Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Bin ich in Deutschland wahlberechtigt?

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltage

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  2. seit mindestens drei Monaten in des Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
  3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?

Ein Unionsbürger oder eine Unionsbürgerin, der oder die in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchte, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

  1. Eintragung von Amts wegen
    Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie - ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland - am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.
    Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.
     
  2. Eintragung auf Antrag
    Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe Ziffer "1. Eintragung von Amts wegen"), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
    Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend!
     
    Antrag für Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

    Das Antragsformular enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus sind Antragsformulare beim Wahlamt der Stadt Siegen erhältlich.

Kann ich in meinem Herkunfts-Mitgliedstaat wählen?

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.

Werden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen (siehe Frage: "Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?, Ziffer 1. Eintragung von Amts wegen"), wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt auch für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird (siehe Frage: "Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?, Ziffer 2. Eintragung auf Antrag").

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

Hinweis für Nutzende des Browsers Mozilla Firefox: Der Browser enthält einen bekannten Fehler im integrierten PDF-Viewer, der dazu führt, dass das eingegebene Geburtsdatum stets als "01011970" angezeigt wird. Bitte laden Sie die PDF-Datei herunter und öffnen Sie sie in einem anderen PDF-Programm.

Das Antragsformular enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus sind Antragsformulare beim Wahlamt der Stadt Siegen erhältlich.


Kontakt zum Wahlamt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

0271 404-1000
wahlen@siegen-stadt.de 

Öffnungszeiten Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Wahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet.