforderlichen Unterlagen per E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch einreichen und der Sachverhalt wird von der Ausländerbehörde entsprechend geprüft. Bitte geben Sie zur Kontaktaufnahmen eine telefonische Erreichbarkeit an.

Der Online-Antrag steht leider noch nicht wieder zur Verfügung.

Ich habe eine Verpflichtungserklärung abgegeben und eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt. Wie bekomme ich mein Geld wieder?

Die Auszahlung kann von der Ausländerbehörde geprüft werden. Bitte reichen Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen (Nachweis über die erfolgte Ausreise, Kontaktdaten etc.) per E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch ein.
 

Ich bin neu mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland eingereist. Mein Visum läuft bald ab. Wie kann ich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis per E-Mail an abh@siegen-stadt.de oder postalisch ein.

Entsprechende Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail oder während der allgemeinen Öffnungszeiten an der Information des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen.
Fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung oder Ihres Mietvertrages bzw. der Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls Ihres Arbeitsvertrages bei.
 

Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Wie kann ich einen Arbeitgeberwechsel beantragen? Wie kann ich die Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis beantragen?

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie gegebenenfalls die letzten drei Lohnabrechnungen) per E-Mail an abh@siegen-stadt.de postalisch ein. Die Ausländerbehörde prüft, ob eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden kann.
 

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und neu in Siegen angekommen. Wie kann ich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen?

Eine Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine ist in Siegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Hierfür sind folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Ausländerbehörde der Stadt Siegen notwendig:

  • Kopie Ihres Passes;
  • Einreisedatum;
  • Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer);
  • Mietvertrag/ Wohnungsgeberbestätigung.

Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail an abh@siegen-stadt.de eingereicht werden.

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und meine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz läuft bald ab. Wie kann ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern?

Sofern Ihr gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erteilter Aufenthaltstitel erst nach dem 1. Februar 2024 abläuft, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Gemäß der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV) gelten diese Aufenthaltstitel einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass hierfür eine Verlängerung im Einzelfall notwendig ist.

Information zur Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine (in englischer Sprache)

Information zur Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine (in ukrainischer Sprache)

Information zur Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine (in russischer Sprache)

Sollte Ihr gemäß § 24 AufenthG  (Aufenthaltsgesetz) erteilter Aufenthaltstitel bereits vor dem 1. Februar 2024 ablaufen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an abh@siegen-stadt.de. Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Aktuell können noch keine elektronischen Aufenthaltstitel ausgestellt werden, da die hierfür erforderliche Technik noch nicht zur Verfügung steht. Verlängerungen erfolgen daher zunächst weiterhin mittels formloser Bescheinigung.
 

Foreigners' Registration Office (Immigration office): Fact sheet

When can I collect my electronic residence permit?

When you apply for the card, you will receive a certificate stating the date from which you can collect your card. Please bring your PIN letter from the Bundesdruckerei, your passport and, if applicable, your expired residence permit with you to collect your card. You can collect your card during general office hours.

My electronic residence permit is about to expire or has already expired and needs to be extended. Is an extension possible?

Electronic residence permits can be extended again. However, this requires a prior appointment.

Please send your request by e-mail to abh@siegen-stadt.de or by post to the Foreigners' Registration Office. They will provide you with further information.
 

How do I obtain an extension of my electronic residence permit or a formal fictional certificate for an intended trip abroad?

Please send your request by e-mail to: abh@siegen-stadt.de or by post to the Foreigners' Registration Office. Renewals of electronic residence permits are possible again. An appointment must be made in advance.

In urgent cases, the issue of a formal fictional certificate can be looked into. This document can be used to travel abroad. Corresponding proof (booking confirmation of your trip, etc.) must be enclosed with the application. The issue of the formal fictional certificate is subject to a fee. The fee is 13.00 euros per person.

How do I obtain proof for submission to the Jobcenter/Social Welfare Office?

You can apply for this by e-mail to: abh@siegen-stadt.de or by post.

How do I obtain an extension of my residence permit/ tolerance/ permit to stay?

Contact the Immigration Office by e-mail at abh@siegen-stadt.de or by post to arrange an appointment. If the requirements are met, you will first receive an informal certificate confirming the continued validity of your residence permit. Please present this certificate to your employer. You are still entitled to carry out your employment/activity.

I would like to invite a person from abroad to visit me. Can declarations of commitment currently be submitted?

You can submit the necessary documents by e-mail to: abh@siegen-stadt.de or by post and the foreigners authority will check the facts accordingly. Please state that you can be contacted by telephone.

I have submitted a declaration of commitment and paid a corresponding security deposit. How do I get my money back?

The payment can be checked by the immigration authorities. Please submit the necessary documents (proof of departure, contact details, etc.) by e-mail to: abh@siegen-stadt.de or by post.

I have just arrived in Germany with a long-stay visa. My visa expires soon. How can I apply for a residence permit?

Please submit the completed application for a residence permit by e-mail to: abh@siegen-stadt.de or by post. You can obtain the relevant forms during general opening hours at the information desk of Siegen Town Hall, Markt 2, 57072 Siegen. Enclose a copy of your registration certificate or your tenancy agreement or landlord's confirmation and, if applicable, your employment contract with your application.

How do I obtain a work permit? How can I apply for a change of employer? How can I apply for an extension of my work permit?

Please submit the required documents (employment contract and declaration of employment and, if applicable, the last three payslips) by e-mail to: abh@siegen-stadt.de or by post. The Foreigners' Registration Office will check whether a corresponding permit can be issued.

I am a refugee from Ukraine and have recently arrived in Siegen. How can I apply for a residence permit in accordance with § 24 of the Residence Act?

Refugees from Ukraine can only be registered in Siegen by prior appointment. The following documents must be submitted to the Foreigners' Registration Office of the City of Siegen:

  • Copy of your passport;
  • Date of entry;
  • Contact details (e-mail address, address, telephone number);
  • Tenancy agreement/ landlord's confirmation.

The documents can be submitted by post or by e-mail to: abh@siegen-stadt.de.

I have fled from the Ukraine and my residence permit under § 24 AufenthG is about to expire. How can I extend my residence permit?

If your residence permit issued in accordance with Section 24 AufenthG (Residence Act) does not expire until after February 1, 2024, you do not need to take any further action. In accordance with the Ordinance on the Regulation of the Continued Validity of Residence Permits Issued to Temporary Protected Persons from the Ukraine pursuant to Section 24 (1) of the Residence Act (Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance - UkraineAufenthFGV), these residence permits, including their conditions and ancillary provisions, will remain valid until March 4, 2025 without the need for an extension in individual cases.

Information on the residence permit for refugees from Ukraine (in English)

Information on the residence permit for refugees from Ukraine (in Ukrainian)

Information on the residence permit for refugees from Ukraine (in Russian)

If your residence permit issued in accordance with Section 24 AufenthG (Residence Act) expires before February 1 2024, please contact by e-mail to: abh@siegen-stadt.de with your request. From there you will receive further information. It is currently not yet possible to issue electronic residence permits as the technology required for this is not yet available. Extensions will therefore initially continue to be issued by means of an informal certificate.


Einbürgerung: Wichtige Hinweise (Stand: 15. Juli 2024)

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in weiten Teilen in Kraft getreten.

Was ändert sich?

  • Die Regelungen zur Lebensunterhaltssicherung wurden verschärft! Haben Sie Ihren Antrag bereits vor dem 23. August 2023 gestellt, so gilt für Sie die Rechtslage von vor dem 27. Juni 2024 - soweit diese in Bezug auf die Lebensunterhaltssicherung günstiger ist. 
  • Die Mindestaufenthaltszeiten verkürzen sich.
  • Entlassungen aus der bisherigen Staatsangehörigkeit sind nicht mehr notwendig; sollte allerdings ein Verzicht oder ein automatischer Verlust mit der Einbürgerung einhergehen, müssen Sie sich mit der Botschaft Ihres Herkunftsstaates in Verbindung setzen.
  • Für Gastarbeiter und Vertragsarbeiter und deren Ehegatten gelten vereinfachte Anforderungen bezüglich der Sprachkenntnisse. Es besteht nun die Möglichkeit diese mündlich zu überprüfen. Ein Sprachzertifikat B1 ist für die betreffenden Personen nicht zwingend erforderlich.

Fragen und Antworten zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts können auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat unter:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/reform-staatsangehoerigkeitsrecht/reform-staatsangehoerigkeitsrecht-liste.html 

nachgelesen werden.


Wie hoch sind die Kosten?

Die gesetzliche Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit:

Erwachsene
255 Euro (pro Person)
Bei Antragsablehnung: 128 Euro 

Minderjährige Kinder, die gleichzeitig mit den Eltern eingebürgert werden
51 Euro pro Kind (bis 16 Jahren)
Bei Antragsablehnung: 30 Euro

Minderjährige Kinder, die ohne Eltern eingebürgert werden
255 Euro pro Kind (bis 16 Jahre)
Bei Antragsablehnung: 128 Euro 

Vorschussgebühr   

Mit dem Antragseingang wird eine Vorschussgebühr fällig:

Erwachsene
63 Euro (pro Person)

Minderjährige Kinder
12 Euro pro Kind (bis 16 Jahre)   

Bitte beachten Sie, dass die Vorschussgebühr auch bei Antragsrücknahme nicht zurückgezahlt wird. 
Bei Antragsablehnung wird eine weitere Gebühr fällig.


Voraussetzungen

Die Einbürgerung ist in der Regel möglich, wenn

  • Sie seit fünf Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. 
    Verkürzungsmöglichkeiten gibt es für Menschen, die sich besonders gut integriert haben. Für Sie ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn sie im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen (Sprachniveau C1) und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.
  • Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht innehaben. Nicht für die Einbürgerung geeignet ist also zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
  • Sie für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen selbst sorgen können (Ausnahmen gelten für Gastarbeiter aufgrund des Anwerbeabkommens vom 30. Juni 1974 und Vertragsarbeitnehmer).
  • Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  • Sie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen (nachzuweisen durch den erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest - mindestens 17 von 33 Punkten). Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinder unter 16 Jahren, unter Betreuung stehende Personen, Gastarbeiter).
  • Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Nachzuweisen sind diese in der Regel durch die Vorlage des Zertifikats B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Wenn Sie sich ernsthaft und nachhaltig bemüht haben, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, es aber nicht schaffen, können Sie in Ausnahmefällen trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
    Ausnahmen sind beispielsweise 

    • Sie sind krank oder haben eine Behinderung. Sie brauchen dann ein ärztliches Attest als Bestätigung.
    • Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt für Sie einen Härtefall fest. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie es aufgrund Ihrer Lebenssituation nicht schaffen, Deutsch auf dem Niveau B1 zu lernen, beispielsweise bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen.
       

    In diesen Fällen müssen Sie sich aber mindestens im Alltag mündlich verständigen können. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Einzelfall, ob für Sie eine Ausnahme vorliegt.

  • Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine Loyalitätserklärung abgeben (ab einem Alter von 16 Jahren),
  • Sie sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennt,

Welche Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag auf Einbürgerung einzureichen?

  • Aktueller Reisepass/ ID-Card (EU-Staatsangehörige).
  • Gültiger Aufenthaltstitel.
  • Urkunden zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten), mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille.
  • Lebenslauf.
  • Aktuelles Lichtbild.
  • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse.
  • Wenn Sie Schüler sind, aktuelle Schulbescheinigung.
  • Wenn Sie Student sind, aktuelle Studienbescheinigung.
  • Wenn Sie berufstätig sind, Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise mindestens der letzten 3 Monate.
  • Wenn Sie Rente bekommen, Rentenbescheid/ Rentenversicherungsverlauf (wird ausgestellt von der Deutschen Rentenversicherung).
  • Wenn Sie selbstständig sind, Gewerbeanmeldung, die letzten zwei Einkommenssteuerbescheide und Nachweis über den erzielten Gewinn (beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerberaters über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung).
  • Mietvertrag oder bei Eigentum Grundbucheintrag.
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz.
  • Nachweis Altersvorsorge (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung/ Rentenversicherung).
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (beispielsweise Zertifikat B1); bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung.
  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse (beispielsweise durch Zertifikat „Leben in Deutschland/Einbürgerungstest") ab einem Alter von 16 Jahren; (mindestens 17 von 33 Punkten).
  • Bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts (zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss); bei gemeinsamer elterlicher Sorge - Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

Weitere Unterlagen können in Einzelfällen zusätzlich angefordert werden (beispielsweise Übersetzungen durch einen von der Landesjustizverwaltung zugelassenen Dolmetscher, Legalisation/ Apostille der Urkunden, zusätzliche Einkommensnachweise, Studienbescheinigungen etc.).


Wo kann ich mich zum Einbürgerungstest anmelden?

Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge finden Sie eine Liste der Prüfstellen:

Übersicht der benannten Einrichtungen als Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Nordrhein-Westfalen

Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro.

Online-Testcenter für den Test "Leben in Deutschland" und den Einbürgerungstest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge …


Ich erhalte Bürgergeld. Kann ich mich einbürgern lassen?

Um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst sichern können. Das bedeutet, Sie müssen zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung und eine Unterkunft für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen von Ihrem Einkommen bezahlen können. Sie dürfen in der Regel kein Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld erhalten. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen für:

  • ehemalige Gast- oder Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter und ihre im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehepartnerinnen oder Ehepartner, wenn sie unverschuldet Leistungen des Jobcenters oder Sozialamtes in Anspruch nehmen müssen,
  • Ausländerinnen oder Ausländer, die in Vollzeit arbeiten und dies auch innerhalb der letzten 24 Monate vor dem Antrag mindestens 20 Monate lang getan haben,
  • Ehepartnerinnen oder Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder -partner, die in einer familiären Gemeinschaft mit einem minderjährigen Kind sowie einer Person leben, die in Vollzeit arbeitet.

Ausnahmen gelten zum Beispiel auch in diesen Fällen:

  • Sie sind alleinerziehend und/ oder betreuen zu Hause kleine Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf und können deshalb noch nicht (wieder) oder nur in Teilzeit arbeiten.
  • Sie erhalten eine Rente in geringer Höhe und sind deswegen auf aufstockende Leistungen angewiesen, obwohl Sie eine durchgehende Erwerbsbiografie haben.
    Eine Ausnahme kann auch für Menschen mit einer Behinderung oder Krankheit gelten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig selbst finanzieren können. Die zuständige Behörde wird ihren Antrag auf Einbürgerung prüfen und kann nach Ermessen entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Wo bekomme ich einen Antrag auf Einbürgerung?

Ein Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung.

Einen Antrag erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Stadt Siegen.

Bitte lesen Sie zunächst sorgfältig die vorgenannten Informationen - insbesondere die "Voraussetzungen" - für eine Einbürgerung. 

Bereits mit Antragstellung wird eine Vorschussgebühr fällig (siehe: "Wie hoch sind die Kosten?"). Eine Rückzahlung der Vorschussgebühr erfolgt nicht.


Kontakt/ Terminvereinbarung

Bitte prüfen Sie zunächst mittels der vorstehenden Informationen, ob ein Antrag auf Einbürgerung für Sie tatsächlich in Frage kommt.

Ihr Anliegen/ Ihren Terminwunsch können Sie postalisch oder 

per E-Mail an: einbuergerungsstelle@siegen-stadt.de 

senden.

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail-Anfrage unbedingt Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift) sowie Ihre Telefonnummer an.

Eine persönliche Vorsprache bei der Einbürgerungsstelle ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Telefonische Erreichbarkeit der Einbürgerungsstelle

Telefonisch ist die Einbürgerungsstelle bis auf Weiteres nur eingeschränkt erreichbar. Telefonisch können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einbürgerungsstelle montags und mittwochs von 14.00 bis 15.00 Uhr erreichen.

0271 404-1235
0271 404-1283
0271 404 1284
0271 404-1360
0271 404-1361
0271 404-1362

einbuergerungsstelle@siegen-stadt.de


Wie kann ich meinen Antrag auf Einbürgerung einreichen?

Bitte senden Sie Ihren Antrag per Post an folgende Anschrift:

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/6 Einbürgerungsstelle
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

Sie können Ihren Antrag außerdem in den hauseigenen Briefkasten am Haupteingang des Rathauses Siegen einwerfen. 
Eine persönliche Abgabe Ihres Einbürgerungsantrags ist zurzeit aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nicht möglich!

Wie ist der Bearbeitungsstand meines Einbürgerungsantrages?

Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die von Ihnen zu entrichtende Vorschussgebühr auf dem Konto der Stadt Siegen eingegangen ist.

Wir bitten aufgrund der Vielzahl von Anträgen von Sachstandsanfragen abzusehen! Wir kommen unaufgefordert per E-Mail, telefonisch oder per Post auf Sie zu.