Abfallentsorgung

Findet die Sperrmüllabfuhr statt?

Zu allen bestätigten Sperrmüllterminen findet die Sperrmüllabfuhr statt.

Wie kann ich einen Sperrmülltermin beantragen?

Eine Terminvereinbarung ist bei der Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung möglich. Zudem kann ein Sperrmülltermin per Post und per E-Mail an stadtreinigung@siegen-stadt.de beantragt werden.

Ist die Laubabgabe bei der Stadtreinigung weiterhin möglich?

Die Laubannahme erfolgt zu den bekanntgegebenen Zeiten.

Können Abfallbehälter an-, ab- bzw. umgemeldet werden?

An-, Ab- bzw. Ummeldungen von Abfallbehältern sind bei der Stadtreinigung, Fludersbach 70, 57074 Siegen, möglich. Zudem kann ein Antrag per Post und per E-Mail an stadtreinigung@siegen-stadt.de gestellt werden.

Kann die Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt beantragt werden?

Anträge zur Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt können formlos per Post oder per E-Mail an stadtreinigung@siegen-stadt.de gestellt werden.
Bitte unbedingt eine Telefonnummer für Rückfragen angeben!

Wo finde ich die Müllabfuhr-Termine?

Abfallkalender 2023 (Müllabfuhr-Termine)

Der Abfallkalender für das Jahr 2024 wird bis zur 51. Kalenderwoche an alle Haushalte verteilt.  

Ausländerbehörde/ Foreigners' Registration Office

For English version please read below

Ausländerbehörde

Kann ich meinen Termin zur Abholung meines elektronischen Aufenthaltstitels wahrnehmen?

Sie können zu Ihrem Termin vorsprechen. Im Rahmen des Termins kann geprüft werden, ob die Karte bereits geliefert wurde und ausgehändigt werden kann. Bitte bringen Sie Ihren PIN-Brief der Bundesdruckerei, Ihren Pass und gegebenfalls den abgelaufenen Aufenthaltstitel mit.
Elektronische Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt können derzeit leider nicht ausgehändigt werden.

Mein elektronischer Aufenthaltstitel läuft bald ab oder ist bereits abgelaufen und muss verlängert werden. Ist eine Verlängerung möglich?

Aktuell können elektronische Aufenthaltstitel nicht verlängert werden, da die hierfür erforderliche Technik nicht zur Verfügung steht. Derzeit ist nicht absehbar, wann dies wieder möglich sein wird. 

Verlängerungen können daher ausschließlich anhand formloser Bescheinigungen erfolgen.

Wie erhalte ich eine Verlängerung meines elektronischen Aufenthaltstitels bzw. eine förmliche Fiktionsbescheinigung für eine beabsichtigte Auslandsreise?

Derzeit können keine offiziellen Dokumente, die Reisen ins Ausland ermöglichen, ausgestellt werden, da die hierfür erforderliche Technik nicht zur Verfügung steht. Es ist aktuell nicht absehbar, wann entsprechende Dokumente wieder ausgestellt werden können. 

Hinsichtlich einer formlosen Verlängerung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels kann nicht gewährleistet werden, dass diese Bescheinigung zum Reisen berechtigt. Diesbezüglich nehmen Sie bitte vor der Ausreise Kontakt mit der deutschen Bundespolizei und/ oder der Grenzpolizei Ihres Reiselandes auf.

Wie erhalte ich einen Nachweis zur Vorlage beim Jobcenter/ Sozialamt?

Die formlose Verlängerung Ihrer Dokumente reicht derzeit zur Vorlage beim Jobcenter/ Sozialamt aus. 

Wie erhalte ich eine Verlängerung meines Aufenthaltstitels/ meiner Duldung/ meiner Aufenthaltsgestattung zur Vorlage bei meinem Arbeitgeber?

Bitte legen Sie Ihrem Arbeitgeber die formlose Verlängerung Ihres Dokumentes vor. Sie sind weiterhin zur Ausübung Ihrer Beschäftigung/ Tätigkeit berechtigt. 

Ich möchte eine Person aus dem Ausland zu Besuchszwecken einladen. Können derzeit Verpflichtungserklärungen abgegeben werden?

Sie können die hierfür erforderlichen Unterlagen postalisch einreichen und der Sachverhalt wird von der Ausländerbehörde entsprechend geprüft. Bitte geben Sie zur Kontaktaufnahmen eine telefonische Erreichbarkeit an.

Ich habe eine Verpflichtungserklärung abgegeben und eine entsprechende Sicherheitsleistung hinterlegt. Wie bekomme ich mein Geld wieder?

Die Auszahlung kann von der Ausländerbehörde geprüft werden. Bitte reichen Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen (Nachweis über die erfolgte Ausreise, Kontaktdaten etc.) postalisch ein.

Ich bin neu mit Visum zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland eingereist. Mein Visum läuft bald ab. Wie kann ich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis postalisch ein. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten an der Information des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen. Fügen Sie Ihrem Antrag eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung oder Ihres Mietvertrages bzw. der Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls Ihres Arbeitsvertrages bei. Sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann von hier geprüft werden, ob eine formlose Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz über den erlaubten Aufenthalt im Bundesgebiet ausgestellt werden kann.

Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis? Wie kann ich einen Arbeitgeberwechsel beantragen? Wie kann ich die Verlängerung der Beschäftigungserlaubnis beantragen?

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie gegebenenfalls die letzten drei Lohnabrechnungen) postalisch ein. Die Ausländerbehörde prüft, ob eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden kann.

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und neu in Siegen angekommen. Wie kann ich einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz stellen?

Eine Registrierung von Geflüchteten aus der Ukraine ist in Siegen aktuell leider nicht möglich, da die hierfür notwendige Technik nicht zur Verfügung steht.

Die Registrierung muss daher in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum (LEA), Gersteinring 50, 44791 Bochum, erfolgen.

Für die Registrierung in Bochum benötigen Sie eine Bescheinigung welche Ihnen durch die Ausländerbehörde ausgestellt wird. Hierfür müssen die folgenden Unterlagen bei der Ausländerbehörde der Stadt Siegen eingereicht werden:

  • Kopie Ihres Passes
  • Einreisedatum
  • Kontaktdaten (E-Mail Adresse, Anschrift, Telefonnummer)
  • Mietvertrag/ Wohnungsgeberbestätigung.

Die Unterlagen können persönlich während der Öffnungszeiten, per Post oder per E-Mail an: abh@siegen-stadt.de eingereicht werden.

In den Fällen, in denen einen Zuweisung nach Siegen vorliegt, kann eine formlose Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 in Verbindung mit § 24 Aufenthaltsgesetz ausgestellt werden.

Welche Dienstleistungen können aktuell seitens der Ausländerbehörde angeboten werden?

Aktuell kann ausschließlich eine formlose Verlängerung von bereits vorhandenen Dokumenten (Aufenthaltserlaubnisse, Visa, Duldungen, Aufenthaltsgestattungen, Fiktionsbescheinigungen) erfolgen.

Wie kann ich die Ausländerbehörde erreichen?

Bitte tragen Sie Ihr Anliegen - wenn möglich - postalisch oder per 

E-Mail an: abh@siegen-stadt.de 

vor. 

In dringenden Fällen können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten an der Information des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, persönlich vorsprechen. Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente sowie Ihre Kontaktdaten bereit.

Telefonisch können Sie die Ausländerbehörde während der allgemeinen Dienstzeiten zu folgenden Themen und Rufnummern erreichen:

Asylbewerber und Personen mit geduldetem Aufenthaltsstatus
Telefon: 0271 404-1464

Humanitäre Aufenthalte und türkische Staatsangehörige, EU-Staatsangehörige
Telefon: 0271 404-1202

Beschäftigungsaufenthalte/ Studenten/ Aufenthalt zu Familienangehörigen
Telefon: 0271 404-1216

Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln/ Verpflichtungserklärungen
Telefon: 0271 404-1215

Visa-Angelegenheiten
Telefon: 0271 404-1210

Einbürgerung
Telefon: 0271 404-1235
 

Foreigners' Registration Office (Immigration office)

Can I keep my appointment to collect my electronic residence permit?

You can attend your appointment. During the appointment, it can be checked whether the card has already been delivered and can be handed over. Please bring your PIN letter from the Bundesdruckerei (federal printer),  your passport and, if applicable, your expired residence permit. Unfortunately, electronic residence permits with an additional sheet cannot be issued at present.

My electronic residence permit is about to expire or has already expired and needs to be extended. Is an extension possible?

Electronic residence permits cannot currently be extended as the technology required for this is not available. It is currently not foreseeable when this will be possible again. Extensions can therefore only be made on the basis of informal certificates. 

How do I obtain an extension of my electronic residence permit or a formal fictional certificate for an intended trip abroad?

At present, it is not possible to issue official documents that enable travel abroad, as the technology required for this is not available. It is currently not foreseeable when such documents can be issued again. With regard to an informal extension of your electronic residence permit, it cannot be guaranteed that this certificate entitles you to travel.

In this regard, please contact the German Federal Police and/or the border police of your country of travel before leaving the country. 

How do I obtain proof for submission to the Jobcenter/Social Welfare Office?

The informal extension of your documents is currently sufficient for submission to the job center/social welfare office.

How do I obtain an extension of my residence permit/tolerance/permit to stay?

Please present the informal extension of your document to your employer. You are still entitled to carry out your employment/activity.

I would like to invite a person from abroad to visit me. Can declarations of commitment currently be submitted?

You can submit the necessary documents by post and the foreigners authority will check the facts accordingly. Please state that you can be contacted by telephone.

I have submitted a declaration of commitment and paid a corresponding security deposit. How do I get my money back?

The payment can be checked by the immigration authorities. Please submit the necessary documents (proof of departure, contact details, etc.) by post.

I have just arrived in Germany with a long-stay visa. My visa expires soon. How can I apply for a residence permit?

Please submit the completed application for a residence permit by post. You can obtain the relevant forms during general opening hours at the information desk of Siegen Town Hall, Markt 2, 57072 Siegen. Enclose a copy of your registration certificate or your tenancy agreement or landlord's confirmation and, if applicable, your employment contract with your application. If all the necessary documents are available, we can check whether an informal fictional certificate of permitted residence in Germany can be issued in accordance with Section 81 (3) of the Residence Act.

How do I obtain a work permit? How can I apply for a change of employer? How can I apply for an extension of my work permit?

Please submit the required documents (employment contract and declaration of employment and, if applicable, the last three payslips) by post. The Foreigners' Registration Office will check whether a corresponding permit can be issued.

I am a refugee from Ukraine and have recently arrived in Siegen. How can I apply for a residence permit in accordance with § 24 of the Residence Act?

Unfortunately, it is currently not possible to register refugees from Ukraine in Siegen, as the necessary documents are not available.
You must therefore register at the Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum (LEA), (first place of registration), Gersteinring 50, 44791 Bochum.
For the registration in Bochum you need a certificate which will be issued by the Foreigners' Registration Office. For this, the following documents must be submitted to the Foreigners' Registration Office of the City of Siegen:

  • Copy of your passport
  • Date of entry
  • Contact details (e-mail address, address, telephone number)
  • Tenancy agreement/landlord's confirmation.

The documents can be submitted in person during opening hours, by post or by e-mail to: abh@siegen-stadt.de.

In cases where you have been assigned to Siegen, an informal fictional certificate can be issued in accordance with Section 81 (3) in conjunction with Section 24 of the Residence Act. 

What services can currently be offered by the Foreigners' Registration Office?

Currently, only an informal extension of existing documents (residence permits, visas, tolerations, residence permits, fictional certificates) can be issued. 

How can I contact the Foreigners' Registration Office?

Please send your request - if possible - by post or by 

e-mail to: abh@siegen-stadt.de.

In urgent cases, you can visit the information desk at Siegen Town Hall, Markt 2, 57072 Siegen, in person during general opening hours. Please have all the necessary documents and your contact details ready.

You can reach the Foreigners' Registration Office by telephone during general office hours on the following topics and numbers:

Asylum seekers and persons with tolerated residence status
Telephone: 0271 404-1464

Humanitarian stays and Turkish nationals, EU nationals
Telephone: 0271 404-1202

Employment stays/students/stay with family members
Telephone: 0271 404-1216

Collection of electronic residence permits/ declarations of commitment
Telephone: 0271 404-1215

Visa matters
Telephone: 0271 404-1210

Naturalization
Telephone: 0271 404-1235

Bauen

Kann ich eine Katasterauskunft oder einen amtlichen Auszuge aus der Liegenschaftskarte beantragen?

Momentan können keine amtlichen Auszüge aus der Liegenschaftskarte erstellt werden. Über das Geoportal https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ kann der Stand vom 1. Januar 2023 öffentlich eingesehen und ausgedruckt werden.

Kann ich Eigentümerauskünfte erfragen?

Eigentümerauskünfte können beim zuständigen Amtsgericht Siegen eingeholt werden (siehe: https://www.ag-siegen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuchamt/index.php).

Wie kann ich Flächenangaben zu einem Flurstück erhalten?

Flächenangaben zu Flurstücken können im Grundsteuerportal eingesehen werden (siehe: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/).

Können Anfragen zu Hausnummern und Straßennamen bearbeitet werden?

Über das Geoportal https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ kann der Stand vom 1. Januar 2023 öffentlich eingesehen und ausgedruckt werden.

Können Wertauskünfte für Grundstücke gegeben werden?

Wertauskünfte können über das Landesportal Boris-NRW abgerufen werden (siehe: https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de).

Wie kann ich einen Kaufvertrag für die Kaufpreissammlung einreichen?

Kaufverträge für die Kaufpreissammlung können Sie in analoger Form an folgende Adresse senden:

Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
Rathaus Geisweid/ Lindenplatz 7
57078 Siegen.

Wie kann ich einen Baueintrag einreichen?

Bauanträge können per Post adressiert an

Stadt Siegen
Abteilung 4/3 Bauaufsicht
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

eingesandt werden.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie diese in Ihrem Interesse gegebenenfalls in fünffacher Ausfertigung einreichen.

Werden bereits eingereichte Bauanträge bearbeitet?

Ja, bereits eingereichte Bauantragsunterlagen liegen vor. Laufende Bauantragsverfahren werden somit bearbeitet.

Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Bauantrag?

Bei Anfragen per E-Mail an: bauaufsicht@siegen-stadt.de formulieren Sie bitte Ihr Anliegen bzw. Ihre Fragen und nennen unbedingt die entsprechende Adresse.
Bei laufenden Vorgängen geben Sie bitte das Aktenzeichen an. Die zuständigen Ansprechpersonen nehmen gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail Ihre Anschrift und Telefonnummer bei.

Kann ich persönlich Kontakt mit der Bauaufsicht aufnehmen?

Ein persönlicher Kontakt ist über die 

Abteilung 4/3 Bauaufsicht
Servicestelle Bauberatung
Zimmer 222
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

möglich.

Hinweis zu planungsrechtlichen Auskünften: Bringen Sie bitte einen aussagekräftigen Lageplan mit.

Ebenso sind städtebauliche Auskünfte über die Servicestelle möglich.

Verzögert sich die Bearbeitung meines Bauantrags durch die aktuelle Situation?

Aufgrund der aktuellen Situation kann über die Bearbeitungsdauer keine Aussage getroffen werden. Längere Bearbeitungszeiten sind nicht auszuschließen.

Bürgerbüro (Meldewesen)

Kann ich einen vorläufigen Personalausweis oder vorläufigen Reisepass beantragen?

Die Verbandsgemeinde Kirchen unterstützt die Stadt Siegen bei der Beantragung vorläufiger Personalausweise oder Reisepässe. Dazu wurde eine eigene Info-Hotline unter 02741 688473 geschaltet.

Ist ein vorläufiger Reisepass, Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis für die Einreise in alle Länder gültig?

[Quelle: Auswärtiges Amt]

Der vorläufige Reisepass (grüner Einband) wird von den Passbehörden mit maximal einjähriger Gültigkeit ausgestellt. Er wird allerdings von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (beispielsweise: USA).

Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat.

Sollten Sie mit einem vorläufigen Reisepass/ Personalausweis/ vorläufigen Personalausweis verreisen wollen, so kontrollieren Sie bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes dies zulassen:

Reise & Sicherheit (Auswärtiges Amt) 

Kann ich meinen beantragten Personalausweis/ Reisepass abholen?

Ja. Bringen Sie bei der Abholung das bisherige Ausweisdokument mit.

Hinweis: Das Bürgerbüro Eiserfeld bleibt ab dem 16. November 2023 vorübergehend geschlossen.
Die im Bürgerbüro Eiserfeld beantragten Ausweisdokumente können ab dem 16. November 2023 im Bürgerbüro Siegen, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen, abgeholt werden.

Kann ich Beglaubigungen vornehmen lassen?

Ja, wenn die rechtliche Voraussetzung dazu vorliegt.

Beglaubigungen von: Personenstandsurkunden, ausländische Dokumente, Erbscheine etc. sind nicht durch das Bürgerbüro möglich!

Bitte bringen Sie das zu beglaubigende Dokument im Original mit.

Hinweis: Zurzeit nur Barzahlung möglich!

Gebühren

  • 2,00 Euro pro Beglaubigung
  • 2,00 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift
  • 2,00 Euro pro Fertigung der Kopie
Kann ich eine Lebensbescheinigung erhalten?

Ja, bitte sprechen Sie persönlich mit ihrem Ausweisdokument vor.

Hinweis: Es erfolgt keine Bestätigung der Melderegisterdaten. Es wird lediglich bestätigt, dass die Person lebt.

Kann ich Bio- und oder Restmüllsäcke erwerben?

Ja. Der Verkauf läuft über die Informationsschalter der Rathäuser bzw. der Bürgerbüros.

Hinweis: Zurzeit nur Barzahlung möglich.

Gebühren

Biosack: 1,80 Euro/ Stück
Restmüllsack: 4,00 Euro/ Stück

Kann ich mich ins Ausland abmelden?

Ja. Sprechen Sie im Bürgerbüro vor und bringen Sie Ihr Ausweisdokument mit.

Kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist online über die Homepage des Bundesamt für Justiz möglich: https://www.bundesjustizamt.de/https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/.

Kann ich einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen?

Die Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines kann online unter: https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen beantragt werden.

Kann ich meinen Wohnsitz in Siegen anmelden/ ummelden?

Nein, diese Dienstleistung kann zurzeit nicht erfolgen.

Kann ich einen neuen Personalausweis/ Reisepass beantragen?

Eine Antragstellung von Ausweispapieren (Personalausweis/ Reisepass etc.) ist momentan nicht möglich.

Nur in dringenden Notfällen, in denen eine Antragstellung nicht aufschiebbar ist, sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro vor. Bringen Sie Ihr bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass) und entsprechende Unterlagen mit, die einen Notfall bestätigen (Reisebestätigung, Buchungsunterlage).

Ansonsten weisen Sie sich bitte mit Ihrem bisherigen Dokument aus.
Von Ordnungswidrigkeitsverfahren wird in diesem Zusammenhang aktuell abgesehen.

Ich habe geheiratet bzw. eine Lebenspartnerschaft begründet. Kann ich bei Änderung meines Familiennamens meine Ausweispapiere ändern lassen?

Eine Antragstellung von Ausweispapieren (Personalausweis, Reisepass etc.) ist momentan nicht möglich.

Weisen Sie sich bitte mit Ihrem bisherigen Dokument aus.
Von Ordnungswidrigkeitsverfahren wird in diesem Zusammenhang aktuell abgesehen.

Kann ich eine Meldebescheinigung erhalten?

Nein, diese Dienstleistung kann zurzeit nicht erfolgen.

Kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen/ verlängern?

Nein, diese Dienstleistung kann zurzeit nicht erfolgen.

Hinweis: Legen Sie Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis weiterhin aus.

Kann ich meinen Fischereischein verlängern lassen bzw. kann ich einen Fischereischein neu beantragen?

Ja, die Beantragung bzw. Verlängerung eines Fischereischeins ist möglich.

Für die Beantragung des Fischereischeines (Neuausstellung) benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass,
  • ein (aktuelles) Passfoto,
  • Nachweis Fischereiprüfung.

Für die Verlängerung des Fischereischeins benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass,
  • vorhandenen Fischereischein.

Hinweis: Zurzeit nur Barzahlung möglich!

Gebühren

  • Jugendfischereischein: 8,00 Euro
  • Fischereischein/ Sonderfischereischein für 1 Jahr: 16,00 Euro 
  • Fischereischein/ Sonderfischereischein für 5 Jahre: 48,00 Euro

Gewerbe

Wie erreiche ich die Veranstaltungssachbearbeitung? Welche Dienstleistungen können aktuell durch die Veranstaltungssachbearbeitung geleistet werden? Wo erhalte ich notwendige Formulare?

Die Dienststelle der Veranstaltungssachbearbeitung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.

Aktuell sind alle Dienstleistungen möglich, allerdings kann die Bearbeitung aus gegebenem Anlass mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.

Kontakt/ Ansprechpersonen

Telefon: 0271 404-1294, 0271 404-1293
E-Mail: m.dinter@siegen-stadt.de und j.rogel@siegen-stadt.de 

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Formulare

Notwendige Formulare/ Anträge sind vor Ort erhältlich (Raum: 103, 1. Etage).

Kann ich eine Gewerbemeldung vornehmen?

Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldungen sind uneingeschränkt möglich. 

Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig.

Gebühren 

  • Einzelunternehmen: 26,00 Euro
  • GmbH und andere Rechtsformen: 33,00 Euro für den ersten Gesellschafter, 13,00 Euro für jeden weiteren Gesellschafter

Hinweis: Zurzeit nur Barzahlung möglich!

Sprechzeiten

Montag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Ohne Terminvereinbarung; bitte Wartezeiten einkalkulieren.

Dienstag und Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
Terminvereinbarung über https://www.terminland.de/gewerbeamtstadtsiegen/ notwendig.

Mittwoch und Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr
Terminvereinbarung über https://www.terminland.de/gewerbeamtstadtsiegen/ notwendig.

Kontakt/ Ansprechpersonen

Telefon: 0271 404-1357
E-Mail: gewerbe@siegen-stadt.de

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Formulare

Notwendige Formulare/ Anträge sind vor Ort erhältlich (Raum 105, 1. Etage).

Gewerbeummeldungen, Gewerbeabmeldungen

Gewerbeummeldungen und -abmeldungen können lediglich entgegengenommen werden. Eine Bestätigung ist derzeit nicht möglich. Bitte reichen Sie ihre Gewerbeummeldung oder -abmeldung per Post oder per E-Mail an: gewerbe@siegen-stadt.de unter Beifügung einer Kopie des Personalausweises ein.
Eine persönliche Vorsprache in der Dienststelle ist ebenfalls möglich.

Wie kann ich die Gaststättensachbearbeitung erreichen? Welche Dienstleistungen können aktuell durch die Gaststättensachbearbeitung geleistet werden? Wo erhalte ich notwendige Formulare?

Die Dienststelle der Gaststättensachbearbeitung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.

Aktuell sind alle Dienstleistungen (Schankerlaubnisse, Gestattungen, Marktfestsetzungen etc.) im Rahmen der Gaststättensachbearbeitung möglich, allerdings kann die Bearbeitung aufgrund der derzeitigen Situation mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.

Kontakt/ Ansprechpersonen

Telefon: 0271 404-1322, 0271 404-1313
E-Mail: p.vohs@siegen-stadt.de und a.middel@siegen-stadt.de

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Formulare

Notwendige Formulare/ Anträge sind vor Ort erhältlich (Raum 310, 3. Etage).

Kann ich eine Auskunft aus dem Gewerberegister beantragen?

Derzeit sind keine Auskünfte aus dem Gewerberegister möglich.

Kann ich einen Auszug aus der Betriebekartei beantragen?

Derzeit können keine Auszüge aus der Betriebekartei gefertigt werden.

Jugend und Familie

Ich mache mir Sorgen um ein Kind in meinem Umfeld, wo kann ich Beratung bekommen?

Im Familienbüro der Stadt Siegen können Sie Beratung bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung erhalten. Aus einem Pool von Kinderschutzfachkräften wird Ihnen eine kompetente Fachkraft vermittelt. Melden Sie sich per Telefon unter 0271 404-2234 oder schicken Sie eine E-Mail an familienbuero@siegen-stadt.de.

Wie erreiche ich das Familienbüro der Stadt Siegen? Kann ich eine Beratung oder Unterstützung durch das Familienbüro in Anspruch nehmen?

Beratung und Unterstützung durch das Familienbüro ist uneingeschränkt möglich.

Sie erreichen die Mitarbeitenden per E-Mail an familienbuero@siegen-stadt.de oder unter Telefon: 0271 404-2234, 0271 404-2958.

Wie kann ich einen 'Willkommensbesuch' nach der Geburt meines Kindes vereinbaren?

Wenn Sie einen 'Willkommensbesuch' nach der Geburt Ihres Kindes wünschen oder mit einem kleinen Kind neu nach Siegen gezogen sind und sich einen informativen Hausbesuch wünschen, können Sie einen individuellen Termin telefonisch unter 0170 5688689 (Montag bis Freitag: vormittags) oder per E-Mail an familienbuero@siegen-stadt.de vereinbaren.

Ich suche eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und will mehr über die Möglichkeiten der Betreuung meines Kindes in Kindertagespflege wissen. Wohin wende ich mich?

Wenn Sie eine Kindertagespflegestelle für Ihr Kind suchen oder Interesse an der Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater haben, melden Sie sich per Telefon: 0271 404-2968 oder per E-Mail an kindertagespflege@siegen-stadt.de.

Ist der Bereich 'Kindertagesbetreuung' erreichbar?

Die Ansprechpersonen des Sachgebietes Kindertagesbetreuung erreichen Sie per E-Mail an kita@siegen-stadt.de sowie telefonisch wie folgt:

Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Süd (Eiserfeld, Eisern, Niederschelden, Oberschelden, Gosenbach)
Telefon: 0271 404-2240

Fachberatung Kindertageseinrichtung: Betriebskosten
Telefon: 0271 404-2232

Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Ost (Bürbach, Breitenbach, Feuersbach, Kaan-Marienborn, Volnsberg, Weidenauer Giersberg)
Telefon: 0271 404-2226

Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Nord (Geisweid, Birlenbach, Buchen, Meiswinkel, Langenholdinghausen, Sohlbach, Setzen)
Telefon: 0271 404-2960

Fachberatung Kindertageseinrichtungen: Betriebskosten Bezirk Siegen-Mitte (Siegen, Seelbach, Numbach, Trupbach) und Bezirk Siegen-West
Telefon: 0271 404-2219

Kita-Navigator

Der Kita-Navigator ist uneingeschränkt erreichbar.

Zum Kita-Navigator …

Wo finde ich allgemeine Informationen zu den Angeboten des Familienbüros und zu anderen Beratungsleistungen?

Unter www.familie-siegen.de sind viele Informationen zu Beratungs-, Unterstützungs- und Hilfsangeboten in Siegen zu finden.

Es ist eine Änderung im Betreuungsumfang (Kindertagesbetreuung) entstanden. Wann erhalte ich einen korrigierten Beitragsbescheid?

Aufgrund des Cyber-Angriffs ist aktuell die Fachsoftware für die Bearbeitung des Kostenbeitrages nicht zugänglich. Deshalb ist die Erstellung von Beitragsbescheiden derzeit nicht möglich.

Ich benötige eine Kopie meines Beitragsbescheides (Kindertagesbetreuung), ist eine Zusendung möglich?

Da für die Arbeitsgruppe Kostenbeiträge die notwendige Fachsoftware aktuell nicht zugänglich ist, können Kopien der Beitragsbescheide derzeit nicht erstellt werden.

Gibt es Einschränkungen der Kinder- und Jugendarbeit?

Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit finden nahezu ohne Einschränkung weiterhin statt. Dies betrifft sowohl die offene Kinder- und Jugendarbeit (inklusive Kulturrucksack etc.) als auch schulbezogene Förder- und Betreuungsangebote im Rahmen des Ganztags.

Sind die Stadtteilzentren geöffnet und finden die Gruppenangebote statt?

Alle Gruppenangebote und Fortbildungsangebote oder Fachtage finden uneingeschränkt statt.

Wie kann ich die Kinder- und Jugendtreffs erreichen?

Kinder- und Jugendtreff Geisweid
Telefon: 0271 83220

Kinder- und Jugendtreff Weidenau
Telefon: 0271 72947

Kinder- und Jugendtreff Fischbacherberg (und Heidenberg)
Telefon: 0271 310352

Kinder- und Jugendtreff Eiserfeld
Telefon: 0271 2508937

Kinder- und Jugendtreff Westhang
Telefon: 0271 8706290

Kinder- und Jugendtreff Lindenberg
Telefon: 0271 55795

Außerdem ist es möglich, die Kinder- und Jugendtreffs persönlich aufzusuchen.

Wie kann ich das Kinder- und Jugendbüro erreichen?

Aktuell können Sie Sie über den Kinder- und Jugendtreff Geisweid unter der Telefonnummer: 0271 83 220 eine Bitte um Rückruf hinterlassen.

Kfz-Anmeldung/ -Abmeldung/ -Ummeldung

Kann ich mein Fahrzeug (Kfz) an-, ab- oder ummelden?

Die Kfz-Zulassungsstelle befindet sich beim Kreis Siegen-Wittgenstein, Informationen darüber, ab wann Fahrzeuge an-, ab- oder umgemeldet werden können, gibt der Kreis auf seiner Notfall-Homepage unter: https://kreissiwi.de/.

Klimaschutz

Kann ich noch bis zum 30. November 2023 Förderung aus dem Klimaschutz- und -anpassungsförderprogramm beantragen? Was ist mit meinem bereits gestellten aber noch nicht bearbeitetem Antrag?

Sollten die bis zum Cyber-Angriff eingegangen Anträge gerettet werden können, werden diese im Nachgang selbstverständlich geprüft und beschieden. 

Aufgrund des Cyber-Angriffes wurde das Antragsfenster für das Jahr 2023 vorzeitig geschlossen. 

Bei Wiederinbetriebnahme des Förderprogramms in 2024 können erneut Maßnahmen-Anträge aus dem Vorjahr (2023) gestellt werden.

Werden geplante Prozesse oder Aktionen der Stabsstelle Klimaschutz weitergeführt? Wie kann ich die Stabstelle Klimaschutz erreichen?

Alle geplanten Prozesse, Aktionen etc. laufen uneingeschränkt weiter. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen werden per E-Mail an klimaschutz@siegen-stadt.de oder telefonisch unter 0271 404-3451, 0271 404-3450 und 0271 404-3213 beantwortet.

Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V.

Über den Energieverein Siegen-Wittgenstein sind externe Informationen und Beratungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Energievereins unter www.energieverein-siwi.de.
Die Geschäftsstelle des Energievereins ist dienstags und freitags unter der Telefonnummer 0271 37219903 oder per E-Mail an info@energieverein-siwi.de erreichbar.

Liegenschaften

Wie können Anträge für Grundstücksgeschäfte (Verpachtungen, Erbbaurechte, Käufe, Verkäufe, Inanspruchnahmen) gestellt werden?

Entsprechende Anträge können schriftlich eingereicht oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der 

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

abgegeben werden.

In welcher Form können Angelberechtigungsscheine für das Jahr 2024 beantragt werden?

Anträge auf Angelberechtigungsscheine können persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der 

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

gestellt werden.

Wie können Negativatteste/ Vorkaufsrechtsbescheinigungen bei der Stadtverwaltung beantragt werden, während das Serviceportal nicht ansteuerbar ist?

Diese Anträge können durch die Notariate in schriftlicher Form gestellt werden.

Ordnung

Ich möchte eine Ordnungswidrigkeit (abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum, in den öffentlichen Verkehrsraum ragende Äste und Zweige, wilde Müllablagerungen, Ruhestörungen, etc.) melden. Wie kann ich die Ordnungsbehörde erreichen?

Eine Meldung ist per E-Mail, telefonisch oder persönlich möglich. Bitte teilen Sie in einer E-Mail die vorliegende Ordnungswidrigkeit (gegebenenfalls mit Fotos) mit. 

Erreichbarkeit

Telefon: 0271 404-2222
E-Mail: ordnungsamt@siegen-stadt.de 

Eine persönliche Vorsprache ist während den allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen möglich. 

Wie kann ich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) zum Abspielen von Musik auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen?

Ein Antragsformular auf Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (LImschG) zum Abspielen von Musik auf öffentlichen Verkehrsflächen erhalten Sie persönlich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de. Im Bedarfsfall ist auch eine Übersendung per Post möglich.

Wie kann ich eine Genehmigung zum Verteilen von Flyern auf öffentlichen Verkehrsflächen beantragen?

Auf Antrag erhalten Sie ein Antragsformular persönlich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen oder per E-Mail. Das Antragformular können Sie per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de anfordern. Im Bedarfsfall ist eine postalische Übersendung möglich.

Wie kann ich meinen Hund beim Ordnungsamt anmelden (Landeshundegesetzes - LHundG NRW)?

Um Ihren Hund im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) ordnungsbehördlich anmelden zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Anzeigeformular. Das Formular können Sie per E-Mail an: ordnungsamt@siegen-stadt.de unter Angabe Ihrer Personalien, Ihrer Anschrift und einer Erreichbarkeit anfordern.

Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die städtische Steuerabteilung, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: Telefon: 0271 404-2118, E-Mail: steuern@siegen-stadt.de

Wie kann ich meinen Hund bei der Ordnungsbehörde abmelden (Landeshundegesetz - LHundG NRW)?

Eine Abmeldung im Rahmen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) kann formlos schriftlich per Post oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de erfolgen. Sofern möglich, fügen Sie bitte einen Abgabe- oder Einäscherungsnachweis im Falle des Todes Ihres Hundes bei.

Für die Abmeldung der Hundesteuer wenden Sie sich bitte an die städtische Steuerabteilung, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, Telefon: Telefon: 0271 404-2118, E-Mail: steuern@siegen-stadt.de.

Ich möchte einen Vorfall mit einem Hund (Beißvorfall/ freilaufender Hund) melden bzw. zur Anzeige bringen. Was kann ich tun?

Sofern Sie einen Zwischenfall mit Hunden melden möchten, nehmen Sie gerne vorab mit der Ordnungsbehörde unter Telefon: 0271 404-1382 Kontakt auf. Eine Anzeige können Sie zudem postalisch oder per E-Mail an ordnungsamt@siegen-stadt.de melden.

Die ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten meines Hundes im Sinne des § 3 bzw. 10 LHundG NRW läuft ab. Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?

Um eine Verlängerung der ordnungsbehördlichen Erlaubnis zum Halten eines Hundes im Sinne des § 3 bzw. 10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) beantragen zu können, benötigen Sie ein entsprechendes Formular. Das Formular können Sie per E-Mail an: ordnungsamt@siegen-stadt.de anfordern. Alternativ können Sie unter Telefon: 0271 404-1382 Kontakt zur Ordnungsbehörde aufnehmen oder persönlich vorsprechen. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihre Erlaubniskarte mit.

Ich habe etwas verloren? Kann ich das Fundbüro kontaktieren?

Die Ansprechpersonen des Fundbüros sind persönlich, telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Kontakt/ Postanschrift

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Gewerbe
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Telefon: 0271 404-1478
E-Mail: fundbuero@siegen.de  

Siegerlandhalle

Finden Veranstaltungen oder Konzerte in der Siegerlandhalle statt?

Veranstaltungen und Konzerte in der Siegerlandhalle, der Bismarckhalle und der Bürgerhäuser Oberschelden und Gosenbach finden wie geplant uneingeschränkt statt.
Eine entsprechende Rückfrage ist nicht mehr erforderlich.

Die Verwaltung der Siegerlandhalle ist wie gewohnt telefonisch unter der Rufnummer: 0271 3370-0 erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Not-Homepage der Siegerlandhalle unter: https://siegerlandhalle-siegen.de/

Wo finde ich Informationen zum Ticketshop in der Siegerlandhalle?

Der Ticketshop in der Siegerlandhalle ist 

Montag bis Freitag
14.00 bis 18.00 Uhr 

geöffnet und unter der Telefonnummer: 0271 2330727 erreichbar.

Ist die Gastronomie der Siegerlandhalle bzw. der Bismarckhalle erreichbar?

Die Gastronomie der Siegerlandhalle und das Restaurant Stadtgeflüster in der Bismarckhalle sind über die bekannten Kommunikationswege erreichbar. Diese sind nicht vom Cyber-Angriff betroffen.

Soziale Leistungen [Grundsicherung (SGB XII), Krankenhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Rentenberatung]

Kann ich einen Erstantrag oder Weiterbewilligungsantrag auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) stellen?

Ja, Antragsunterlagen können weiterhin postalisch oder persönlich eingereicht werden. Für Erstanträge werden Beratungsgespräche angeboten. 

Ich beziehe Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sind die monatlichen Zahlungen weiterhin sichergestellt?

Ja, bereits bewilligte Leistungen werden regulär bis Ablauf des Bewilligungszeitraumes ausgezahlt. Bei Erstanträgen können im Bedarfsfall Abschlagszahlungen per Scheck erfolgen.

Wie reiche ich Unterlagen ein?

Die Abgabe von Unterlagen kann aktuell nur postalisch oder persönlich im Rathaus Weidenau erfolgen. Eine Übermittlung auf digitalem Weg ist derzeit nicht möglich. Auf Grund eingeschränkter Kopierkapazitäten bitten wir, Kopien der Unterlagen einzureichen.

Erfolgt eine Bearbeitung meiner eingereichten Unterlagen?

Ja. Eingereichte Unterlagen werden bearbeitet. Berechnungen erfolgen manuell, da die elektronische Übermittlung der Daten momentan nicht möglich ist. Daher muss teilweise mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Wie erreiche ich meine Ansprechperson (Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter)?

In Notfällen kann eine persönliche Vorsprache im Rathaus Weidenau erfolgen. Andernfalls ist der Kontakt auf dem Postweg herzustellen. Der Aufbau einer telefonischen und elektronischen Erreichbarkeit läuft auf Hochtouren.

Sind meine E-Mails, welche vor dem Cyberangriff versendet worden sind, noch zugänglich oder muss ich die Unterlagen erneut einreichen?

Aktuell besteht kein Zugriff auf eingegangene E-Mails (inklusive Funktionspostfach). Alle E-Mails, bei denen noch kein Bescheid erlassen oder eine Mitteilung über die Bearbeitung ergangen ist, bitten wir erneut auf dem Postweg einzureichen.

Müssen persönliche Änderungen trotz aktueller Einschränkungen weiterhin mitgeteilt werden?

Ja, sämtliche persönliche Änderungen zum Beispiel zum Einkommen, zu den Kosten der Unterkunft etc. müssen gemäß den geltenden Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) weiterhin unverzüglich der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt werden.

Wie gehe ich vor, wenn ein Umzug ansteht?

Bitte sprechen Sie persönlich beim Sozialamt vor. Sie erhalten vor Ort die aktuellen Angemessenheitsgrenzen, sowie Mietbescheinigungen, welche von der potenziellen Vermieterin/ dem potenziellen Vermieter auszufüllen und hier wieder einzureichen sind.

Kann ich weiterhin einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten stellen?

Eine Beratung und schriftliche Antragsstellung ist grundsätzlich postalisch oder persönlich im Rathaus Weidenau möglich.

Mit längeren Bearbeitungszeiten muss gerechnet werden.

Kann ich mich derzeit zu einer Renten-Antragstellung beraten lassen?

Ja, eine persönlich Rentenberatung im Rathaus Weidenau ist aktuell weiterhin möglich. Für alles Weitere muss derzeit an die Deutsche Rentenversicherung (Niederlassung Siegen, Spandauer Straße 32, 57072 Siegen, Telefon: 0800 1000 480) verwiesen werden.

Wer erhält Krankenhilfe von hier?
  • Personen ohne Anspruch auf eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall;
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Behandlungsscheine als Grundleistung für ärztliche und zahnärztliche Akutbehandlung;
  • Bei Änderung des Leistungsanspruches innerhalb des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von § 3 zu § 2 erfolgt eine Anmeldung als Betreute/ Betreuter bei einer Krankenversicherung;
  • Personen im Bezug von Grundsicherung nach SGB XII.
     
Wie erhalte ich einen Krankenschein?

Bitte sprechen Sie persönlich beim Sozialamt vor.

Notwendige Unterlagen

Hilfeempfängerinnen/ Hilfeempfänger (persönliche Vorsprache)
Ausweisdokument muss vorgelegt werden.

Bevollmächtigte/ Bevollmächtiger
Vollmacht und Ausweisdokument des Leistungsempfängers sowie Ausweisdokument der Bevollmächtigten/ des Bevollmächtigen müssen vorlegt werden.
 

Was tun bei Verordnung von Hilfsmitteln oder Heilmitteln (beispielsweise Physiotherapie)?

Da Hilfs- und Heilmittel genehmigungspflichtig sind, ist dies nur durch eine persönliche Vorsprache möglich. Die Verordnung muss mitgebracht werden.

Wie erhalte ich eine Krankenkassenkarte ?

Nachdem Sie als Betreute/ Betreuter bei einer Krankenkasse durch die Stadt Siegen angemeldet wurden, erhalten Sie Ihre Krankenkassenkarte.

Wo erhalte ich Beratung und Unterstützung zu Integration und Migration?

Bitte wenden Sie sich an

Caritas Fachdienst für Integration und Migration - FIM
Häutebachweg 5
57072 Siegen

Telefon: 0271 234178148

Sind meine Unterlagen, die ich per E-Mail an die Dienststelle 'Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)' gesandt habe, angekommen?

Wir empfehlen Ihnen, alle Unterlagen, die ab dem 23. Oktober 2023 an die E-Mail-Adresse: atasyl@siegen.de gesendet wurden, erneut persönlich oder per Post einzureichen.

Sport und Bäder

Sind die städtischen Hallenbäder zu Weihnachten und zum Jahreswechsel geöffnet?

Hallenbad Weidenau

Mittwoch, 20. Dezember 2023
Geschlossen

Donnerstag, 21. Dezember 2023
07.00 bis 21.00 Uhr
08.00 bis 14.00 Uhr: nur Sportbecken
18.15 bis 19.00 Uhr: Aqua-Fitness

Freitag, 22. Dezember 2023
06.00 bis 20.00 Uhr
08.00 bis 13.00 Uhr: nur Sportbecken
09.15 bis 10.00 Uhr: Aqua-Fitness
18.00 bis 18.45 Uhr: Aqua-Fitness

Samstag, 23. Dezember 2023
08.00 bis 13.00 Uhr

Sonntag, 24. Dezember 2023 (Heiligabend)
08.00 bis 12.00 Uhr

Montag, 25. Dezember 2023 (1. Weihnachtsfeiertag)
Geschlossen

Dienstag, 26. Dezember 2023 (2. Weihnachtsfeiertag)
Geschlossen

Mittwoch, 27. Dezember 2023
08.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag, 28. Dezember 2023
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag, 29. Dezember 2023
08.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, 30. Dezember 2023
08.00 bis 13.00 Uhr

Sonntag, 31. Dezember 2023 (Silvester)
08.00 bis 12.00 Uhr

Montag, 1. Januar 2023 (Neujahr)
10.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag, 2. Januar 2024
08.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch, 3. Januar 2024
08.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag, 4. Januar 2024
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag, 5. Januar 2024
08.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, 6. Januar 2024
08.00 bis 13.00 Uhr

Sonntag, 7. Januar 2024
08.00 bis 13.00 Uhr

Montag, 8. Januar 2024
06.00 bis 17.00 Uhr
18.00 bis 20.00 Uhr (Damenbad)
08.00 bis 14.00 Uhr: nur Sportbecken
18.30 bis 19.00 Uhr: Wassergymnastik

Hallenbad Löhrtor

Mittwoch, 20. Dezember 2023
06.00 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
19.00 bis 21.30 Uhr

Donnerstag, 21. Dezember 2023
07.00 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 20.30 Uhr*
*Ab 18.00 Uhr: eingeschränkter Badebetrieb möglich - es stehen lediglich zwei Schwimmbahnen zur Verfügung.

Freitag, 22. Dezember 2023
14.00 bis 21.00 Uhr

Von Samstag, 23. Dezember 2023 bis einschließlich Montag, 8. Januar 2024 bleibt das Hallenbad Löhrtor geschlossen.

Hallenbad Eiserfeld

Mittwoch, 20. Dezember 2023
08.00 bis 10.00 Uhr
14.00 bis 20.00 Uhr

Donnerstag, 21. Dezember 2023
07.00 bis 10.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
19.00 bis 21.00 Uhr

Freitag, 22. Dezember 2023
08.00 bis 21.00 Uhr

Von Samstag, 23. Dezember 2023 bis einschließlich Sonntag, 7. Januar 2024 bleibt das Hallenbad Eiserfeld geschlossen.

Sind die Hallenbäder geöffnet? Wie sind die Öffnungszeiten?

Die Hallenbäder sind geöffnet. 

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Hallenbäder zu Weihnachten und dem Jahreswechsel 2023/2024!

Hallenbad Weidenau

Montag
06.00 bis 17.00 Uhr
18.00 bis 20.00 Uhr (Damenbad)
08.00 bis 14.00 Uhr (nur Sportbecken)
18.30 bis 19.00 Uhr (Wassergymnastik)

Dienstag
07.00 bis 17.00 Uhr
08.00 bis 15.00 Uhr (nur Sportbecken)
09.30 bis 10.00 Uhr (Wassergymnastik)

Mittwoch
Geschlossen

Donnerstag
07.00 bis 21.00 Uhr
08.00 bis 14.00 Uhr (nur Sportbecken)
18.15 bis 19.00 Uhr (Aqua-Fitness)

Freitag
06.00 bis 20.00 Uhr
08.00 bis 13.00 Uhr (nur Sportbecken)
09.15 bis 10.00 Uhr (Aqua-Fitness)
18.00 bis 18.45 Uhr (Aqua-Fitness)

Samstag
07.00 bis 13.00 Uhr

Sonntag
07.00 bis 13.00 Uhr 

Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.

Hallenbad Löhrtor

Montag
Geschlossen

Dienstag
07.00 bis 16.00 Uhr
17.30 bis 16.00 Uhr (Damenbad)

Mittwoch
06.30 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
19.00 bis 21.30 Uhr

Donnerstag
07.00 bis 10.30 Uhr
14.00 bis 20.30 Uhr*
*Ab 18.00 Uhr eingeschränkter Badebetrieb möglich - es stehen lediglich zwei Schwimmbahnen zur Verfügung.

Freitag
14.00 bis 21.00 Uhr

Samstag
07.00 bis 17.00 Uhr

Sonntag
Geschlossen

Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.

Hallenbad Eiserfeld

Montag
14.00 bis 16.00 Uhr (Seniorenbad)

Dienstag
08.00 bis 10.00 Uhr (Damenbad)
14.00 bis 21.00 Uhr (Familienbad)

Mittwoch
08.00 bis 10.00 Uhr (Familienbad)
14.00 bis 20.00 Uhr (Familienbad)

Donnerstag
07.00 bis 10.00 Uhr (Familienbad)
14.00 bis 18.00 Uhr (Familienbad) 
19.00 bis 21.00 Uhr (Familienbad)

Freitag
08.00 bis 21.00 Uhr (Familienbad)

Samstag
08.00 bis 17.00 Uhr (Familienbad)

Sonntag
10.00 bis 16.00 Uhr (Familienbad)

Kassenschluss ist eine Stunde vor Beendigung der Öffnungszeit.
Die Wasserzeit endet jeweils 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit.

Wie erreiche ich die Abteilung Sport und Bäder?

Die Sport- und Bäderabteilung ist unter der E-Mail-Adresse: sport_baeder@siegen-stadt.de erreichbar.

Können derzeit Buchungen von Sportstätten in der Zukunft vorgenommen werden?

Eine Buchung kann nur eingeschränkt erfolgen, da eine Überprüfung von vorhandenen Belegungen derzeit nicht möglich ist.

Stadtbibliothek

Wie kann ich die Stadtbibliothek erreichen?

Die Stadtbibliothek ist telefonisch unter der gewohnten Rufnummer 0271 404-3011 erreichbar.
Per E-Mail erreichen Sie die Stadtbibliothek unter der neuen Adresse stadtbibliothe@siegen-stadt.de .

Wann kann ich meine (mit dem Bibliothekssystem) entliehenen Medien wieder abgeben?

Ab wann wieder eine Rückgabe der mit dem Bibliothekssystem entliehenen Medien möglich ist, lässt sich derzeit nicht sagen. Wir gehen von einem längeren Zeitraum aus.

Werden Säumnisgebühren fällig?

So lange das Bibliothekssystem nicht zur Verfügung steht, werden keine Säumnis- und Mahngebühren berechnet.

Habe ich genügend Zeit, die Medien abzugeben, wenn das Bibliothekssystem wieder funktioniert?

Auch nach dem Neustart des Systems haben Sie genügend Zeit, um Medien abzugeben, ohne Gebühren zahlen zu müssen.

Wie werde ich darüber informiert, wenn Rückgaben wieder möglich sind? Wo kann ich mich über aktuelle Entwicklungen informieren?

Falls möglich, wird über das Bibliothekssystem eine Rundmail verschickt, wenn die Rückgabefunktion wieder verfügbar ist.

In jedem Fall informieren wir auf der städtischen Homepage, in den Sozialen Medien und in der Presse, wenn Dienstleistungen der Stadt Siegen wieder in gewohnter Weise verfügbar sind.

Gibt es momentan eine Möglichkeit neue Medien auszuleihen?

Ja, das ist möglich. Sie können aktuell bis zu fünf Medien pro Leseausweis ausleihen. Die so ausgeliehenen Medien können auch wieder abgegeben werden. Bitte bringen Sie bei der erstmaligen Ausleihe Ihren Personalausweis oder sonstigen Lichtbildausweis sowie den Leseausweis mit. Der Leseausweis ist grundsätzlich bei jeder Ausleihe mitzubringen.

Kann ich mich in der Stadtbibliothek neu anmelden?

Eine Neuanmeldung ist möglich. Die Jahresgebühr wird erhoben, wenn das Bibliothekssystem wieder verfügbar ist; die Laufzeit beginnt mit der Ausgabe des Ausweises.

Für neu angemeldete Leserinnen und Leser ist die Nutzung der Onleihe24 nicht möglich!

Funktionieren 'Onleihe24' und die Musikstreamingdienste 'freegal' und 'Naxos'?

Die Nutzung der Onleihe24 ist möglich für alle, die sich 2023 aktiv im Onleihe24-Portal angemeldet haben. Davon ausgenommen sind Neukunden (Anmeldung ab November 2023) und alle, deren letzter Zugriff auf ihr Onleihe-Konto länger zurückliegt.

Die Musikstreamingdienste 'freegal' und die 'Naxos Music Library Klassik und Jazz' stehen nicht zur Verfügung.

Was ist sonst in der Stadtbibliothek möglich?

Sie können in der Stadtbibliothek 

  • Bücher und Zeitschriften lesen, 
  • die Lernplätze und den Lernraum nutzen (im Lesecafé steht ein Kaffeeautomat zur Verfügung), 
  • auch der Gamingraum ist nutzbar.

Der Aufenthalt und die Nutzung vor Ort ist auch ohne Leseausweis gebührenfrei möglich; für den Gamingraum ist die Vorlage eines Leseausweises nötig.

Alle geplanten Veranstaltungen, wie Vorlesestunden und Spielenachmittage finden statt.

Stadtentwicklung/ Stadtplanung

Wie kann ich einen Antrag beim Verfügungsfonds Geisweid stellen?

Da eine Antragstellung über Serviceportal aktuell nicht möglich ist, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Arbeitsgruppe Stadtentwicklung per E-Mail an: stadtplanung@siegen-stadt.de.

Unsere Mitarbeitenden setzen sich mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Wann startet das Fassadenprogramm?

Der Start kann nach dem Beschluss der aktuellen Richtlinie zum Fassadenprogramm erfolgen. Der Beschluss soll am 22. November 2023 durch den Rat der Stadt Siegen getroffen werden. 

Wie kann ich mich umfassend über das Fassadenprogramm informieren?

Da eine Antragstellung über Serviceportal aktuell nicht möglich ist, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Arbeitsgruppe Stadtentwicklung per E-Mail an: stadtplanung@siegen-stadt.de

Unsere Mitarbeitenden setzen sich mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Wie kann ich einen Antrag für das Fassadenprogramm stellen?

Aktuell kann kein Antrag gestellt werden. An einer Lösung wird zurzeit gearbeitet.

Wie kann ich einen Antrag zum Förderprogramm "Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz" stellen?

Die Antragsfrist für das Jahr 2023 endete am 30. September 2023. Eine Antragstellung für das Förderjahr 2024 soll ab dem 1. Januar 2024 möglich sein. Ob die Antragstellung bis dahin wieder digital erfolgen kann, ist leider derzeit nicht absehbar. Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich bei Fragen gerne direkt an die Arbeitsgruppe Stadtentwicklung per E-Mail an: stadtplanung@siegen-stadt.de

Unsere Mitarbeitenden setzen sich mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Standesamt

Finden Eheschließungen statt?

Ja, bereits verbindlich terminierte Eheschließungen finden regulär statt.

Ich habe einen Termin für eine Eheschließung terminiert, die Eheschließung aber noch nicht angemeldet. Ist der Termin vorgemerkt?

Viele reservierte Termine sind trotz des Cyber-Angriffes vorgemerkt. Sofern die Anmeldung zur Eheschließung noch nicht erfolgt ist, empfiehlt es sich, den Termin nochmals per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de abzustimmen.

Ich möchte einen Termin für eine Eheschließung vereinbaren. Ist das möglich?

Termine für Eheschließungen, die bislang nur unverbindlich reserviert wurden, können von unserem Standesamt derzeit noch nicht vollständig rekonstruiert werden, daher können - zur Vermeidung von Doppelbelegungen - derzeit noch keine neuen Termine für Eheschließungen vergeben werden.

Ist die Anmeldung einer Eheschließung möglich?

Ja, bitte melden Sie sich vorab und informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen.
Zur Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de einen Termin.

Kann ich ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland beantragen?

Ja, bitte informieren Sie sich vorab über die erforderlichen Unterlagen und vereinbaren Sie per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de einen Termin für die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Kann ich Erklärungen zur Namenführung abgeben?

Ja, die Beurkundung von Erklärungen zur Namensführung ist grundsätzlich möglich. Bitte informieren Sie sich vorab über die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen und vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail an standesamt@siegen-stadt.de. Entsprechende Erklärungen können vor jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Die Eintragung in einem beim Standesamt Siegen geführten Personenstandsregister ist derzeit noch nicht möglich.

Ich habe/ Wir haben ein Kind bekommen, kann ich die Geburt anmelden?

Ja, die Anmeldung der Geburt ist möglich. Die Beurkundung im Geburtenregister kann derzeit nicht erfolgen, Sie erhalten aber Bescheinigungen über die Zurückstellung der Geburt. Nachdem das Fachverfahren wieder zur Verfügung steht, wird die Geburt beurkundet und die gewünschten Urkunden zugesandt.

Kann ich die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen?

Ja, die Abgabe einer Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Kindesmutter können beurkundet werden. 
Die Eintragung im Geburtenregister des Kindes kann derzeit nicht erfolgen.

Ist die Beurkundung eines Sterbefalles möglich?

Ja, Sterbefälle können beim Standesamt Siegen angezeigt werden. Die Beurkundung im Sterberegister kann derzeit nicht erfolgen; Sie erhalten aber Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung. Sobald das Fachverfahren wieder zur Verfügung steht, erfolgt die Beurkundung im Register und die gewünschten Urkunden werden zugesandt.

Kann ich eine Urkunde aus einem Personenstandsregister oder einen beglaubigten Registerausdruck erhalten?

Derzeit können beglaubigte Ablichtungen aus Personenstandsregister (Geburt/ Ehe/ Sterbefall) ausgestellt werden, sofern die zugrunde liegenden Register noch nicht elektronisch erfasst wurden

Hinweis: Alle Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle ab 2009 wurden grundsätzlich elektronisch erfasst. Auf diese Register kann derzeit kein Zugriff erfolgen.
Aus Registern bis 31.12.2008 können nur beglaubigte Ablichtungen erstellt werden, sofern diese noch nicht elektronisch nacherfasst wurden.

Statistik

Wo finde ich statistische Daten der Stadt Siegen?

Das Kommunalprofil der Stadt Siegen kann beim Statistischen Landesamt [Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)] unter: https://www.it.nrw/sites/default/files/kommunalprofile/l05970040.pdf abgerufen werden.

Stellenangebote/ Bewerbungen

Kann ich mich weiterhin auf freie Stellen bewerben?

Bewerbungen sind uneingeschränkt über das Stellenportal INTERAMT unter https://interamt.de möglich. 

Falls Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail an perspektiven.siegen@outlook.de.

Wo finde ich Stellenangebote der Universitätsstadt Siegen?

Unsere Stellenangebote finden sich im Stellenportal INTERAMT: https://interamt.de.

Umwelt

Welche Anträge können aktuell von der Umweltabteilung bearbeitet werden? Wie erhalte ich entsprechende Antragsformulare?

Folgende Anträge können zurzeit bearbeitet werden:

  • Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Begrünung von Dächern oder Fassaden nach der Richtlinie der Universitätsstadt Siegn zur Förderung von privaten Dach- und Fassendbegrünungen vom 10. April 2019 (kurz: Förderprogramm Dach- & Fassadenbegrünung).
  • Anzeige eines Rückschnittes an geschützten Bäumen.
  • Antrag auf Bezuschussung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an einem besonders schutzwürdigen privaten Großbaum.
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Baumschutzsatzung zur Entferung eines Baumes/ mehrerer Bäume.

Antragsformulare

Entsprechende Antragsformulare können wir Ihnen auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten können wir Ihnen auch vor Ort das entsprechende Antragsformular aushändigen.

Anträge können per Post an

Stadt Siegen
Abteilung 4/7 Umwelt
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

oder per E-Mail an: umwelt@siegen-stadt.de gesandt werden.

Verkehrsüberwachung

Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten und möchte diesen beantworten. Ist das möglich?

Sie können Ihre Einlassung per Post an

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Verkehrsüberwachung
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

oder per E-Mail an: verkehrsueberwachung@siegen-stadt.de senden.

Gegen mich ist ein Buß- bzw. Verwarngeld verhängt worden. Kann ich das zahlen?

Die Zahlung von Buß- und Verwarngeldern ist uneingeschränkt möglich. Eine nicht fristgerechte Zahlung führt zu Mahnungen und zusätzlichen Mahngebühren.

Ich habe eine Frage zu einem laufenden Bußgeldverfahren, das vor dem 30. Oktober 2023 eingeleitet wurde. Was kann ich tun?

Derzeit ist ein Zugriff auf diese Daten nicht möglich. Wir informieren Sie, sobald Auskünfte wieder erteilt werden können. Es entstehen Ihnen hierdurch keine Nachteile. Fristen werden automatisch verlängert.

Aufgrund eines Fahrverbotes möchte ich meinen Führerschein bei der Verkehrsüberwachung der Stadt Siegen abgeben. Ist das möglich?

Ja, Sie können Ihren Führerschein während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verkehrsüberwachung abgeben.

Wie kann ich einen Verkehrsverstoß im Bereich des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße etc.) melden?

Es ist weiterhin möglich, Drittanzeigen zu stellen. Hierfür bitten wir Sie, auf dem Postweg oder per E-Mail an verkehrsueberwachung@siegen-stadt.de ein Foto des Verkehrsverstoßes (ohne Personenaufnahmen) mit folgenden Angaben:

  • Ort des Verkehrsverstoßes,
  • Datum des Verkehrsverstoßes,
  • Uhrzeit des Verkehrsverstoßes,
  • Ihrem Namen und Ihrer Adresse

einzureichen.

In dringenden Fällen, das heißt bei hohem Gefährdungspotential, können Sie die Verkehrsüberwachung unter der Telefonnummer: 0271 404-1920 informieren.

Wie kann ich die Verkehrsüberwachung erreichen?

Die Dienststelle der Verkehrsüberwachung befindet sich im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr

Dienstag
14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
14.00 bis 18.00 Uhr

Während der vorgenannten Sprechzeiten sind persönliche Vorsprachen möglich.

Erreichbarkeit

Telefon: 0271 404-1920
E-Mail: verkehrsueberwachung@siegen-stadt.de

Kontakt/ Postanschrift

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 2/2-2 Verkehrsüberwachung
Bahnhofstraße 4
57072 Siegen

Vollstreckung

Finden Termine vor Ort mit dem Vollstreckungsaußendienst statt?

Wenn Sie bereits ein Anschreiben mit einer Terminfestsetzung erhalten haben, findet dieser Termin wie gewohnt statt.

Welche Unterlagen werden für eine Vorsprache bei der Vollstreckung benötigt?

Bringen Sie bitte Anschreiben/Zahlungsaufforderungen, Nachweise über geleistete Zahlungen, sowie gegebenenfalls Bescheinigungen über Befreiungen (wie z.B. Bescheide des Jobcenters) mit.

Wohnen [Wohngeld, Wohnberechtigungsschein, Wohnraumsicherung, Wohnbauförderung]

Ich beziehe Wohngeld, werden die Zahlungen fortgesetzt?

Bereits bewilligte Wohngeldleistungen werden bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums weiter ausgezahlt.

Kann ich einen Wohngeldantrag stellen (Erst- oder Weiterleistungsantrag)?

Ja, Wohngeldanträge können weiterhin gestellt werden. Allerdings muss der Antrag derzeit auf dem Postweg oder persönlich in den Rathäusern eingereicht werden. Auf eine Online-Antragstellung sollte vorübergehend verzichtet werden.

Ich habe bereits einen Wohngeldantrag gestellt, wird dieser weiter bearbeitet?

Ja, alle bereits eingereichten Anträge werden weiter bearbeitet. Derzeit können jedoch keine Berechnungen erfolgen, da die Übermittlung in das Zentralsystem des Landes NRW nicht erfolgen kann.

Ich wurde von der Wohngeldstelle aufgefordert, Unterlagen einzureichen. Wie soll dies derzeit erfolgen?

Wir bitten aktuell ausschließlich Kopien der geforderten Unterlagen per Post oder persönlich an den Rathäusern abzugeben. Eine Übermittlung von Unterlagen per E-Mail oder Fax ist derzeit nicht möglich.

Wie kann ich die Wohngeldstelle derzeit erreichen?

Die Wohngeldstelle ist derzeit telefonisch nicht erreichbar.

Elektronische Erreichbarkeit

E-Mail: wohngeldstelle@siegen-stadt.de 

Kontakt/ Postanschrift

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 5/1-3 Wohnen und andere soziale Leistungen
Rathaus Weidenau/ Weidenauer Straße 211-213, 215
57076 Siegen

In wirklich dringenden Angelegenheiten kann im Rathaus Weidenau persönlich vorgesprochen werden. 

Muss ich Veränderungen mitteilen, auch wenn die Bearbeitung der Anträge derzeit nur eingeschränkt möglich ist?

Ja, Veränderungen, wie zum Beispiel Änderungen im Einkommen, Anzahl der im Haushalt befindlichen Personen, Tod eines Wohngeldbeziehers etc., müssen weiterhin mitgeteilt werden. Diese Information muss dann postalisch erfolgen. Bitte beachten Sie, dass entsprechende Änderungen einen Einfluss auf die Wohngeldleistungen haben können. Eventuelle Erstattungsansprüche, die sich gegebenenfalls aus den Veränderungen ergeben können, bestehen auch dann, wenn aufgrund der aktuellen technischen Einschränkungen die Übertragung der Daten erst später erfolgen kann.

Ich habe einen Räumungstermin. Was kann ich tun?

Während der Öffnungszeiten ist eine persönliche Beratung im Rathaus Weidenau möglich. Bei Räumungsterminen sind in der Regel städtische Mitarbeitende anwesend und können in Fällen einer drohenden Obdachlosigkeit helfen.

Ich suche eine Wohnung. Kann ich mich an die Stadt Siegen wenden?

Derzeit können Wohnungsanfragen ausschließlich gesammelt werden. Eine Vermittlung oder Ausgabe von Wohnungsangeboten ist derzeit nicht möglich.

Ich bin obdachlos. Wer kann mir helfen?

Sie können während der Öffnungszeiten im Rathaus Weidenau vorsprechen. Eine Unterbringung in einer Notunterkunft ist weiterhin durch die Fachstelle Wohnen möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei. Von dort erfolgt eine Vermittlung an unseren Bereitschaftsdienst.

Kann ich zur Zeit einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und eine Freistellung beantragen?

Die Beantragung eines allgemeinen WBS (Wohnberechtigungsschein) und einer Freistellung ist möglich, das entsprechende Antragsformular ist im Rathaus Weidenau erhältlich. Es wird darum gebeten, die erforderlichen Unterlagen in Kopie vorzulegen.

Können weiterhin Zinssenkungsanträge (für die NRW.Bank) gestellt werden?

Der Vordruck kann im Rathaus Weidenau abgeholt werden. Die benötigten Unterlagen, hauptsächlich

  • Einkommensunterlagen der letzten 12 Monate aller im Haushalt lebenden Personen
  • komplettes Anschreiben der NRW.Bank
  • Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes,

bitte in Kopie vorlegen.

Zahlungsverkehr

Sind Überweisungen an die Stadt Siegen möglich?

Überweisungen und Geldeinzahlungen sind uneingeschränkt möglich. 
Die Konten der Stadt Siegen sind nicht von dem Cyber-Angriff betroffen.

Hinweis:
Beträge mit Steuerfälligkeit 15.11. sind wie gewohnt zu überweisen.

Wie lauten die Konten (Bankverbindung) der Stadt Siegen?

Konten der Stadt Siegen

Sparkasse Siegen
IBAN: DE36 460500010001100015
BIC: WELADED1SIE

Volksbank in Südwestfalen eG
IBAN: DE85 4476 1534 0753 4777 01
BIC: GENODEM1NRD

Kann ich der Stadt Siegen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen/ PDF-Format) zusenden?

Seit dem Cyber-Angriff (29./30. Oktober 2023) können keine digitalen Rechnungen (PDF-Format) - gerichtet an die bisherige Adresse 'rechnung-digital@siegen.de' - ausgelesen werden. Diese E-Mail-Adresse ist nicht erreichbar.

Rechnungen senden Sie uns bitte in Papierform per Post an: Stadt Siegen, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen.

Zentrale Vergabestelle

Wo finde ich städtische Ausschreibungen und Vergaben?

Für ihre Ausschreibungen nutzt die Universitätsstadt Siegen die Vergabeplattform RIB iTWO e-Vergabe public.
Unter https://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen finden Sie alle laufenden öffentlichen Ausschreibungen.

Registrierung
Eine kostenlose Registrierung als Bieter ist auf der Vergabeplattform unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany möglich.
Mit der Registrierung erhalten Sie automatisch alle Informationen im laufenden Vergabeverfahren (zum Beispiel Änderungen von Vergabeunterlagen), sofern Sie sich über die Plattform auf die jeweilige Ausschreibung beworben haben. Außerdem können Sie Angebote elektronisch ausfüllen und abgeben.

Ausschreibungen des Entsorgungsbetriebes der Stadt Siegen (ESi)

Ausschreibungen des Entsorgungsbetriebes der Stadt Siegen (ESi) finden Sie auf der Homepage des Entsorgungsbetriebes der Stadt Siegen ...