Abfallentsorgung
Wo finde ich die Müllabfuhr-Termine?
Abfallkalender 2024 (Müllabfuhr-Termine) - Aktualisierte Version: gültig ab dem 1. Februar 2024
[Achtung: Das Dokument im PDF-Format wird einzig zur Ansicht nicht aber zum Druck angeboten; das Seitenlayout entspricht nicht einer DIN A4-Größe!]
Wo finde ich die aktuell gültigen Abfallbeseitigungsgebühren?
Der Gebührensatz wird für das Restabfallgefäß und das Bioabfallgefäß separat festgesetzt.
Restmüll
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem
120-Liter-Behälter: 179,33 Euro
240-Liter-Behälter: 314,55 Euro
1.100-Liter-Behälter: 1.826,25 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierwöchiger Abfuhr bei einem
120-Liter-Behälter. 89,66 Euro
240-Liter-Behälter: 157,28 Euro
1.100-Liter-Behälter: 913,12 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem
120-Liter-Behälter: 358,66 Euro
240-Liter-Behälter: 629,10 Euro
1.100-Liter-Behälter 3.652,50 Euro
Die Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 4,00 Euro.
Biomüll
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei vierzehntägiger Abfuhr bei einem
120-Liter-Behälter: 80,71 Euro
240-Liter-Behälter: 132,35 Euro
1.100-Liter-Behälter: 858,75 Euro
Der Gebührensatz beträgt für ein Kalenderjahr bei wöchentlicher Abfuhr (nur in begründeten Ausnahmefällen möglich!) bei einem
120-Liter-Behälter: 161,41 Euro
240-Liter-Behälter: 264,70 Euro
1.100-Liter-Behälter: 1.717,49 Euro
Die Gebühr für einen Bio-Müllsack beträgt 1,80 Euro.
(Gültig ab 1. Januar 2021
Wie kann ich einen Sperrmülltermin beantragen?
Eine Terminvereinbarung ist bei der Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich.
Zudem kann Sperrmüll über das Serviceportal der Stadt Siegen angemeldet werden:
Online-Service "Abfallbeseitigung: Antrag auf Abholung von Sperrmüll"
Bei Rückfragen dazu steht die Stadtreinigung unter sperrmuell@siegen.de zur Verfügung.
Wo und wie kann ich einen Sperrmüll-Gutschein bekommen?
Sie können Ihren Sperrmüll selbst zur Abgabestelle auf dem Haardter Berg kostenlos abgeben.
Hierzu kann jeder Haushalt zusätzlich bis zu zwei Sperrmüll-Gutscheine pro Jahr beantragen. Den Antrag können Sie formlos per Brief an die Stadtreinigung oder per E-Mail an sperrmuell@siegen.de senden. Nach Antragsbearbeitung wird Ihnen der Gutschein schnellstmöglich per Post zugesandt.
Selbstentsorgung des Sperrmülls per Gutschein
Wertstoffzentrum Siegerland
Haardter-Berg-Straße 105
57078 Siegen (Geisweid)
Öffnungszeiten des Wertstoffzentrums
Montag bis Freitag
07.00 bis 17.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 14.00 Uhr
Bei der Sperrmüllabgabe mit Gutschein ist folgendes zu beachten:
Die Sperrmüllabgabe ist bis zu einer Menge von 500 kg kostenfrei. Darüber hinausgehende Mengen werden von der Stadt Siegen in Rechnung gestellt. Der Gutschein ist nicht übertragbar. Nur die/der Berechtigte kann den Sperrmüll abgeben (Ausweispflicht!). Pro Gutschein ist nur eine Anfahrt zur Abgabestelle möglich.
Um Missbrauch auszuschließen, muss die/der Haushaltsangehörige, die/der Sperrmüll mittels des Gutscheins abgeben möchte, sich sowohl bei der Abholung des Gutscheins wie auch bei der Abgabe des Sperrmülls ausweisen. Der Gutschein kann innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellungsdatum eingelöst werden.
Können Abfallbehälter an-, ab- bzw. umgemeldet werden?
An-, Ab- bzw. Ummeldungen von Abfallbehältern sind bei der Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen, möglich. Zudem kann ein Antrag per Post und per E-Mail an stadtreinigung@siegen.de gestellt werden.
Kann die Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt beantragt werden?
Anträge zur Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt können über das Serviceportal der Stadt Siegen gestellt werden:
Online-Service "Abfallbeseitigung: Antrag auf Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt (größere Mengen)"
Ausländerbehörde [Stand: 29. Juli 2024]
Wann kann ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel abholen?
Bei Beantragung der Karte erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung in der ein Datum angegeben ist, ab welchem Sie Ihre Karte abholen können. Bitte bringen Sie zur Abholung der Karte Ihren PIN-Brief der Bundesdruckerei, Ihren Pass und gegebenenfalls den abgelaufenen Aufenthaltstitel mit. Die Abholung kann während der allgemeinen Sprechzeiten erfolgen.
Mein elektronischer Aufenthaltstitel läuft bald ab oder ist bereits abgelaufen und muss verlängert werden. Ist eine Verlängerung möglich?
Elektronische Aufenthaltstitel können wieder verlängert werden. Hierfür ist jedoch eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an abh@siegen.de oder postalisch an die Ausländerbehörde. Von dort erhalten Sie weitere Informationen.
Wie erhalte ich eine Verlängerung meines elektronischen Aufenthaltstitels bzw. eine förmliche Fiktionsbescheinigung für eine beabsichtigte Auslandsreise?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per an E-Mail an abh@siegen.de oder postalisch an die Ausländerbehörde. Verlängerungen von elektronischen Aufenthaltstiteln sind wieder möglich. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
In dringenden Fällen kann die Ausstellung einer förmlichen Fiktionsbescheinigung geprüft werden. Mit dem Dokument sind Reisen ins Ausland möglich. Entsprechende Nachweise (Buchungsbestätigung Ihrer Reise etc.) sind dem Antrag beizufügen. Die Ausstellung der förmlichen Fiktionsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen 13,00 Euro pro Person.
Wie erhalte ich einen Nachweis zur Vorlage beim Jobcenter/ Sozialamt?
Die formlose Verlängerung Ihrer Dokumente reicht derzeit zur Vorlage beim Jobcenter/ Sozialamt aus. Diese können Sie per E-Mail an abh@siegen.de oder postalisch beantragen.
Wie erhalte ich eine Verlängerung meines Aufenthaltstitels/ meiner Duldung/ meiner Aufenthaltsgestattung zur Vorlage bei meinem Arbeitgeber?
Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde per E-Mail an abh@siegen.de oder postalisch um einen Termin zu vereinbaren. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie zunächst eine formlose Bescheinigung über die Fortgeltung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Bitte legen Sie diese Bescheinigung Ihrem Arbeitgeber vor. Sie sind weiterhin zur Ausübung Ihrer Beschäftigung/ Tätigkeit berechtigt.
Ich möchte eine Person aus dem Ausland zu Besuchszwecken einladen. Können derzeit Verpflichtungserklärungen abgegeben werden?
Sofern Sie im Stadtgebiet Siegen wohnen, können Sie eine Verpflichtungserklärung bei der Stadtverwaltung Siegen abgeben. Sollten Sie im Umland (Netphen, Kreuztal, Freudenberg, etc.) wohnen, wenden Sie sich bitte an den Kreis Siegen-Wittgenstein.
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Verpflichtungserklärung abgeben möchte?
- Formular “Verpflichtungserklärung". Um dieses zu erhalten senden Sie bitte eine E-Mail an abh@siegen.de.
Bitte fordern Sie das Formular erst an, wenn Sie über alle benötigten Unterlagen verfügen! - Kopie Reisepass/ Aufenthaltstitel/ Personalausweis (muss mindestens noch 6 Monate gültig sein)
- Wenn Sie angestellt sind: Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (wenn befristet oder Probezeit, bitte auch Arbeitsvertrag)
- Wenn Sie selbstständig sind: Bescheinigung vom Steuerberater über das aktuelle, durchschnittliche, monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen
- Adresse des Gastes im Heimatland sowie Kopie Reisepass (bitte gut leserlich)
- Wenn Sie zur Miete wohnen: Mietvertrag sowie Nachweise über Nebenkosten (Heizung, Gas, Wasser, Strom)
- Wenn Sie Eigentum haben: Höhe monatliches Darlehen für das Wohneigentum und Nachweise über die Nebenkosten (Heizung, Gas, Wasser, Strom) sowie eine Kopie des Bescheids über Grundbesitzabgaben
- Nachweise über sonstige Einnahmen (zum Beispiel Mieteinnahmen, Elterngeld, Unterhaltszahlungen)
- Nachweise über sonstige Ausgaben (zum Beispiel Unterhaltszahlungen)
Bitte teilen Sie außerdem mit:
- Ihre Adresse
- Sind Sie verheiratet?
- Haben Sie Kinder? Wenn ja, Geburtsdatum.
- Was sind Sie von Beruf?
- Wann soll Ihr Gast kommen und wie lange soll er/sie bleiben?
- In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen Sie zu Ihrem Gast?
- Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Wie reiche ich die Unterlagen für die Verpflichtungserklärung ein?
Sie können die hierfür erforderlichen Unterlagen per E-Mail an abh@siegen.de oder postalisch einreichen.
Bitte geben Sie eine telefonische Erreichbarkeit an.
Der Online-Antrag steht aktuell noch nicht wieder zur Verfügung.
Ich habe eine Verpflichtungserklärung abgegeben und eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt. Wie bekomme ich mein Geld wieder?
Die Auszahlung kann von der Ausländerbehörde geprüft werden. Bitte reichen Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen (Nachweis über die erfolgte Ausreise, Kontaktdaten etc.) per E-Mail an abh@siegen.de oder postalisch ein.
Ich bin neu mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland eingereist. Mein Visum läuft bald ab. Wie kann ich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis per E-Mail an abh@siegen.de oder postalisch ein.
Entsprechende Vordrucke erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail oder während der allgemeinen Öffnungszeiten an der Information des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen.
Fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung oder Ihres Mietvertrages bzw. der Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls Ihres Arbeitsvertrages bei.
Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Wie kann ich einen Arbeitgeberwechsel beantragen? Wie kann ich die Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis beantragen?
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie gegebenenfalls die letzten drei Lohnabrechnungen) per E-Mail an abh@siegen.de postalisch ein. Die Ausländerbehörde prüft, ob eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden kann.
Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und neu in Siegen angekommen. Wie kann ich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen?
Eine Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine ist in Siegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Hierfür sind folgende Unterlagen zur Vorlage bei der Ausländerbehörde der Stadt Siegen notwendig:
- Kopie Ihres Passes;
- Einreisedatum;
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer);
- Mietvertrag/ Wohnungsgeberbestätigung.
Die Unterlagen können per Post oder per E-Mail an abh@siegen.de eingereicht werden.
Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und meine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz läuft bald ab. Wie kann ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern?
Sofern Ihr gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erteilter Aufenthaltstitel erst nach dem 1. Februar 2024 abläuft, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Gemäß der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV) gelten diese Aufenthaltstitel einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen bis zum 4. März 2025 fort, ohne dass hierfür eine Verlängerung im Einzelfall notwendig ist.
Information zur Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine (in englischer Sprache)
Information zur Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine (in ukrainischer Sprache)
Information zur Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine (in russischer Sprache)
Sollte Ihr gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) erteilter Aufenthaltstitel bereits vor dem 1. Februar 2024 ablaufen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an abh@siegen.de. Von dort erhalten Sie weitere Informationen. Aktuell können noch keine elektronischen Aufenthaltstitel ausgestellt werden, da die hierfür erforderliche Technik noch nicht zur Verfügung steht. Verlängerungen erfolgen daher zunächst weiterhin mittels formloser Bescheinigung.
Einbürgerungsstelle (Ausländerbehörde)
Wo finde ich Informationen rund um die Einbürgerung?
Bauen
Kann ich eine Katasterauskunft oder einen amtlichen Auszuge aus der Liegenschaftskarte beantragen?
Momentan können keine amtlichen Auszüge aus der Liegenschaftskarte erstellt werden. Über das Geoportal https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ kann der Stand vom 1. Januar 2023 öffentlich eingesehen und ausgedruckt werden.
Kann ich Eigentümerauskünfte erfragen?
Eigentümerauskünfte können beim zuständigen Amtsgericht Siegen eingeholt werden (siehe: https://www.ag-siegen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuchamt/index.php).
Wie kann ich Flächenangaben zu einem Flurstück erhalten?
Flächenangaben zu Flurstücken können im Grundsteuerportal eingesehen werden (siehe: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/).
Können Anfragen zu Hausnummern und Straßennamen bearbeitet werden?
Über das Geoportal https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ kann der Stand vom 1. Januar 2023 öffentlich eingesehen und ausgedruckt werden.
Können Wertauskünfte für Grundstücke gegeben werden?
Wertauskünfte können über das Landesportal Boris-NRW unter https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de abgerufen werden.
Wie kann ich einen Kaufvertrag für die Kaufpreissammlung einreichen?
Kaufverträge für die Kaufpreissammlung können Sie in analoger Form an folgende Adresse senden:
Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
Rathaus Geisweid/ Lindenplatz 7
57078 Siegen.
Wie kann ich einen Bauantrag einreichen?
Bauanträge können per Post adressiert an
Stadt Siegen
Abteilung 4/3 Bauaufsicht
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
eingesandt werden.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie diese in Ihrem Interesse gegebenenfalls in fünffacher Ausfertigung einreichen.
Werden bereits eingereichte Bauanträge bearbeitet?
Ja, bereits eingereichte Bauantragsunterlagen liegen vor. Laufende Bauantragsverfahren werden somit bearbeitet.
Wie viele Stellplätze muss ich für mein Bauvorhaben herrichten?
Dataillierte Informationen rund um das Thema "Stellplätze und Fahrradabstellplätze" können in der
Stellplatzsatzung der Universitätsstadt Siegen
nachgelesen werden.
Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Bauantrag?
Bei Anfragen per E-Mail an bauaufsicht@siegen.de. Formulieren Sie bitte Ihr Anliegen bzw. Ihre Fragen und nennen unbedingt die entsprechende Adresse.
Bei laufenden Vorgängen geben Sie bitte das Aktenzeichen an. Die zuständigen Ansprechpersonen nehmen gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail Ihre Anschrift und Telefonnummer bei.
Kann ich persönlich Kontakt mit der Bauaufsicht aufnehmen?
Ein persönlicher Kontakt ist über die
Abteilung 4/3 Bauaufsicht
Servicestelle Bauberatung
Zimmer 222
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
möglich.
Hinweis zu planungsrechtlichen Auskünften: Bringen Sie bitte einen aussagekräftigen Lageplan mit.
Ebenso sind städtebauliche Auskünfte über die Servicestelle möglich.
Verzögert sich die Bearbeitung meines Bauantrags durch die aktuelle Situation?
Aufgrund der aktuellen Situation kann über die Bearbeitungsdauer keine Aussage getroffen werden. Längere Bearbeitungszeiten sind nicht auszuschließen.
Bürgerbüro/ Meldewesen
Kann ich einen Personalausweis/ Reisepass beantragen?
Ja, die Antragsstellung ist möglich, auch für vorläufige Ausweise bzw. Pässe. Bitte sprechen Sie persönlich vor und bringen nachfolgende Unterlagen mit.
Notwendige Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild im Hochformat.
- Bisheriges Ausweisdokument
(alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. Geburtsurkunde)
Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren bzw. sind gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde (Original) oder Heiratsurkunde (Original) mit.
Wichtiger Hinweis für Eltern bzw. Sorgeberechtigte: Bitte bringen Sie zur Antragstellung die minderjährige Person (Kind) mit!
Die Ausstellung eines Personalausweises unter 16 Jahren oder eines Reisepasses unter 18 Jahren bedarf der Antragstellung beider Elternteile, wenn elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Steht die elterliche Sorge einem Elternteil alleine oder einem Vormund/ Pfleger zu, ist einer von diesen zur Antragstellung berechtigt. Ein entsprechender aktueller Sorgerechtsnachweis/ -beschluss muss vorgelegt werden.
Gebühren
Personalausweis
22,80 Euro (unter 24 Jahre)
37,00 Euro (ab 24 Jahren)
Reisepass
37,50 Euro (unter 24 Jahre)
70,00 Euro (ab 24 Jahren)
Bitte beachten Sie, dass abweichende Gebühren bei Sonderausstellungen (vorläufigen Personalausweis/ Reisepass, Express-Reisepass, Reisepass mit 48 Seiten, Fremdausstellung) anfallen.
Ist ein vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis für die Einreise in alle Länder gültig?
[Quelle: Auswärtiges Amt]
Der vorläufige Reisepass (grüner Einband) wird von den Passbehörden mit maximal einjähriger Gültigkeit ausgestellt. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (beispielsweise: USA).
Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat.
Sollten Sie mit einem vorläufigen Reisepass/ Personalausweis/ vorläufigen Personalausweis verreisen wollen, so kontrollieren Sie bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen:
Kann ich einen Kinderreisepass beantragen?
Nein, der Kinderreisepass wird seit dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Stattdessen können Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Kann ich meinen beantragten Personalausweis/ Reisepass abholen?
Ja, bringen Sie bei der Abholung das bisherige Ausweisdokument mit.
Ihr Personalausweis/ Reisepass liegt in dem Bürgerbüro vor, in welchem Sie die Beantragung vorgenommen haben.
Sollte eine persönliche Abholung nicht möglich sein, kann durch Vorlage einer Vollmacht das Ausweisdokument abgeholt werden. Die Vollmacht ist an bestimmte Vorgaben gebunden und kann auf Wunsch bei Beantragung ausgehändigt werden.
Hinweis:
Das Bürgerbüro Eiserfeld ist vorübergehend geschlossen.
Die im Bürgerbüro Eiserfeld beantragten Ausweisdokumente können im Bürgerbüro Siegen abgeholt werden.
Kann ich meinen Wohnsitz in Siegen anmelden, ummelden, oder abmelden?
Ja, bitte sprechen Sie persönlich im Bürgerbüro vor und bringen folgende Unterlagen mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass, Aufenthaltstitel mit Nationalpass);
- Bei An- oder Ummeldung: Wohnungsgeberbestätigung.
Hinweis zur Anmeldung:
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug vorzunehmen.
Hinweis zur Abmeldung:
Eine Abmeldung ist nur vorzunehmen, wenn Sie ins Ausland verziehen, diese kann frühestens eine Woche vor Wegzug erfolgen.
Gebühren
An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei
Dokument
Kann ich mich ins Ausland abmelden?
Ja. Sprechen Sie im Bürgerbüro vor und bringen Sie Ihr Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass, Aufenthaltstitel mit Nationalpass) mit.
Kann ich eine Lebensbescheinigung erhalten?
Ja, bitte sprechen Sie persönlich mit Ihrem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass, Aufenthaltstitel mit Nationalpass) vor.
Gebühren
gebührenfrei
Kann ich eine Meldebescheinigung erhalten?
Ja, bitte sprechen Sie persönlich vor und bringen folgende Unterlagen mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass; Aufenthaltstitel mit Nationalpass).
Gebühren
9,00 Euro
Kann ich eine (einfache/ erweiterte) Melderegisterauskunft beantragen?
Ja, die Auskunft aus dem Melderegister erfolgt in der Regel aufgrund eines schriftlichen Antrages.
Eine Antragstellung kann vorort durch eine persönliche Vorsprache erfolgen.
Geben Sie bitte für alle Melderegisterauskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und evtl. frühere Anschriften der gesuchten Person an.
Für erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister sowie Archivauskünften muss ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Dies kann beispielsweise durch Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vorstreckungstitel geschehen.
Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.
Eine Auskunft kann nur erteilt werden, wenn die anfragende Stelle oder Person erklärt, dass die Daten nicht für Werbung und/ oder Adresshandel verwendet werden.
Bei Auskünften für den gewerblichen Zweck ist zusätzlich noch der Verwendungszweck angegeben werden (beispielsweise Forderungsmanagement).
Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratete oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertretung sowie Sterbetag und -ort.
Archivauskünfte können zurzeit nicht erteilt werden.
Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 Euro
Kann ich eine eID-Karte (Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis für Staatsangehörige der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes) beantragen?
Ja, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben, mindestens 16 Jahre alt sind und Staatsangehörige/ Staatsangehöriger der europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich!
Notwendige Unterlagen
- Anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis.
Gebühren
37,00 Euro
Kann ich ein Führungszeugnis beantragen?
Ja, bitte sprechen Sie persönlich mit Ihrem Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass; Aufenthaltstitel mit Nationalpass) vor.
Eine Beantragung kann auch online erfolgen über die Homepage des Bundesamtes für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/ ⇢ https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.
Hinweis für ein erweitertes Führungszeugnis:
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen vorliegen.
Hinweis für ein behördliches Führungszeugnis:
Wenn das Führungszeugnis einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss, wird dieses direkt an die Behörde übersandt, dazu wird bei Antragstellung die vollständige Anschrift und Verwendungszweck benötigt.
Gebühren
13,00 Euro
Kann ich Beglaubigungen vornehmen lassen?
Ja, wenn die rechtliche Voraussetzung dazu vorliegt.
Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Dokument im Original mit.
Gebühren
- 2,00 Euro pro Beglaubigung
- 2,00 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift
- 2,00 Euro pro Fertigung der Kopie
Hinweis:
Die Beglaubigung von: Personenstandsurkunden, ausländischen Dokumenten, Erbscheinen etc. sind nicht durch das Bürgerbüro möglich!
Kann ich Bio- und oder Restmüllsäcke erwerben?
Ja. Der Verkauf läuft über die Informationsschalter der Rathäuser bzw. der Bürgerbüros.
Gebühren
Biosack: 1,80 Euro/ Stück
Restmüllsack: 4,00 Euro/ Stück
Kann ich einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen?
Die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines kann online unter:
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
beantragt werden.
Auch eine Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen im Bürgerbüro ist wieder möglich.
Kann ich einen Fischereischein, Jugendfischereischein oder Sonderfischereischein beantragen oder verlängern?
Ja, die Beantragung bzw. Verlängerung eines Fischereischeins ist möglich.
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass oder Aufenthaltstitel mit Nationalpass),
- Nachweis der Fischerprüfung oder vorhandenen Fischereischein,
- ein aktuelles Passfoto.
Hinweis Jugendfischereischein und Sonderfischereischein:
Die Ausstellung es Jugendfischereischeines kann ab dem 10. bis 16. Lebensjahr erfolgen.
Der Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die aufgrund einer körperlichen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können.
Gebühren
- Jugendfischereischein: 8,00 Euro
- Fischereischein/ Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro
- Fischereischein/ Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro
- Ersatz-Fischeischein bei Verlust: 10,00 Euro
Kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen/ verlängern?
Nein, diese Dienstleistung kann zurzeit nicht erfolgen.
Hinweis: Legen Sie Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis weiterhin aus.
Gewerbe
Wie erreiche ich die Veranstaltungssachbearbeitung? Welche Dienstleistungen können aktuell durch die Veranstaltungssachbearbeitung geleistet werden? Wo erhalte ich notwendige Formulare?
Die Dienststelle der Veranstaltungssachbearbeitung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.
Aktuell sind alle Dienstleistungen möglich, allerdings kann die Bearbeitung aus gegebenem Anlass mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.
Kontakt/ Ansprechpersonen
0271 404-1293 und 0271 404-1294
m.dinter@siegen.de und j.rogel@siegen.de
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Formulare
Notwendige Formulare/ Anträge sind vor Ort erhältlich (Raum: 103, 1. Etage).
Kann ich eine Gewerbemeldung vornehmen?
Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldungen sind uneingeschränkt möglich.
Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig.
Gebühren
- Einzelunternehmen: 26,00 Euro
- GmbH und andere Rechtsformen: 33,00 Euro für den ersten Gesellschafter, 13,00 Euro für jeden weiteren Gesellschafter
Hinweis: Zurzeit nur Barzahlung möglich!
Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen
Gewerbeummeldungen und -abmeldungen können lediglich entgegengenommen werden. Eine Bestätigung ist derzeit nicht möglich. Bitte reichen Sie ihre Gewerbeummeldung oder -abmeldung per Post oder per E-Mail an: gewerbe@siegen-stadt.de unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises ein.
Eine persönliche Vorsprache in der Dienststelle ist ebenfalls möglich.
Dokumente
Gewerbe: Beiblatt gesetzlicher Vertreter
Kontakt
0271 404-1357
gewerbe@siegen.de
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Sprechzeiten
Montag
Geschlossen
Dienstag und Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Terminvereinbarung über https://www.terminland.de/gewerbeamtstadtsiegen/ notwendig.
Mittwoch und Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Terminvereinbarung über https://www.terminland.de/gewerbeamtstadtsiegen/ notwendig.
Wie kann ich die Gaststättensachbearbeitung erreichen? Welche Dienstleistungen können aktuell durch die Gaststättensachbearbeitung geleistet werden? Wo erhalte ich notwendige Formulare?
Die Dienststelle der Gaststättensachbearbeitung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.
Aktuell sind alle Dienstleistungen (Schankerlaubnisse, Gestattungen, Marktfestsetzungen etc.) im Rahmen der Gaststättensachbearbeitung möglich, allerdings kann die Bearbeitung aufgrund der derzeitigen Situation mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.
Kontakt/ Ansprechpersonen
0271 404-1322 und 0271 404-1313
p.vohs@siegen.de und a.middel@siegen.de
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Formulare
Notwendige Formulare/ Anträge sind vor Ort erhältlich (Raum 310, 3. Etage).
Kann ich eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen?
Derzeit sind keine Auskünfte aus dem Gewerberegister möglich.
Kann ich einen Auszug aus der Betriebekartei beantragen?
Derzeit können keine Auszüge aus der Betriebekartei gefertigt werden.
Kann ich aktuell eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen?
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann nur persönlich durch den Antragsteller beantragt werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.
Zur Online-Terminbuchung des Gewerbeamtes...
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument mit!
Jugend und Familie
Ich mache mir Sorgen um ein Kind in meinem Umfeld, wo kann ich Beratung bekommen?
Im Familienbüro der Stadt Siegen können Sie Beratung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung erhalten. Aus einem Pool von Kinderschutzfachkräften wird Ihnen eine kompetente Fachkraft vermittelt. Melden Sie sich per Telefon unter 0271 404-2234 oder schicken Sie eine E-Mail an familienbuero@siegen.de.
Wie erreiche ich das Familienbüro der Stadt Siegen? Kann ich eine Beratung oder Unterstützung durch das Familienbüro in Anspruch nehmen?
Beratung und Unterstützung durch das Familienbüro ist uneingeschränkt möglich.
Sie erreichen die Mitarbeitenden per E-Mail an familienbuero@siegen.de oder unter Telefon: 0271 404-2234 oder 0271 404-2958.
Wie kann ich einen 'Willkommensbesuch' nach der Geburt meines Kindes vereinbaren?
Wenn Sie einen 'Willkommensbesuch' nach der Geburt Ihres Kindes wünschen oder mit einem kleinen Kind neu nach Siegen gezogen sind und sich einen informativen Hausbesuch wünschen, können Sie einen individuellen Termin telefonisch unter 0170 5688689 (Montag bis Freitag: vormittags) oder per E-Mail an familienbuero@siegen.de vereinbaren.
Ich suche eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und will mehr über die Möglichkeiten der Betreuung meines Kindes in Kindertagespflege wissen. Wohin wende ich mich?
Wenn Sie eine Kindertagespflegestelle für Ihr Kind suchen oder Interesse an der Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater haben, melden Sie sich per Telefon: 0271 404-2968 oder per E-Mail an kindertagespflege@siegen.de.
Wo finde ich allgemeine Informationen zu den Angeboten des Familienbüros und zu anderen Beratungsleistungen?
Unter www.familie-siegen.de sind viele Informationen zu Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangeboten in Siegen zu finden.
Gibt es Einschränkungen der Kinder- und Jugendarbeit?
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit finden nahezu ohne Einschränkung weiterhin statt. Dies betrifft sowohl die offene Kinder- und Jugendarbeit (inklusive Kulturrucksack etc.) als auch schulbezogene Förder- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztags.
Sind die Stadtteilzentren geöffnet und finden die Gruppenangebote statt?
Alle Gruppenangebote und Fortbildungsangebote oder Fachtage finden uneingeschränkt statt.
Wie kann ich die Kinder- und Jugendtreffs erreichen?
Kinder- und Jugendtreff Geisweid
0271 83220
Kinder- und Jugendtreff Weidenau
0271 72947
Kinder- und Jugendtreff Fischbacherberg (und Heidenberg)
0271 310352
Kinder- und Jugendtreff Eiserfeld
0271 2508937
Kinder- und Jugendtreff Westhang
0271 8706290
Kinder- und Jugendtreff Lindenberg
0271 55795
Außerdem ist es möglich, die Kinder- und Jugendtreffs persönlich aufzusuchen.
Wie kann ich das Kinder- und Jugendbüro erreichen?
Aktuell können Sie Sie über den Kinder- und Jugendtreff Geisweid unter 0271 83220 eine Bitte um Rückruf hinterlassen.
Ist der Bereich 'Kindertagesbetreuung' erreichbar?
Die Ansprechpersonen des Sachgebietes Kindertagesbetreuung erreichen Sie per E-Mail an kita@siegen-stadt.de sowie telefonisch wie folgt:
Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Süd (Eiserfeld, Eisern, Niederschelden, Oberschelden, Gosenbach)
0271 404-2240
Fachberatung Kindertageseinrichtung: Betriebskosten
0271 404-2232
Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Ost (Bürbach, Breitenbach, Feuersbach, Kaan-Marienborn, Volnsberg, Weidenauer Giersberg)
0271 404-2226
Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Nord (Geisweid, Birlenbach, Buchen, Meiswinkel, Langenholdinghausen, Sohlbach, Setzen)
0271 404-2960
Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Mitte (Siegen, Seelbach, Numbach, Trupbach) und Bezirk Siegen-West
0271 404-2219
Kita-Navigator
Der Kita-Navigator ist uneingeschränkt erreichbar.
Wo finde ich Informationen zur Erhebung von Elternbeiträgen?
Informationen zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten finden Sie in nachfolgendem Fragen- und Antwortenkatalog zur Erhebung von Elternbeiträgen.
Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten
Wann kann ich mit meinem Beitragsbescheid rechnen? Oder: Es ist eine Änderung im Betreuungsumfang entstanden. Wann erhalte ich einen korrigierten Beitragsbescheid?
Aufgrund des Cyber-Angriffs ist aktuell die Fachsoftware für die Bearbeitung des Kostenbeitrages nicht zugänglich, weshalb die Erstellung von Beitragsbescheiden derzeit nicht möglich ist. Sobald die notwendigen Fachverfahren wieder vollständig oder in einem Notbetrieb funktionieren, werden wir die aufgelaufenen bzw. ausstehenden Beitragsbescheide bearbeiten und Ihnen zusenden.
Ich benötige eine Kopie meines Beitragsbescheides, ist eine Zusendung möglich?
Durch die Digitalisierung weiter Teilen der Stadtverwaltung liegen die Akten größtenteils nicht mehr in Papierform vor. Ein Zugriff auf die notwendige Fachsoftware der digitalen Akte ist aktuell nicht möglich. Kopien der Beitragsbescheide können daher derzeit nicht erstellt werden
Wie können aktuell Einkommensunterlagen eingereicht werden?
Einkommensunterlagen können per Post (in Kopie) oder per E-Mail an kostenbeitraege@siegen.de eingereicht werden.
Sollten Sie Ihre Unterlagen gerne persönlich abgeben wollen, ist dies nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
0271 404-2371 (Buchstaben A, F, Y)
0271 404-2365 (Buchstaben B, O, Z)
0271 404-2352 (Buchstaben C, I, K)
0271 404-2329 (Buchstaben D und E)
0271 404-2368 (Buchstaben G, P, R)
0271 404-2372 (Buchstabe H, St)
0271 404-2367 (Buchstaben J, L, Q, X)
0271 404-2925 (Buchstaben M und N)
0271 404-2223 (Buchstabe S - außer St)
0271 404-2382 (Buchstabe T, U, V, W)
Ich habe den Kostenbeitrag überwiesen, was passiert mit meinem Zahlungseingang?
Sofern Sie Ihre Überweisung mit dem richtigen Kassenzeichen versehen haben, erfolgt eine Zuordnung Ihrer Überweisung seitens der Stadtkasse zu Ihrem Beitragskonto. Sollten Sie das Kassenzeichen nicht angegeben haben, ist die Kontaktaufnahme zur Stadtkasse zwingend notwendig. Die zuständige Ansprechperson erreichen Sie telefonisch unter 0271 404-2528.
Es wurde nicht per Lastschrift abgebucht, was nun?
Aufgrund der aktuell nicht zur Verfügung stehenden Fachverfahren ist eine Abbuchung in vereinzelten Ausnahmefällen nicht erfolgt. Sollten Sie dies bemerken, kann eine Überweisung Ihrerseits erfolgen. Sobald das Kassenverfahren wieder funktioniert, erfolgt die Abbuchung seitens der Stadtkasse für die nicht eingezogenen Monate. Je nachdem wie lange das Verfahren ausfällt, könnte die Rückforderungssumme hoch ausfallen. Bitte berücksichtigen Sie dies in Ihrer Finanzplanung. Es wäre sinnvoll, sich den Kostenbeitrag zurückzulegen, um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.
Ich habe Einkommensunterlagen eingereicht, wann erfolgt die Neuberechnung?
Die Neuberechnungen nehmen wir aktuell manuell vor. Dies bedeutet, dass die Einkommensunterlagen geprüft, berechnet und für die Eingabe im Fachverfahren vorbereitet werden. Sobald das Fachverfahren wieder läuft, erfolgt die Eingabe im System. Sodann würden Sie auch einen entsprechenden Bescheid erhalten. Sollten Sie Fragen zu Ihrer Einstufung haben, können Sie dies gerne bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung erfragen.
Die aktuelle Satzung nebst Beitragstabelle finden Sie nachfolgend. Mithilfe der Beitragstabelle können Sie den Kostenbeitrag entnehmen und damit eine Selbsteinschätzung vornehmen.
Download
Vor dem Cyber-Angriff wurde bei mir der Höchstbeitrag wegen fehlender Mitwirkung festgesetzt. Mittlerweile wurde die Mitwirkung meinerseits nachgeholt. Wann erfolgt die Korrektur des Höchstbeitrages?
Sofern Unterlagen nachgereicht wurden, ist die Neuberechnung bereits erfolgt. Sobald das Fachverfahren wieder funktioniert, erfolgt die Eingabe und Neubescheidung. In Bezug auf die Verjährung gilt das Eingangsdatum Ihrer Unterlagen. Wichtig ist, dass Sie diese vor dem Stichtag (31.12.) einreichen.
Ich habe den Betreuungsplatz meines Kindes gekündigt, einen Abmeldebescheid habe ich noch nicht erhalten und/ oder der Kostenbeitrag wurde wieder abgebucht. Was kann ich tun?
Aufgrund des nicht funktionierenden Fachverfahrens sind Eingaben aktuell nicht möglich, weshalb für den Abmeldebescheid etwas Geduld aufgebracht werden muss. Sobald das Programm wieder läuft erfolgt die Eingabe. Zuviel gezahlte Beiträge werden natürlich erstattet. Bei Fragen zur Abbuchung können Sie sich gerne an die Stadtkasse (E-Mail: stadtkasse@siegen.de) wenden.
Ich habe eine hohe Rückforderung erhalten und möchte eine Ratenzahlung vereinbaren. Was muss ich tun?
Ein Ratenzahlungsantrag ist ausschließlich schriftlich einzureichen.
Ihr Antrag wird nach Eingang geprüft. Die Rückforderungssumme kann in maximal 36 Monatsraten zurückgezahlt werden. Voraussetzung zur Ratenzahlung ist die Zustimmung der Verwaltung. Aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Fachverfahren können Ratenzahlungsbescheide aktuell nicht erstellt werden. Wir bitten um Verständnis und Geduld.
Wer ist beitragspflichtig?
Lebt das Kind bei den Eltern, so sind die Einkünfte beider Elternteile maßgebend. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, so sind auch nur dessen Einkünfte maßgebend. Lebt der Elternteil in einer neuen Ehe/ eingetragenen Lebenspartnerschaft, so ist das Einkommen des Stiefelternteils/ Lebenspartners auch heranzuziehen.
Was ist zu tun, wenn Eltern sich trennen?
Bitte informieren Sie uns unverzüglich über eine Trennung. Wichtig hierbei ist der genaue Zeitpunkt und bei wem das Kind dauerhaft verbleibt, bzw. ob ein Wechselmodell (50:50) praktiziert wird. Für den Zeitpunkt der Trennung ist das Ummeldedatum in den Einwohnermeldedaten maßgeblich. Erst im Monat nach Eintritt der Änderung (Ummeldung) kann der Elternbeitrag neu berechnet und festgesetzt werden. Zur Neuberechnung werden aktuelle Einkommensnachweise sowie Nachweise über den erhaltenen Unterhalt benötigt.
Welches Einkommen ist maßgebend?
Das im Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) tatsächlich erzielte Brutto-Einkommen ist maßgeblich. Damit ist die Summe der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz gemeint, nicht das zu versteuernde Einkommen. Welche Nachweise Sie einreichen müssen, entnehmen Sie bitte der Einkommenserklärung. Hiervon sind die dazugehörigen Werbungskosten abzuziehen; sofern sie noch nicht vom Finanzamt festgelegt worden sind, nur die Werbungskostenpauschalen. Bei Einkommensempfängern mit Altersversorgungsansprüchen ohne eigene Beiträge (beispielsweise Beamte) ist nach Ermittlung des Einkommens (Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten) ein Zuschlag in Höhe von 10 % (Prozent) hinzuzurechnen.
Ich bin selbstständig tätig. Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Wenn Sie Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften, ist zunächst von Ihnen eine Selbsteinschätzung über das voraussichtliche Einkommen abzugeben. Darüber hinaus können der letzte Einkommensteuerbescheid oder eine GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) bzw. BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) vorgelegt werden. In jedem Fall müssen nachträglich die jeweiligen Steuerbescheide (Achtung: Bitte immer alle Seiten inklusive Erläuterungen) vorgelegt werden, damit die bisherige Festsetzung überprüft werden kann.
Wird der steuerliche Kinderfreibetrag einkommensmindernd berücksichtigt?
Die anerkannten steuerlichen Kinderfreibeträge werden ab dem dritten Kind vom ermittelten Einkommen abgezogen. Als Nachweis wird der aktuelle Einkommensteuerbescheid benötigt. Die Kinderfreibeträge des ersten und zweiten Kindes bleiben unberücksichtigt.
Können Negativeinkünfte berücksichtigt werden?
Negativeinkünfte können nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie betreffen dieselbe Einkunftsart. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten, auch wenn diese dem Ehegatten zuzuordnen sind, ist nicht zulässig.
Was versteht man unter sonstige Einnahmen?
Zu den sonstigen Einnahmen gehören alle Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen und hier nicht genannt sind, unabhängig, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind.
Bin ich weiter beitragspflichtig, wenn ich für drei (3) Kinder Kindergeld beziehe?
Wenn eine Familie für drei (3) Kinder Kindergeld bezieht, wird sie beitragsfrei gestellt, soweit sie dies nachgewiesen hat. Bei Patchworkfamilien gilt ein Kinderfreibetrag von 2,5, der ebenfalls nachzuweisen ist.
Geschwisterkinder befinden sich in Siegener Einrichtungen. Müssen mehrere Beiträge gezahlt werden?
Besuchen mehrere Kinder von zusammenlebenden Zahlungspflichtigen Einrichtungen, für die der Elternbeitrag durch uns erhoben wird, so ist nur ein Elternbeitrag zu zahlen. Hierbei wird der höchste Beitrag, der sich nach dem Einkommen und der Betreuungsart ergibt, erhoben.
Die Ferienbetreuung ist von den Regelungen der Beitragsbefreiung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um von den Elternbeiträgen befreit zu werden?
Soweit Ihr Jahres-Bruttoeinkommen unterhalb von 30.000 Euro liegt, werden keine Elternbeiträge erhoben. Seit dem 1. August 2023 liegt die Einkommensfreigrenze unterhalb von 40.000 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag und Wohngeld sind für die Dauer des Bezuges dieser Leistungen von den Elternbeiträgen befreit.
Die Nachweise müssen vollständig für den gesamten Beitragszeitraum erbracht werden.
Können Elternbeiträge steuerlich geltend gemacht werden?
Elternbeiträge können im Wege der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd geltend gemacht werden. Dafür legen Sie dem Finanzamt bitte den Elternbeitragsbescheid sowie Nachweise Ihrer Zahlungen (beispielsweise Kontoauszüge) vor. Bescheinigungen über die gezahlten Beträge werden nicht ausgestellt. Das Verpflegungsentgelt kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Kann ich Kinderbetreuungskosten in der Beitragsberechnung absetzen lassen?
Steuerlich anerkannte Kinderbetreuungskosten können über den jeweiligen Steuerbescheid geltend gemacht werden und sind vom Einkommen abzuziehen. Hierzu ist der Steuerbescheid als Nachweis vorzulegen.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Ein umfassender Nachweis über Ihre Einkünfte ist der Einkommensteuerbescheid des vorangegangenen Kalenderjahres in Verbindung mit Ihren Lohnabrechnungen. Ausreichend ist häufig die Lohn-/ Gehaltsabrechnung des Monats Dezember, da hier oft das Jahresgesamtbrutto ausgewiesen ist - nicht die Lohnsteuerbescheinigung, da in der Lohnsteuerbescheinigung nur das steuerpflichtige Bruttoeinkommen aufgeführt ist. Sollten Sie selbstständig sein, so wäre Ihr Einkommenssteuerbescheid zwingend vorzulegen.
Sind meine Einkommensunterlagen vorzulegen, wenn mein Einkommen den Höchstsatz übersteigt und ich bereit bin, den Höchstbeitrag zu zahlen?
Sofern Ihre Einkünfte über 150.000 Euro liegen, brauchen Sie keine Nachweise vorzulegen. In diesem Fall kreuzen Sie bitte lediglich an, dass Sie den Höchstbeitrag zahlen.
Was ist zu tun, wenn die derzeitigen Einkünfte auf Dauer deutlich höher oder niedriger ausfallen als im vorangegangenen Kalenderjahr?
Sofern Monatseinkommen nicht bestimmbar ist, so ist das Zwölffache des Einkommens des letzten Monats vor Abgabe der Erklärung unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen wie Urlaubs- und/ oder Weihnachtsgeld, maßgeblich. Soweit Monatseinkommen bestimmbar ist, ist auf das zukünftig zu erwartende Jahreseinkommen im Sinne von zwölf Monaten abzustellen. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur Zugrundelegung einer höheren Beitragsstufe führen, sind deshalb unverzüglich anzugeben. Auf diese Weise lassen sich auch hohe Nachforderungen im Zusammenhang mit den jährlich durchgeführten Einkommensüberprüfungen vermeiden.
Kann eine Änderung des Elternbeitrages nach Festsetzung erfolgen?
Ja, für den Fall, dass sich Ihr Einkommen ändert, wird der Elternbeitrag neu berechnet. Basis ist Ihr Gesamtjahresbruttoeinkommen; das heißt der Beitrag des gesamten Jahres wird neu berechnet.
Warum werden die Elternbeiträge rückwirkend ab Januar angepasst, obwohl sich mein Einkommen erst im Laufe des Jahres geändert hat?
Maßgeblich sind die Bruttojahreseinkünfte. Der monatliche Beitrag ist für das ganze Jahr in dieser Stufe einzuordnen.
Es wurde ein 13. Monatsgehalt hinzugerechnet, obwohl ich keines bekomme. Was muss ich tun?
Sonderzuwendungen, wie beispielsweise Urlaubs- und/ oder Weihnachtsgeld sind Einkommensbestandteile. Die jeweilige Höhe ist nachzuweisen; anderenfalls wird grundsätzlich ein 13. Monatsgehalt hinzugerechnet. Auch sonstige Gratifikationen sind Einkommensbestandteil und müssen angegeben und nachgewiesen werden. Sofern Sie keine Sonderzuwendungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, reichen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ein.
Welche Verjährungsfristen gelten für die Erhebung der Kostenbeiträge?
Für die Festsetzungsverjährung von Elternbeiträgen nach dem KiBiz (Kinderbildungsgesetz) sind gemäß § 1 Absatz 3 in Verbindung mit § 12 Absatz 1 Nr. 4b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAGNRW) § 169 der Abgabenordnung (AO) mit der Maßgabe, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 einheitlich vier Jahre beträgt, und § 170 Absatz 1 bis 3 AO anzuwenden. Die Festsetzungsfrist beginnt gemäß § 170 Absatz 1 AO grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Elternbeiträge entstanden sind.
Welche Mitwirkungspflichten habe ich?
Sie haben sich innerhalb eines Monats nach Erhalt des Einkommenserklärungsbogens bzw. nach Aufforderung verbindlich zu ihrer Einkommenssituation zu erklären und alle Tatsachen, die für die Bemessung des Elternbeitrags maßgeblich sind, schriftlich mitzuteilen und die erforderlichen Nachweise, insbesondere über das maßgebliche Einkommen unverzüglich vorzulegen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, soweit sie für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Was passiert, wenn ich nicht mitwirke?
Kommen Sie Ihren Auskunfts-, Nachweis- und Anzeigepflichten nicht oder nicht in ausreichendem Maße nach, so ist der für die jeweilige Betreuungsart des Kindes der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Für welchen Zeitraum muss ich Elternbeiträge zahlen?
Elternbeiträge sind für jeden Monat zu zahlen, in dem ein gültiger Betreuungsvertrag besteht. Sie werden immer für den vollen Monat erhoben. Also auch, wenn die Betreuung (beispielsweise durch die Sommerferien) nur einige Tage im Monat erfolgte.
Mein Kind war seit Wochen nicht in der Betreuung, muss ich den Elternbeitrag trotzdem zahlen?
Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsleistung und erstreckt sich auf alle Monate, in denen ganz oder teilweise ein Betreuungsvertrag besteht. In Ferienzeiten ist der Elternbeitrag ebenfalls zu entrichten
Wie kann ich die erforderlichen Unterlagen einreichen?
Die erforderlichen Nachweise können Sie per Post oder per E-Mail: kostenbeitraege@siegen-stadt.de oder über die Homepage der Stadt Siegen einreichen. Unterlagen, die Sie per E-Mail versenden, fügen Sie bitte als PDF-Dokument bei. Bilddateien (beispielsweisemit dem Handy abfotografiert) lassen sich hier nicht weiterverarbeiten. Hier empfiehlt sich ebenso eine Umwandlung in ein PDF-Format.
Hinweis bei Einreichung per E-Mail:
Die Übermittlung einer E-Mail-Nachricht erfolgt ungesichert; die übertragenen Daten können von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden. Innerhalb des Netzwerkes der Stadt Siegen befinden sich Ihre E-Mails in gesicherten Systemen, auf die nur autorisierte Personen zugreifen können.
Kontakt
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 5/2-4 Kostenbeiträge
Rathaus Weidenau/
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
E-Mail: kostenbeitraege@siegen.de
Mein Einkommen ist niedriger als 150.000 Euro brutto im Jahr und trotzdem habe ich einen Bescheid über den Höchstbeitrag erhalten. Was kann ich tun?
Soweit Sie keine oder nicht ausreichende Nachweise über Ihre Einkommenssituation übersandt haben ist gemäß § 12 Absatz 3 der Elternbeitragssatzung (EBS) der entsprechend der Betreuungsform höchste Elternbeitrag festgesetzt. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit geklärt werden kann, welche Unterlagen noch von Ihnen vorgelegt werden müssen, damit eine Prüfung der bisherigen Festsetzung erfolgen kann.
Ich ziehe um. Was muss ich tun?
Bitte informieren Sie uns unverzüglich per Post oder per E-Mail über einen Umzug.
Kontakt
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 5/2-4 Kostenbeiträge
Rathaus Weidenau/
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
E-Mail: kostenbeitraege@siegen.de
Wie wirkt sich das zweite beitragsfreie Kita-Jahr vor der Einschulung auf den Elternbeitrag aus?
Ab dem 1. August 2020 ist gemäß §50 Absatz 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei (sogenannte beitragsfreie 4-Jährige). Wenn neben dem beitragsfreien 4-jährigen Kind noch ein Kind oder mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, Tagespflege oder die OGS (Offene Ganztagsschule) in Anspruch nehmen, wird das beitragsfreie 4-jährige Kind als Zahlkind berücksichtigt, so dass die Elternbeiträge für alle anderen gleichzeitig betreuten Kinder entfallen.
Was kann ich tun, wenn ich die festgesetzte Nachforderung nicht in einer Summe bezahlen kann?
Wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse den Rückstand nicht in einer Summe leisten können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Die Laufzeit der Raten beträgt maximal 36 Monate.
Der Elternbeitrag hat sich nachträglich reduziert oder es wurde versehentlich zu viel überwiesen. Muss ich die Erstattung beantragen?
Nein. Die Erstattung des zu viel gezahlten Elternbeitrages erfolgt automatisch, sofern keine Rückstände zu zahlender Elternbeiträge bestehen. Für den Zahlungsverkehr ist die Stadtkasse zuständig.
Ich habe Fragen zum Stand meines Elternbeitragskontos oder zu meinen Einzahlungen. Wo erhalte ich Antworten?
Bitte wenden Sie sich an die Stadtkasse. Die Stadtkasse ist für den Zahlungsverkehr zuständig. Bitte halten Sie Ihr Kassenzeichen bereit. Dieses finden Sie auf dem Festsetzungsbescheid.
Kontakt
Stadt Siegen
Abteilung 3/2 Stadtkasse/ Steuern
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Liegenschaften
Wie können Anträge für Grundstücksgeschäfte (Verpachtungen, Erbbaurechte, Käufe, Verkäufe, Inanspruchnahmen) gestellt werden?
Entsprechende Anträge können schriftlich eingereicht oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
abgegeben werden.
In welcher Form können Angelberechtigungsscheine für das Jahr 2024 beantragt werden?
Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern - die in der Stadt Siegen wohnen -zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben.
Wie können Negativatteste/ Vorkaufsrechtsbescheinigungen bei der Stadtverwaltung beantragt werden?
Ein Antrag kann über das Serviceportal der Stadt Siegen per
eingereicht werden.
Ordnung
Ich möchte eine Ordnungswidrigkeit melden (abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Äste und Zweige, wilde Müllablagerungen, Ruhestörungen, etc.). Wie kann ich die Ordnungsbehörde erreichen?
Eine Meldung ist per E-Mail, telefonisch oder persönlich möglich. Bitte teilen Sie in einer E-Mail die vorliegende Ordnungswidrigkeit (gegebenenfalls mit Fotos) mit.
Erreichbarkeit
0271 404-2222
ordnungsamt@siegen.de
Eine persönliche Vorsprache ist während der allgemeinen Öffnungszeiten ist möglich.
Wie kann ich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) zum Abspielen von Musik auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen?
Ein Antragsformular auf Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) zum Abspielen von Musik auf öffentlichen Verkehrsflächen erhalten Sie persönlich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen.de. Im Bedarfsfall ist auch eine Übersendung per Post möglich.
Wie kann ich eine Genehmigung zum Verteilen von Flyern auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen?
Auf Antrag erhalten Sie ein Antragsformular persönlich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen oder per E-Mail. Das Antragformular können Sie per E-Mail an ordnungsamt@siegen.de anfordern. Im Bedarfsfall ist eine postalische Übersendung möglich.
Wie kann ich meinen Hund beim Ordnungsamt anmelden (Landeshundegesetzes - LHundG NRW)?
Um Ihren Hund im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) ordnungsbehördlich anmelden zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Anzeigeformular. Das Formular können Sie per E-Mail an: ordnungsamt@siegen.de unter Angabe Ihrer Personalien, Ihrer Anschrift und einer Erreichbarkeit anfordern.
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die städtische Steuerabteilung, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, 0271 404-2118, steuern@siegen.de.
Wie kann ich meinen Hund bei der Ordnungsbehörde abmelden (Landeshundegesetz - LHundG NRW)?
Eine Abmeldung im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) kann formlos schriftlich per Post oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen.de erfolgen. Sofern möglich, fügen Sie bitte einen Abgabe- oder Einäscherungsnachweis im Falle des Todes Ihres Hundes bei.
Für die Abmeldung der Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die städtische Steuerabteilung, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, 0271 404-2118, steuern@siegen.de.
Ich möchte einen Vorfall mit einem Hund (Beißvorfall/ freilaufender Hund) melden bzw. zur Anzeige bringen. Was kann ich tun?
Sofern Sie einen Zwischenfall mit Hunden melden möchten, nehmen Sie gerne vorab mit der Ordnungsbehörde telefonisch unter 0271 404-1382 Kontakt auf. Eine Anzeige können Sie zudem postalisch oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen.de melden.
Die ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten meines Hundes im Sinne des § 3 bzw. 10 LHundG NRW läuft ab. Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?
Um eine Verlängerung der ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten eines Hundes im Sinne des § 3 bzw. 10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) beantragen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Formular. Das Formular können Sie per E-Mail an: ordnungsamt@siegen.de anfordern. Alternativ können Sie unter Telefon: 0271 404-1382 Kontakt zur Ordnungsbehörde aufnehmen oder persönlich vorsprechen. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihre Erlaubniskarte mit.
Ich habe etwas verloren? Kann ich das Fundbüro kontaktieren?
Die Ansprechpersonen des Fundbüros sind persönlich, telefonisch und per E-Mail erreichbar:
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-1 Ordnung
Verwaltungsgebäude
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Siegerlandhalle
Finden Veranstaltungen oder Konzerte in der Siegerlandhalle statt?
Veranstaltungen und Konzerte in der Siegerlandhalle, der Bismarckhalle und der Bürgerhäuser Oberschelden und Gosenbach finden wie geplant uneingeschränkt statt.
Eine entsprechende Rückfrage ist nicht mehr erforderlich.
Die Verwaltung der Siegerlandhalle ist wie gewohnt telefonisch unter der Rufnummer: 0271 3370-0 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Not-Homepage der Siegerlandhalle unter: https://siegerlandhalle-siegen.de/.
Wo finde ich Informationen zum Ticketshop in der Siegerlandhalle?
Der Ticketshop in der Siegerlandhalle ist
Montag bis Freitag
14.00 bis 18.00 Uhr
geöffnet und unter der Telefonnummer: 0271 2330727 erreichbar.
Ist die Gastronomie der Siegerlandhalle bzw. der Bismarckhalle erreichbar?
Die Gastronomie der Siegerlandhalle und das Restaurant Stadtgeflüster in der Bismarckhalle sind über die bekannten Kommunikationswege erreichbar. Diese sind nicht vom Cyber-Angriff betroffen.
Soziale Leistungen [Grundsicherung (SGB XII), Krankenhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Rentenberatung]
Kann ich einen Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellen?
Ja, Antragsunterlagen können weiterhin postalisch oder persönlich eingereicht werden. Für Erstanträge werden Beratungsgespräche angeboten.
Ich beziehe Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sind die monatlichen Zahlungen weiterhin sichergestellt?
Neu- und Weiterleistungsanträge werden für den Bereich Grundsicherung und Leistungen nach dem AsylbLG bearbeitet, berechnet ausgezahlt.
Wie reiche ich Unterlagen ein?
Die Abgabe von Unterlagen kann postalisch, persönlich im Rathaus Weidenau oder per E-Mail an grundsicherung@siegen.de erfolgen.
Erfolgt eine Bearbeitung meiner eingereichten Unterlagen?
Ja. Es erfolgt eine voll umfängliche Bearbeitung.
Müssen persönliche Änderungen trotz aktueller Einschränkungen weiterhin mitgeteilt werden?
Ja, sämtliche persönliche Änderungen zum Beispiel zum Einkommen, zu den Kosten der Unterkunft etc. müssen gemäß den geltenden Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) weiterhin unverzüglich der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt werden.
Wie gehe ich vor, wenn ein Umzug ansteht?
Bitte sprechen Sie persönlich beim Sozialamt vor. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist unter den bekannten Durchwahlnummern möglich.
Kann ich weiterhin einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten stellen?
Eine Beantragung auf Übernahme von Bestattungskosten ist uneingeschränkt möglich.
Kann ich mich derzeit zu einer Renten-Antragstellung beraten lassen?
Ja, eine persönlich Rentenberatung im Rathaus Weidenau ist aktuell weiterhin möglich. Für alles Weitere muss derzeit an die Deutsche Rentenversicherung (Niederlassung Siegen, Spandauer Straße 32, 57072 Siegen, Telefon: 0800 1000 480) verwiesen werden.
Wer erhält Krankenhilfe von hier?
- Personen ohne Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall;
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Behandlungsscheine als Grundleistung für ärztliche und zahnärztliche Akutbehandlung;
- Bei Änderung des Leistungsanspruches innerhalb des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von § 3 zu § 2 erfolgt eine Anmeldung als Betreute/ Betreuter bei einer Krankenversicherung;
- Personen im Bezug von Grundsicherung nach SGB XII.
Wie erhalte ich einen Krankenschein?
Bitte sprechen Sie persönlich beim Sozialamt vor.
Notwendige Unterlagen
Hilfeempfängerinnen/ Hilfeempfänger (persönliche Vorsprache)
Ausweisdokument muss vorgelegt werden.
Bevollmächtigte/ Bevollmächtiger
Vollmacht und Ausweisdokument des Leistungsempfängers sowie Ausweisdokument der Bevollmächtigten/ des Bevollmächtigen müssen vorlegt werden.
Was tun bei Verordnung von Hilfsmitteln oder Heilmitteln (beispielsweise Physiotherapie)?
Da Hilfs- und Heilmittel genehmigungspflichtig sind, ist dies nur durch eine persönliche Vorsprache möglich. Die Verordnung muss mitgebracht werden.
Wie erhalte ich eine Krankenkassenkarte ?
Nachdem Sie als Betreute/ Betreuter bei einer Krankenkasse durch die Stadt Siegen angemeldet wurden, erhalten Sie Ihre Krankenkassenkarte.
Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung zu Integration und Migration?
Bitte wenden Sie sich an
Caritas Fachdienst für Integration und Migration - FIM
Häutebachweg 5
57072 Siegen
Telefon: 0271 234178148
Sport und Bäder
Wie sind die Saison-Öffnungszeiten der Warmwasserfreibäder der Stadt Siegen?
Die Freibad-Sison ist in den städtischen Warmwasserfreibädern Geisweid und Kaan-Marienborn beendet.
Wie sind die Öffnungszeiten der Hallenbäder der Stadt Siegen?
Hallenbad Eiserfeld
Montag
14.00 bis 16.00 Uhr (Seniorenbad)
Dienstag
08.00 bis 10.00 Uhr (Damenbad)
14.00 bis 21.00 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 10.00 Uhr
14.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstag
06.00 bis 10.00 Uhr
14.00 bis 21.00 Uhr*
*18.00 bis 19.00 Uhr nur eingeschränkter Badebetrieb möglich – Lehrschwimmbecken steht nicht zur Verfügung
Freitag
08.00 bis 21.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 17.00 Uhr
Sonntag und an Feiertagen
10.00 bis 16.00 Uhr
Besucherhinweise
Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit.
Hallenbad Löhrtor (Wiedereröffnung am 16. September 2024)
+++ Aufgrund von Reparaturarbeiten bleibt das Hallenbad Löhrtor bis 15. September 2024 geschlossen! +++
Montag
geschlossen
Dienstag
07.00 bis 16.00 Uhr
17.30 bis 19.30 Uhr (Damenbad)
Mittwoch
06.00 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
19.00 bis 21.30 Uhr
Donnerstag
07.00 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 20.30 Uhr*
*Ab 18.00 Uhr: eingeschränkter Badebetrieb möglich - es stehen lediglich zwei Schwimmbahnen zur Verfügung.
Freitag
14.00 bis 21.00 Uhr
Samstag
10.00 bis 16.00 Uhr
Sonntag
geschlossen
Besucherhinweise
Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit.
Hallenbad Weidenau
Montag
06.00 bis 17.00 Uhr
08.00 bis 14.00 Uhr: nur Sportbecken
18.30 bis 19.00 Uhr: Wassergymnastik
18.00 bis 20.00 Uhr: Damenbad
Dienstag
07.00 bis 17.00 Uhr
08.00 bis 09.00 Uhr: nur Sportbecken
09.30 bis 10.00 Uhr: Aqua-Fitness
11.00 bis 15.00 Uhr: nur Sportbecken
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
07.00 bis 21.00 Uhr
08.00 bis 14.00 Uhr: nur Sportbecken
18.15 bis 19.00 Uhr: Aqua-Fitness
20.00 bis 21.00 Uhr: nur Sportbecken
Freitag
06.00 bis 20.00 Uhr
08.00 bis 13.00 Uhr: nur Sportbecken
09.15 bis 10.00 Uhr: Aqua-Fitness
18.00 bis 18.45 Uhr: Aqua-Fitness
18.00 bis 20.00 Uhr: nur Sportbecken
Samstag
08.00 bis 14.00 Uhr
Sonntag
08.00 bis 14.00 Uhr
Besucherhinweise
Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit.
Wo finde ich die Eintrittspreise der Hallen- und Freibäder der Stadt Siegen?
Informationen zu Eintrittspreisen und weiteren Tarifen können der
Entgeltordnung für die Hallen- und Freibäder der Stadt Siegen
entnommen werden.
Wo kann ich die Haus‐ und Badeordnung für die Hallen‐, Warmwasser‐ und Naturfreibäder der Universitätsstadt Siegen einsehen?
Können derzeit Buchungen von Sportstätten in der Zukunft vorgenommen werden?
Eine Buchung kann nur eingeschränkt erfolgen, da eine Überprüfung von vorhandenen Belegungen derzeit nicht möglich ist.
Wo finde ich Informationen zu den Naturfreibädern Eiserfeld und Seelbacher Weiher?
Naturfreibad Eiserfeld (Eröffnung: 2. Juni 2024)
Am Freibad 2
57080 Siegen
Betreiber
Förderverein des Naturfreibades Eiserfeld e.V.
Öffnungszeiten und Eintrittspreise etc.
⇢ siehe Homepage: www.eiserfelder-weiher.de
Naturfreibad Seelbacher Weiher (voraussichtliche Eröffnung: Pfingstwochenende - 18. bis 20. Mai 2024)
Freudenberger Straße 679 [Abzweigung Heisberger Straße]
57072 Siegen
Betreiber
Schwimmvereinigung Neptun Siegerland 1913 e.V.
Öffnungszeiten und Eintrittspreise etc.
⇢ siehe Homepage: www.seelbacher-weiher.de
Stadtbibliothek
Wann kann ich meine (mit dem Bibliothekssystem) entliehenen Medien wieder abgeben?
Ausleihe und Rückgabe aller Medien funktionieren über das Bibliothekssystem.
Die Rückgabe ist jederzeit während der Öffnungszeiten möglich.
Werden Säumnisgebühren fällig?
Die Leihfrist wurde für alle vor dem Cyber-Angriff ausgeliehenen Medien verlängert. Nach Ablauf der Frist wird eine kostenlose Erinnerung mit einer Nachfrist versendet. Erst danach fallen Säumnisgebühren an.
Habe ich genügend Zeit, die Medien abzugeben, wenn das Bibliothekssystem wieder funktioniert?
Es gibt nach dem Wiedereinstieg in das Bibliothekssystem eine verlängerte Rückgabefrist. Anschließend sendet die Stadtbibliothek eine Erinnerung mit einer Nachfrist. Erst danach können wieder Säumnisgebühren anfallen.
Gibt es momentan eine Möglichkeit neue Medien auszuleihen?
Die Ausleihe läuft regulär wieder über das Bibliothekssystem.
Kann ich mich in der Stadtbibliothek neu anmelden?
Eine Neuanmeldung ist jederzeit möglich. Die Jahresgebühr kann auch wieder bezahlt werden.
Funktionieren 'Onleihe24' und die Musikstreamingdienste 'freegal' und 'Naxos'?
Die Nutzung der Onleihe24 ist wieder regulär möglich.
Die Musikstreamingdienste 'freegal' und die 'Naxos Music Library Klassik und Jazz' stehen noch nicht zur Verfügung.
Was ist sonst in der Stadtbibliothek möglich?
Sie können in der Stadtbibliothek
- Bücher und Zeitschriften lesen;
- die Lernplätze und den Lernraum nutzen (im Lesecafé steht ein Kaffeeautomat zur Verfügung);
- ein offenes WLAN nutzen;
- Internet-PCs nutzen;
- der Gamingraum ist nutzbar.
Der Aufenthalt und die Nutzung vor Ort ist auch ohne Leseausweis gebührenfrei möglich; für den Gamingraum ist die Vorlage eines Leseausweises nötig.
Alle geplanten Veranstaltungen, wie Vorlesestunden und Spielenachmittage finden statt.
Wo finde ich den Online-Katalog der Stadtbibliothek?
Der Zugang zum Online-Katalog der Stadtbibliothek Siegen inklusive Leserkonto ist unter der Adresse:
https://webopac.kommunale.it/siegen
möglich.
Stadtentwicklung: Förderprogramme
Fassadenprogramm Innenstadt
Das "Fassadenprogramm Innenstadt" ist Teil der Gesamtmaßnahme "Rund um den Siegberg", die mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land bezuschusst wird.
Über das Fassadenprogramm werden Sanierungsmaßnahmen an Fassaden und Dächern im Bereich der Siegener Oberstadt (genaue Abgrenzung: siehe Geltungsbereich) gefördert. Es dient als Anreiz und als Unterstützung für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei Sanierungsvorhaben, bei denen hochwertige Materialien und traditionelle Baustoffe (beispielsweise Schiefer) verwendet werden. Die höheren Anforderungen, die aus der Gestaltungssatzung resultieren, sollen so finanziell abgemildert werden. Durch das Programm soll das Erscheinungsbild im Geltungsbereich weiter verbessert werden. Durch die Sanierung von Fassaden- und Dachflächen werden die Quartiere des Geltungsbereichs erheblich aufgewertet. Die Erneuerung der Fassaden und Dächer trägt zudem zur Instandhaltung und langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei.
Gefördert werden maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten laut wirtschaftlichstem Angebot oder qualifizierter Kostenkalkulation. Pro Maßnahme/Immobilie können maximal 10.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt werden. Insgesamt stehen 250.000 Euro zur Verfügung. Alle Details können der Richtlinie entnommen werden.
Ablauf der Antragstellung
Schritt 1 (Beratungsgespräch mit der Servicestelle Bauberatung):
Erfragen Sie, ob für Ihre geplante Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist. Für Maßnahmen, die das Fassadenprogramm betreffen, ist dies der Regelfall. Grund hierfür ist, dass sich der Geltungsbereich des Fassadenprogramms mit dem Geltungsbereich der "Gestaltungssatzung Innenstadt" überlagert, welche besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden stellt. Den Kontakt zur Servicestelle Bauberatung finden Sie am Ende dieser Information (siehe: Kontakt)
Schritt 2 (Antrag Fassadenprogramm):
Mit vorliegender Baugenehmigung können Sie einen Antrag über das Fassadenprogramm einreichen. Weitere benötigte Unterlagen für die Antragstellung sind zwei vergleichbare Handwerksangebote für die beabsichtigte Maßnahme oder eine qualifizierte Kostenkalkulation, die Darstellung des bisherigen Gebäudezustandes und die Gestaltungsabsichten (vergleiche Richtlinie Punkt 7 "Verfahren"). Die beiden zuletzt genannten Punkte sind häufig bereits Teil der Baugenehmigung.
Der Förderantrag kann ausschließlich in digital Form (Online-Service), über das Serviceportal der Stadt Siegen eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann der Antrag auch analog erfolgen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtentwicklung, Herrn Springmann, auf. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls am Ende dieser Information (siehe: Kontakt).
Online-Service
Online-Service "Fassadenprogramm Innenstadt: Antrag zum Förderprogramm"
Richtlinie
Grundlage der Förderung ist die vom Rat der Stadt Siegen am 22. November 2023 beschlossene Richtlinie:
Geltungsbereich
Eine Voraussetzung für die Förderung über das Fassadenprogramm Innenstadt ist die Tatsache, dass Ihr Gebäude im Geltungsbereich des Programms liegt.
Fassadenprogramm Innenstadt: Geltungsbereich
Kontakt
Bei Fragen zum Fassadenprogramm wenden Sie sich bitte an:
Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung
Herrn Springmann
Rathaus Geisweid (Raum: 112) | Lindenplatz 7
57078 Siegen
0271 404-3289
p.springmann@siegen.de
Bei Fragen zum Baugenehmigung Ihrer Sanierungsmaßnahme wenden Sie sich bitte an:
Stadt Siegen, Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Herrn Hahn
Rathaus Geisweid (Raum: 222) | Lindenplatz 7
57078 Siegen
Förderprogramm "Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz"
Wichtiger Hinweis:
Die Frist zur Antragstellung endet am 30. September 2024. Antragstellungen sind wieder ab 1. Januar 2025 möglich.
Mit dem Förderprogramm möchte die Universitätsstadt Siegen natürliche Personen und eingetragene Vereine dabei unterstützen, eigene Projekte umzusetzen, einen Beitrag zur Erhaltung des unverwechselbaren Orts- und Landschaftscharakters zu leisten und gleichzeitig die Mit- und Eigenverantwortung für die Gesamtentwicklung ihres Stadtteils zu stärken und damit das soziale und kulturelle Zusammenleben zu fördern. Die Gestaltung und die Entwicklung des bebauten und unbebauten Raumes sind wesentliche Elemente einer zukunftsorientierten Stadtteilentwicklung.
Fördergegenstände
1. Maßnahmen zur Erhaltung der ortsbildprägenden und erhaltenswerten Bausubstanz
Hierunter fallen Projekte und Maßnahmen zur Erhaltung und Nutzung besonders erhaltenswerter Bausubstanz und Gebäude oder vorhandene, ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter (nicht denkmalgeschützt).
Die Art der Ausführung der Maßnahme muss sich in das Gesamtbild des Ortes, des direkten Umfeldes und des Gebäudes einfügen.
Förderquote: 50 % der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (eingetragene Vereine maximal 10.000 Euro, natürliche Personen maximal 3.000 Euro Fördersumme)
2. Aufwertung, Instandsetzung oder Neubau von örtlichen Gemeinschaftseinrichtungen
Die Maßnahmen beziehen sich auf Gemeinschaftseinrichtungen, die für Veranstaltungen der örtlichen Gemeinschaft genutzt werden können, die durch Vereine unterhalten werden und der Öffentlichkeit/Privatpersonen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise Vereinsheime, Bürgerhäuser oder Dorfgemeinschaftshäuser.
Hierunter fallen Projekte und bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle der bestehenden Bausubstanz, im Gebäudeinneren der bestehenden Bausubstanz und zur Errichtung einer Gemeinschaftseinrichtung. Antragsberechtigt sind nur eingetragene Vereine.
Förderquote: 30 % der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (maximal 10.000 Euro Fördersumme)
3. Aufwertung von ortsbildprägenden Außenanlagen und Freiflächen
Hierunter fallen zum Beispiel Projekte und Maßnahmen
- zur Gestaltung und Entwicklung des Ortsbildes und der Einbindung der Außenanlagen und Freiflächen in die Landschaft,
- in Form einer Grün- und Freiflächengestaltung im Stadtteil, unter Verwendung von standortgerechten, heimischen Bäumen, Hecken und Sträuchern,
- zur Reduzierung der Versiegelung,
- zur Bewahrung von straßenbegleitenden Natursteinmauern,
- zur Instandsetzung vorhandener Einfriedung von Grundstücken in traditionell handwerklicher Ausführung.
Förderquote: 50 % der förderfähigen Brutto-Gesamtkosten (maximal 1.000 Euro Fördersumme)
Nicht gefördert werden Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten sowie Verschönerungsmaßnahmen im Gebäudeinneren und die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen aller Art. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben und Maßnahmen an Dach und Fassade (inklusive Fenster und Türen) im Bereich des Städtebauförderprogramms "Rund um den Siegberg". Der Geltungsbereich des Förderprogramms ist in der Anlage zur Richtlinie dargestellt.
Vom Antrag zur Bewilligung
Für die Bewilligung von Fördermitteln bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrags, der online im Serviceportal der Stadt Siegen verfügbar ist. Die Anträge können jederzeit, jedoch spätestens bis zum 30. September des jeweiligen Antragsjahres eingereicht werden. Vollständig vorliegende Anträge werden zeitnah fachlich geprüft und können nach Genehmigung des Haushaltes bewilligt werden. Danach hat die antragstellende Person zwölf Monate Zeit für die Umsetzung der Maßnahme. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko ist möglich, die Umsetzung der Maßnahme muss aber im gleichen Jahr, wie die Antragstellung erfolgen.
Richtlinie
Grundlage der Förderung ist die vom Rat der Stadt Siegen am 28. Februar 2024 beschlossene
Antrag
Der Förderantrag kann digital über das Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen per
mit allen notwendigen Unterlagen an die Arbeitsgruppe 4/5-1 Stadtentwicklung der Stadt Siegen übermittelt werden.
Verwendungsnachweis
Nach Fertigstellung der Maßnahme ist der Universitätsstadt Siegen ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Kontakt
Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung
Frau Bätzing/ Frau Peter
Rathaus Geisweid (Raum: 112) | Lindenplatz 7
57078 Siegen
0271 404-2522 oder 0271 404-2536
k.baetzing@siegen.de oder l.peter@siegen.de
Standesamt
Gibt es beim Standesamt Siegen noch Einschränkungen aufgrund des Cyber-Angriffs?
Grundsätzlich stehen die Fachverfahren zur Verfügung und alle Beurkundungen sind wieder möglich. Teilweise kommt es allerdings noch zu längeren Bearbeitungszeiten.
Ich habe einen Termin für eine Eheschließung terminiert, die Eheschließung aber noch nicht angemeldet. Ist der Termin vorgemerkt?
Viele reservierte Termine sind trotz des Cyber-Angriffes vorgemerkt. Sofern die Anmeldung zur Eheschließung noch nicht erfolgt ist, empfiehlt es sich, den Termin nochmals per E-Mail an standesamt@siegen.de abzustimmen.
Ich möchte einen Termin für eine Eheschließung vereinbaren. Ist das möglich?
Die Vergabe von Terminen für Eheschließungen ist wieder regulär möglich.
Ist die Anmeldung einer Eheschließung möglich?
Ja, bitte melden Sie sich vorab und informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen.
Zur Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail an standesamt@siegen.de einen Termin.
Ich habe/ Wir haben ein Kind bekommen. Wie kann ich/ können wir die Geburt anmelden?
Ja, die Beurkundung der Geburt ist möglich. Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an standesamt@siegen.de. Die Bearbeitung erfolgt dann und die gebührenfreien Urkunden werden per Post zugesandt. Sofern Unterlagen fehlen oder eine Vorsprache erforderlich ist, werden Sie entsprechend informiert. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Infos hinsichtlich der ⇢ Anmeldung einer Geburt (siehe vorstehende "Mögliche Dienstleistungen").
Ist die Beurkundung eines Sterbefalles möglich?
Ja, Sterbefälle können beim Standesamt beurkundet werden. Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail an standesamt@siegen.de. Zur Vorsprache setzen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin alle Unterlagen im Original mit.
Kann ich eine Urkunde aus einem Personenstandsregister oder einen beglaubigten Registerausdruck erhalten?
Ja. Personenstandsurkunden bzw. beglaubigte Registerausdrucke können per
Anforderungsformular für Geburtsurkunden/ Sterbeurkunden/ Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden
beantragt werden. Sofern Sie nicht selbst auskunftsberechtigt sind, fügen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht oder einen Nachweis bei, der Ihr berechtigtes Interesse belegt.
Das ausgefüllte und unterschriebene Anforderungsformular können Sie uns per E-Mail an urkunden@siegen.de zusenden.
Online-Services
Einfache Urkundenanforderung mit Anmeldung über die BundID inklusive Bezahlfunktion
Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung über die BundID.
Gebühr/ Begleichung
12,00 Euro pro Urkunde (für jede erste Urkunde der jeweiligen Urkundenart, jede gleichzeitigt zusätzlich beantragte weitere Urkunde: 6,00 Euro)
Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit Online-Ausweisfunktion [eID] über die BundID inklusive Bezahlfunktion
Online-Service: Urkundenanforderung [Online-Ausweisfunktion (eID)]
Voraussetzung zur Nutzung dieses Online-Services ist eine Registrierung bzw. Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion [eID] über die BundID.
Gebühr/ Begleichung
12,00 Euro pro Urkunde (für jede erste Urkunde der jeweiligen Urkundenart, jede gleichzeitigt zusätzlich beantragte weitere Urkunde: 6,00 Euro)
Für Rentenzwecke ist die Urkunde gebührenfrei.
Bei der Online-Beantragung erfolgt die Begleichung der Gebühr unmittelbar über die Bezahlseite der Stadt Siegen mit giropay oder PayPal.
Statistik
Wo finde ich statistische Daten der Stadt Siegen?
Das Kommunalprofil der Stadt Siegen kann beim Statistischen Landesamt [Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)] unter: https://www.it.nrw/sites/default/files/kommunalprofile/l05970040.pdf abgerufen werden.
Stellenangebote/ Bewerbungen
Kann ich mich weiterhin auf freie Stellen bewerben?
Bewerbungen sind uneingeschränkt über das Stellenportal INTERAMT unter https://interamt.de möglich.
Falls Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail an perspektiven@siegen.de.
Wo finde ich Stellenangebote der Universitätsstadt Siegen?
Unsere Stellenangebote finden sich im Stellenportal INTERAMT: https://interamt.de.
Umwelt und Klima
Welche Anträge können von der Umweltabteilung bearbeitet werden? Wie erhalte ich entsprechende Antragsformulare?
Folgende Anträge können zurzeit bearbeitet werden:
- Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Begrünung von Dächern oder Fassaden nach der Richtlinie der Universitätsstadt Siegn zur Förderung von privaten Dach- und Fassendbegrünungen vom 10. April 2019 (kurz: Förderprogramm Dach- & Fassadenbegrünung).
- Anzeige eines Rückschnittes an geschützten Bäumen.
- Antrag auf Bezuschussung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an einem besonders schutzwürdigen privaten Großbaum.
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Baumschutzsatzung zur Entferung eines Baumes/ mehrerer Bäume.
Antragsformulare
Entsprechende Antragsformulare können wir Ihnen auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten können wir Ihnen auch vor Ort das entsprechende Antragsformular aushändigen.
Anträge können per Post an
Stadt Siegen
Abteilung 4/7 Umwelt und Klima
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
oder per E-Mail an: umwelt@siegen.de gesandt werden.
Wie kann ich einen Antrag für das Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramm der Stadt Siegen stellen?
Kann ich mit der Maßnahmenumsetzung (Klimaschutz- und Klimaanpassungsförderprogramm der Stadt Siegen) bereits beginnen?
Ja, das Förderprogramm sieht eine Antragsstellung nach der Umsetzung vor. Bitte beachten Sie die geltenden Förderbedingungen der
Richtlinie zum Klimaschutz- und -anpassungsförderprogramm der Stadt Siegen,
damit der Antrag im Anschluss auch bewilligt werden kann. Einige Maßnahmen setzen beispielsweise eine Energieberatung voraus.
Bei Fragen stehenden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle Klimaschutz telefonisch unter 0271 404-3451, 0271 404-3450 und 0271 404-3213 oder per E-Mail an klimaschutz@siegen.de zur Verfügung.
Verkehrsüberwachung
Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten und möchte diesen beantworten. Ist das möglich?
Sie können Ihre Einlassung per Post an
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Verkehrsüberwachung
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
oder per E-Mail an: verkehrsueberwachung@siegen.de senden.
Gegen mich ist ein Buß- bzw. Verwarngeld verhängt worden. Kann ich das zahlen?
Die Zahlung von Buß- und Verwarngeldern ist uneingeschränkt möglich. Eine nicht fristgerechte Zahlung führt zu Mahnungen und zusätzlichen Mahngebühren.
Ich habe eine Frage zu einem laufenden Bußgeldverfahren, das vor dem 30. Oktober 2023 eingeleitet wurde. Was kann ich tun?
Derzeit ist ein Zugriff auf diese Daten nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald Auskünfte wieder erteilt werden können. Es entstehen Ihnen hierdurch keine Nachteile. Fristen werden automatisch verlängert.
Aufgrund eines Fahrverbotes möchte ich meinen Führerschein bei der Verkehrsüberwachung der Stadt Siegen abgeben. Ist das möglich?
Ja, Sie können Ihren Führerschein während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verkehrsüberwachung abgeben.
Wie kann ich einen Verkehrsverstoß im Bereich des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße etc.) melden?
Es ist weiterhin möglich, Drittanzeigen zu stellen. Hierfür bitten wir Sie, auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsueberwachung@siegen.de ein Foto des Verkehrsverstoßes (ohne Personenaufnahmen) mit folgenden Angaben:
- Ort des Verkehrsverstoßes,
- Datum des Verkehrsverstoßes,
- Uhrzeit des Verkehrsverstoßes,
- Ihrem Namen und Ihrer Adresse
einzureichen.
In dringenden Fällen, das heißt bei hohem Gefährdungspotential, können Sie die Verkehrsüberwachung unter der Telefonnummer: 0271 404-1920 informieren.
Wie kann ich die Verkehrsüberwachung erreichen?
Die Dienststelle der Verkehrsüberwachung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr
Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.
0271 404-1920
verkehrsueberwachung@siegen.de
Kontakt/ Postanschrift
Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Verkehrsüberwachung
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen
Vollstreckung
Finden Termine vor Ort mit dem Vollstreckungsaußendienst statt?
Wenn Sie bereits ein Anschreiben mit einer Terminfestsetzung erhalten haben, findet dieser Termin wie gewohnt statt.
Welche Unterlagen werden für eine Vorsprache bei der Vollstreckung benötigt?
Bringen Sie bitte Anschreiben/Zahlungsaufforderungen, Nachweise über geleistete Zahlungen, sowie gegebenenfalls Bescheinigungen über Befreiungen (wie z.B. Bescheide des Jobcenters) mit.
Wohnen [Wohngeld, Wohnberechtigungsschein, Wohnraumsicherung, Wohnbauförderung]
Wie kann ich einen Wohngeldantrag stellen? Kann ich meinen Wohngeldanspruch berechnen lassen? Wo erhalte ich einen Wohngeldantrag in Papierform?
Wohngeld-Antragstellung online
Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen:
Zur Wohngeld-Antragstellung online (nur für Nordrhein-Westfalen) …
Wohngeldrechner
Für die unverbindliche Berechnung Ihres gegebenenfalls bestehenden Wohngeldanspruches steht Ihnen der Wohngeldrechner NRW zur Verfügung. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Der Antrag wird dann automatisch vom Ministerium an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wohngeldantrag: Anforderung per E-Mail
Es besteht auch die Möglichkeit sich einen Wohngeldantrag in Papierform zusenden zu lassen. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben an
wohngeldstelle@siegen-stadt.de
Wohngeldantrag in Papierform: Abholung im Rathaus Weidenau
Einen Wohngeldantrag in Papierform erhalten sich auch - während der allgemeinen Öffnungszeiten - im Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 215, 57076 Siegen .
Ich beziehe Wohngeld, werden die Zahlungen fortgesetzt?
Bereits bewilligte Wohngeldleistungen werden bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter ausgezahlt.
Kann ich einen Wohngeldantrag stellen (Erst- oder Weiterleistungsantrag)?
Ja, Wohngeldanträge können weiterhin gestellt werden. Allerdings muss der Antrag derzeit auf dem Postweg oder persönlich in den Rathäusern eingereicht werden.
Siehe dazu auch die vorherige Frage/ Antwort.
Ich habe bereits einen Wohngeldantrag gestellt, wird dieser weiter bearbeitet?
Ja, alle bereits eingereichten Anträge werden weiter bearbeitet. Derzeit können jedoch keine Berechnungen erfolgen, da die Übermittlung in das Zentralsystem des Landes NRW nicht erfolgen kann.
Ich wurde von der Wohngeldstelle aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Wie soll dies derzeit erfolgen?
Wir bitten aktuell ausschließlich Kopien der geforderten Unterlagen per Post oder persönlich an den Rathäusern abzugeben. Eine Übermittlung von Unterlagen per E-Mail oder Fax ist derzeit nicht möglich.
Muss ich Veränderungen mitteilen, auch wenn die Bearbeitung der Anträge derzeit nur eingeschränkt möglich ist?
Ja, Veränderungen, wie zum Beispiel Änderungen im Einkommen, Anzahl der im Haushalt befindlichen Personen, Tod eines Wohngeldbeziehers etc., müssen weiterhin mitgeteilt werden. Diese Information muss dann postalisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Änderungen einen Einfluss auf die Wohngeldleistungen haben können. Eventuelle Erstattungsansprüche, die sich gegebenenfalls aus den Veränderungen ergeben können, bestehen auch dann, wenn aufgrund der aktuellen technischen Einschränkungen die Übertragung der Daten erst später erfolgen kann.
Kann ich zur Zeit einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und eine Freistellung beantragen?
Die Beantragung eines allgemeinen WBS (Wohnberechtigungsschein) und einer Freistellung ist möglich, das entsprechende Antragsformular ist im Rathaus Weidenau erhältlich. Es wird darum gebeten, die erforderlichen Unterlagen in Kopie vorzulegen.
Können weiterhin Zinssenkungsanträge (für die NRW.Bank) gestellt werden?
Der Vordruck kann im Rathaus Weidenau abgeholt werden. Die benötigten Unterlagen, hauptsächlich
- Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate aller im Haushalt lebenden Personen
- komplettes Anschreiben der NRW.Bank
- Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes,
bitte in Kopie vorlegen.
Ich habe einen Räumungstermin. Was kann ich tun?
Während der Öffnungszeiten ist eine persönliche Beratung im Rathaus Weidenau möglich. Bei Räumungsterminen sind in der Regel städtische Mitarbeitende anwesend und können in Fällen einer drohenden Obdachlosigkeit helfen.
Ich suche eine Wohnung. Kann ich mich an die Stadt Siegen wenden?
Derzeit können Wohnungsanfragen ausschließlich gesammelt werden. Eine Vermittlung oder Ausgabe von Wohnungsangeboten ist derzeit nicht möglich.
Ich bin obdachlos. Wer kann mir helfen?
Sie können während der Öffnungszeiten im Rathaus Weidenau vorsprechen. Eine Unterbringung in einer Notunterkunft ist weiterhin durch die Fachstelle Wohnen möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei. Von dort erfolgt eine Vermittlung an unseren Bereitschaftsdienst.
Zahlungsverkehr
Wie kann ich eine Einzugsermächtigung für Zahlungen an die Stadt Siegen erteilen?
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann für alle Forderungen der Stadt vorgenommen werden (beispielsweise für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeitrag Kindergarten, Gebührenbescheide etc.).
Formular
Einzugsermächtigung [Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (für Zahlungen an die Stadt Siegen)]
Sind Überweisungen an die Stadt Siegen möglich?
Überweisungen und Geldeinzahlungen sind uneingeschränkt möglich.
Die Konten der Stadt Siegen sind nicht von dem Cyber-Angriff betroffen.
Hinweis:
Beträge mit Steuerfälligkeit 15.11. sind wie gewohnt zu überweisen.
Wie lauten die Konten (Bankverbindung) der Stadt Siegen?
Konten der Stadt Siegen
Sparkasse Siegen
IBAN: DE36 460500010001100015
BIC: WELADED1SIE
Volksbank in Südwestfalen eG
IBAN: DE85 4476 1534 0753 4777 01
BIC: GENODEM1NRD
Kann ich der Stadt Siegen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen/ PDF-Format) zusenden?
Seit dem Cyber-Angriff (29./30. Oktober 2023) können keine digitalen Rechnungen (PDF-Format) - gerichtet an die bisherige Adresse 'rechnung-digital@siegen.de' - ausgelesen werden. Diese E-Mail-Adresse ist nicht erreichbar.
Rechnungen senden Sie uns bitte in Papierform per Post an: Stadt Siegen, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen.
Zentrale Vergabestelle
Wo finde ich städtische Ausschreibungen und Vergaben?
Für ihre Ausschreibungen nutzt die Universitätsstadt Siegen die Vergabeplattform RIB iTWO e-Vergabe public.
Unter https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen finden Sie alle laufenden öffentlichen Ausschreibungen.
Registrierung
Eine kostenlose Registrierung als Bieter ist auf der Vergabeplattform unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany möglich.
Mit der Registrierung erhalten Sie automatisch alle Informationen im laufenden Vergabeverfahren (zum Beispiel Änderungen von Vergabeunterlagen), sofern Sie sich über die Plattform auf die jeweilige Ausschreibung beworben haben. Außerdem können Sie Angebote elektronisch ausfüllen und abgeben.