Hinweise zur elektronische Kommunikation
Formfreie elektronische Kommunikation mit der Stadt Siegen
Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns einfach online per E-Mail senden.
Zentrale E-Mail-Adresse: info@siegen-stadt.de
Hinweise zur Einlegung von Rechtsbehelfen durch Übermittlung elektronischer Dokumente und zur sicheren elektronischen Kommunikation
Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist wieder möglich. Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie an die (neue)
E-Mail-Adresse: info@siegen-stadt.de
senden.
De-Mail
Sie können auch eine De-Mail an die
De-Mail-Adresse: info@siegen.de-mail.de
senden.
Wichtig: Sollten Sie seit dem 27. Oktober 2023 einen Widerspruch oder eine andere rechtserhebliche Erklärung auf elektronischem Wege an die (alte) E-Mail-Adresse: info@siegen.de übermittelt haben, empfehlen wir Ihnen, diese noch einmal - unter Hinweis auf die bereits erfolgte Übermittlung (bitte das Datum angeben) - zu übermitteln (beispielsweise: per Post oder per Mail an die neue E-Mail-Adresse: info@siegen-stadt.de). Eine Fehlermeldung ist eventuell nicht erfolgt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die für Ihr Anliegen zuständige Dienststelle/ Fachabteilung (⇢ Erreichbarkeiten).
Hinweise zur Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Wegen des Cyberangriffs ist derzeit eine Kommunikation mit der Stadt Siegen über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Dokumente derzeit postalisch oder unter Nutzung der oben genannten anderen sicheren elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten an die Stadt Siegen zu übermitteln.
Sollten Sie seit dem 27. Oktober 2023 ein Dokument an das Behördenpostfach (beBPo) der Stadt Siegen versandt haben, empfehlen wir Ihnen, dieses noch einmal - unter Hinweis auf die bereits erfolgte elektronische Übermittlung (bitte das Datum angeben) - per Post oder auf dem oben beschriebenen elektronischen Wege zu übersenden. Eine Fehlermeldung ist eventuell nicht erfolgt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die für Ihr Anliegen zuständige Dienststelle/ Fachabteilung (⇢ Erreichbarkeiten).