Zahlen, Daten, Fakten zur Europawahl 2024

Wahlverfahren

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. Die Bundesrepublik Deutschland entsendet 96 Abgeordnete in das Europäische Parlament. Jedes Land bestimmt selbst, in welcher Form die Wahlen durchgeführt werden, sofern die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie geheime Wahlen gewährleistet sind. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Kandidaten und Kandidatinnen treten also auf einer gemeinsamen Liste ihrer Partei oder politischen Vereinigung zur Wahl an und können von den Wahlberechtigten nicht unmittelbar persönlich, sondern nur im Rahmen der Liste gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

  • Die Wahl ist allgemein: Jede Bürgerin und jeder Bürger ist grundsätzlich berechtigt, an der Wahl teilzunehmen.
  • Die Wahl ist unmittelbar: Es gibt keine Zwischenschaltung eines Gremiums, das dann die Wahl vornimmt.
  • Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird so abgegeben, dass niemand nachprüfen kann, wer wie gewählt hat. Dafür sind die Wahlkabinen da.
  • Die Wahl ist frei: Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang und keiner Weisung.

Wahlgebiet

Die Stadt Siegen wird in 76 sogenannte Wahlbezirke aufgeteilt. In jedem Wahlbezirk gibt es ein Wahllokal, in dem die Wählerinnen und Wähler des jeweiligen Wahlbezirks wählen können. Jeder Wahlbezirk ermittelt am Ende des Wahltages dann ein individuelles Ergebnis.
Zusätzlich gibt es 15 Briefwahlvorstände, welche sich um die Auszählung der Briefwahlstimmen aus allen Wahlbezirken kümmern.

Wahlberechtigte

Die Stadt Siegen hat rund 74.000 Wahlberechtigte, durch Umzüge und Todesfälle schwankt diese Zahl bis zur Wahl immer leicht. Wer zum Kreis der Wahlberechtigten gehört kann hier nachgelesen werden ⇢ Wer ist wahlberechtigt?.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 7. Mai 2024 zugestellt. Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden. Dann muss ein gültiges Ausweisdokument zur Stimmabgabe im Wahllokal mitgebracht werden.

Wahlgebäude

Für die 76 Wahlbezirke werden 76 Wahllokale benötigt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebäude im städtischen Besitz (wie beispielsweise Schulen), aber auch privat angemietete Gebäude werden genutzt. Dabei wird versucht möglichst barrierefreie Räume zu nutzen. Leider ist dies nicht überall möglich. Ob Ihr Wahlraum barrierefrei ist können Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sehen.

In Kürze finden Sie an dieser Stelle einen Onlinedienst zur "Wahllokalsuche".

Statistik und Wahlbeobachtung durch Forschungsgruppen

Wie viele Personen gewählt haben und für welche Parteien sie ihre Stimme abgegeben haben, wird durch das amtliche Endergebnis festgehalten. Darüber hinaus gibt es jedoch bei jeder Wahl auch eine repräsentative Wahlstatistik. Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt - über das amtliche Wahlergebnis hinaus - Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht werden sechs Geburtsjahresgruppen gebildet. Es braucht jedoch niemand Befürchtungen zu haben, dass seine Stimme dann nicht mehr geheim ist, denn zum einen sind die Gruppen so groß gewählt, dass sich keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen lassen. Zum anderen werden die Wählerverzeichnisse und die Stimmzettel im Nachgang getrennt ausgewertet. Bei der Ergebnisermittlung im Wahllokal selbst spielen die aufgedruckten Unterscheidungen keine Rolle.

Für Siegen wurden drei Stimmbezirke für die repräsentative Statistik ausgewählt.

Außerdem werden voraussichtlich an einigen Wahllokalen sogenannte Wahlbefragungen durchgeführt. Dies bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler nach der Wahl durch von ARD und ZDF beauftragte Forschungsgruppen zu ihrer Wahl befragt werden. Diese Befragungen werden dann für die Hochrechnungen der Wahlergebnisse verwendet. Die Veröffentlichung dieser Ergebnisse darf jedoch nicht vor 18.00 Uhr erfolgen, um die Wähler nicht zu beeinflussen. Die Teilnahme an den Befragungen ist für die Wählerinnen und Wähler natürlich freiwillig und nicht verpflichtend.


Kontakt zum Wahlamt

Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

0271 404-1000
wahlen@siegen-stadt.de 

Öffnungszeiten Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Wahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet.