Stabsstelle Klimaschutz

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3451, 0271 404-3450 und 0271 404-3213
klimaschutz@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Alle geplanten Prozesse und Aktionen etc. laufen uneingeschränkt weiter. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen werden per E-Mail oder telefonisch beantwortet.

Energieverein Siegen-Wittgenstein e.V.
Über den Energieverein Siegen-Wittgenstein sind externe Informationen und Beratungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Energievereins unter www.energieverein-siwi.de.
Die Geschäftsstelle des Energievereins ist dienstags und freitags unter der Telefonnummer: 0271 37219903 oder per E-Mail an info@energieverein-siwi.de erreichbar.

Klimaschutz FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Kann ich noch bis zum 30. November 2023 Förderung aus dem Klimaschutz- und -anpassungsförderprogramm beantragen? Was ist mit meinem bereits gestellten aber noch nicht bearbeitetem Antrag?

Sollten die bis zum Cyber-Angriff eingegangen Anträge gerettet werden können, werden diese im Nachgang selbstverständlich geprüft und beschieden. 

Aufgrund des Cyber-Angriffes wurde das Antragsfenster für das Jahr 2023 vorzeitig geschlossen. 

Bei Wiederinbetriebnahme des Förderprogramms in 2024 können erneut Maßnahmen-Anträge aus dem Vorjahr (2023) gestellt werden.


Straße und Verkehr

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3349
strasse_verkehr@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Allgemeine Anfragen und Genehmigungen von Schwertransporten können an die Fachabteilung Straße und Verkehr per E-Mail an strasse_verkehr@siegen-stadt.de oder telefonisch unter 0271 404-3349 gerichtet werden.

Anfragen zu KAG (Kommunalabgabengesetz) und Straßenbaubeiträge können auf dem Postwege an die Abteilung 4/1 Straße und Verkehr oder per E-Mail an strasse_verkehr@siegen-stadt.de gerichtet werden.


Straße und Verkehr ⇢ Straßen- und Verkehrsplanung

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3341
strassenplanung@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Störungen und Defekte der Lichtsignalanlagen (Ampeln) können per E-Mail an strassenplanung@siegen-stadt.de oder telefonisch 0271 404-3341 gemeldet werden.


Straße und Verkehr ⇢ Straßenneubau

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3336
strassenneubau@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Störungen an einzelnen Straßenleuchten können online standortgenau unter: https://www.stoerung24.de oder telefonisch 0271 404-3348 oder 0271 404-3328 gemeldet werden.

Störungen an mehreren nebeneinander folgenden Straßenleuchten oder ganzen Straßenzügen können telefonisch bei Westnetz unter der Rufnummer 0800 4112244 gemeldet werden. 


Straße und Verkehr ⇢ Straßenunterhaltung

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3443
strassenunterhaltung@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Aufbruchgenehmigungen können per Post (Postanschrift: Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/1-3 Straßenunterhaltung, per E-Mail oder persönlich im Rathaus Geisweid, 4. Etage, Zimmer 403) beantragt werden.

Fertigmeldungen von Aufbrüchen können unter Beifügung von Fotos per E-Mail gemeldet werden.

Straßenschäden: Die Verkehrssicherheit ist gewährleistet. Mängelhinweise können per E-Mail an straßenunterhaltung@siegen-stadt.de gemeldet werden.


Straße und Verkehr ⇢ Straßenverkehrsbehörde

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3251
strassenverkehrsbehoerde@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Nachfolgende Dienstleistungen können persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus Geisweid, per Post oder E-Mail beantragt werden.

  • Sondernutzung für Gerüste, Container, Kräne, Außengastronomie;
  • Verkehrsbehördliche Anordnungen;
  • Genehmigungen von Baumaßnahmen;
  • Ordnungswidrigkeiten nach § 59 Straßenwegegesetz;
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum;
  • Ausnahmegenehmigungen:
    Handwerker-Parkausweis (Erstantrag) → Notwendige Unterlagen: Gewerbeanmeldung, Foto mit eigener Firmenwerbung auf dem Fahrzeug, Fahrzeugschein.
    Handwerker-Parkausweis (Verlängerung) → Notwendige Unterlagen: nur laufende Nummer oder Kennzeichen.
    Soziale Dienste/ Pflege (Erstantrag) → Notwendige Unterlagen: Fahrzeugschein.
    Soziale Dienste/ Pflege (Verlängerung) → Notwendige Unterlagen: nur laufende Nummer oder Kennzeichen.
    Schwerbehindertenparkausweis/ ag.light → Notwendige Unterlagen: Schwerbehindertenausweis (beidseitig kopiert), Personalausweis (beidseitig kopiert), Passbild (nicht bei ag-light).

Vermessung und Geoinformation ⇢ Vermessungsabteilung

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3221
vermessung@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Bodenrichtwertauskünfte und Grundstücksmarktberichte können unter https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de abgerufen werden.

Flurkartenauszüge und Luftbilder können unter https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ abgerufen werden (anstelle von amtlichen Flurkartenauszügen für Bauvoranfragen).


Vermessung und Geoinformation ⇢ Geodatenmanagement

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3220
vermessung@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Vermessung und Geoinformation ⇢ Grundstücksneuordnung und Wertermittlung

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3232
vermessung@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Vermessung und Geoinformation ⇢ Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3232
gutachterausschuss@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Mögliche Dienstleistungen

  • Bauberatungen mit Einschränkungen;
  • Bauzustandsbesichtigungen;
  • Gefahrenabwehr.

Bauen: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Kann ich eine Katasterauskunft oder einen amtlichen Auszuge aus der Liegenschaftskarte beantragen?

Momentan können keine amtlichen Auszüge aus der Liegenschaftskarte erstellt werden. Über das Geoportal https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ kann der Stand vom 1. Januar 2023 öffentlich eingesehen und ausgedruckt werden.

Kann ich Eigentümerauskünfte erfragen?

Eigentümerauskünfte können beim zuständigen Amtsgericht Siegen eingeholt werden (siehe: https://www.ag-siegen.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Grundbuchamt/index.php).

Wie kann ich Flächenangaben zu einem Flurstück erhalten?

Flächenangaben zu Flurstücken können im Grundsteuerportal eingesehen werden (siehe: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/).

Können Anfragen zu Hausnummern und Straßennamen bearbeitet werden?

Über das Geoportal https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/ kann der Stand vom 1. Januar 2023 öffentlich eingesehen und ausgedruckt werden.

Können Wertauskünfte für Grundstücke gegeben werden?

Wertauskünfte können über das Landesportal Boris-NRW unter https://www.boris.nrw.de/boris-nrw/?lang=de abgerufen werden.

Wie kann ich einen Kaufvertrag für die Kaufpreissammlung einreichen?

Kaufverträge für die Kaufpreissammlung können Sie in analoger Form an folgende Adresse senden:

Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
Rathaus Geisweid/ Lindenplatz 7
57078 Siegen.

Wie kann ich einen Bauantrag einreichen?

Bauanträge können per Post adressiert an

Stadt Siegen
Abteilung 4/3 Bauaufsicht
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

eingesandt werden.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie diese in Ihrem Interesse gegebenenfalls in fünffacher Ausfertigung einreichen.

Werden bereits eingereichte Bauanträge bearbeitet?

Ja, bereits eingereichte Bauantragsunterlagen liegen vor. Laufende Bauantragsverfahren werden somit bearbeitet.

Wie erhalte ich Auskunft zu meinem Bauantrag?

Bei Anfragen per E-Mail an bauaufsicht@siegen-stadt.de. Formulieren Sie bitte Ihr Anliegen bzw. Ihre Fragen und nennen unbedingt die entsprechende Adresse.
Bei laufenden Vorgängen geben Sie bitte das Aktenzeichen an. Die zuständigen Ansprechpersonen nehmen gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail Ihre Anschrift und Telefonnummer bei.

Kann ich persönlich Kontakt mit der Bauaufsicht aufnehmen?

Ein persönlicher Kontakt ist über die 

Abteilung 4/3 Bauaufsicht
Servicestelle Bauberatung
Zimmer 222
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

möglich.

Hinweis zu planungsrechtlichen Auskünften: Bringen Sie bitte einen aussagekräftigen Lageplan mit.

Ebenso sind städtebauliche Auskünfte über die Servicestelle möglich.

Verzögert sich die Bearbeitung meines Bauantrags durch die aktuelle Situation?

Aufgrund der aktuellen Situation kann über die Bearbeitungsdauer keine Aussage getroffen werden. Längere Bearbeitungszeiten sind nicht auszuschließen.


Bauaufsicht ⇢ Untere Denkmalbehörde

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3381, 0271-404-3269, 0271 404-3271 und 0271 404-3378
denkmalschutz@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Zentrale Gebäudewirtschaft

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-1446
zgw@siegen-stadt.de 

Technische Gebäudewirtschaft

0271 404-3367
tgw@siegen-stadt.de 

Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft 

0271 404-1577
igw@siegen-stadt.de 

Kaufmännische Gebäudewirtschaft 

0271 404-1247
kgw@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Stadtentwicklung/ -planung, Liegenschaften ⇢ Stadtentwicklung

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-2519
stadtentwicklung@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Fassadenprogramm Innenstadt

Wichtiger Hinweis:
Die Stadt Siegen befindet sich zurzeit noch im sogenannten vorläufigen Haushalt. Bis zur Genehmigung des Haushalts 2024 kann keine Bewilligung von Zuschüssen erfolgen und dadurch kein förmlicher Bescheid ausgestellt werden.
Eine Antragstellung ist jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Anträge, die vor Genehmigung des Haushalts eingehen, werden geprüft und vorgemerkt und können unmittelbar nach der Haushaltsgenehmigung beschieden werden, solange alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Das "Fassadenprogramm Innenstadt" ist Teil der Gesamtmaßnahme "Rund um den Siegberg", die mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land bezuschusst wird. 
Bei Erhalt einer "Erlaubnis auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn" kann auf eigenes Risiko auch vor Erhalt des förmlichen Bescheids mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Ablauf der Antragstellung

Schritt 1 (Beratungsgespräch bezüglich Baugenehmigung):
Erfragen Sie, ob für Ihre geplante Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist. Im Regelfall ist eine Baugenehmigung nötig. Ihr Ansprechpartner hierzu ist Herr Hahn von der "Servicestelle Bauberatung" der Abteilung Bauaufsicht. Die Kontaktdaten sind weiter unten aufgeführt.

Im Regelfall folgt Schritt 2 (Bauantrag):
Lassen Sie einen Bauantrag durch eine vorlageberechtigte Person stellen (beispielsweise Architektin/ Architekt), um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Schritt 3 (Antrag Fassadenprogramm):
Mit vorliegender Baugenehmigung können Sie einen Antrag über das Fassadenprogramm einreichen.

Über das Fassadenprogramm werden Sanierungsmaßnahmen an Fassaden und Dächern im Bereich der Siegener Oberstadt (genaue Abgrenzung: siehe Geltungsbereich) gefördert. Es dient als Anreiz und als Unterstützung für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bei Sanierungsvorhaben, bei denen hochwertige Materialien und traditionelle Baustoffe (beispielsweise Schiefer) verwendet werden. Die höheren Anforderungen, die aus der Gestaltungssatzung resultieren, sollen so finanziell abgemildert werden. Durch das Programm soll das Erscheinungsbild im Geltungsbereich weiter verbessert werden. Durch die Sanierung von Fassaden- und Dachflächen werden die Quartiere des Geltungsbereichs erheblich aufgewertet. Die Erneuerung der Fassaden und Dächer trägt zudem zur Instandhaltung und langfristigen Werterhaltung der Immobilie bei. 

Gefördert werden maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten laut wirtschaftlichstem Angebot oder qualifizierter Kostenkalkulation. Pro Maßnahme können maximal 10.000 Euro als Zuschuss ausgezahlt werden. Insgesamt stehen 250.000 Euro zur Verfügung. Alle Details können der Richtlinie entnommen werden.

Richtlinie

Grundlage der Förderung ist die vom Rat der Stadt Siegen am 22. November 2023 beschlossene Richtlinie:

Richtlinie der Universitätsstadt Siegen über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Neugestaltung von Fassaden und Dächern im Bereich Siegen-Mitte "Rund um den Siegberg"

Geltungsbereich

Eine Voraussetzung für die Förderung über das Fassadenprogramm Innenstadt ist die Tatsache, dass Ihr Gebäude im Geltungsbereich des Programms liegt. 

Fassadenprogramm Innenstadt: Geltungsbereich

Antrag 

Das nachfolgende Formular 

Förderprogramm "Fassadenprogramm Innenstadt": Antrag auf Projektförderung

kann mit allen notwendigen Unterlagen bei der Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/5-1 Stadtentwicklung, Lindenplatz 7, 57078 Siegen, eingereicht werden.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss einer Sanierungsmaßnahme muss ein Verwendungsnachweis ausgefüllt werden. 

Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung und Neugestaltung von Fassaden und Dächern im Bereich Siegen-Mitte: Verwendungsnachweis

Kontakt

Bei Fragen zum Fassadenprogramm wenden Sie sich bitte an:

Stadt Siegen, Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung
Herrn Springmann
Rathaus Geisweid (Raum: 112) | Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3289
p.springmann@siegen-stadt.de 

Bei Fragen zum Bauantrag bzw. Baugenehmigungsverfahren Ihrer Sanierungsmaßnahme wenden Sie sich bitte an:

Stadt Siegen, Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Herrn Hahn
Rathaus Geisweid (Raum: 222) | Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3286
s.hahn@siegen-stadt.de

Stadtentwicklung: FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Wie kann ich einen Antrag beim Verfügungsfonds Geisweid stellen?

Eine Antragstellung ist über das Serviceportal der Stadtverwaltung Siegen per 

Online-Service "Verfügungsfonds Geisweid: Antrag auf Förderung zur Umsetzung von Projekten, Aktionen oder Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderprojektes 'Stadtumbau West - Siegen-Geisweid'"

möglich.

Antragsfrist

Die Antragsfrist für den "Verfügungsfonds Geisweid" endet am 30. Juni 2024.

Dokument

Faltblatt: Verfügungsfonds Geisweid - Die Universitätsstadt Siegen fördert Ihre Ideen.

Wie kann ich einen Antrag zum Förderprogramm "Erhaltung und Erneuerung dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz" stellen?

Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich bitte direkt an die Arbeitsgruppe Stadtentwicklung per E-Mail an stadtentwicklung@siegen-stadt.de

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich mit Ihnen in Verbindung, informieren Sie über das weitere Vorgehen und lassen Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zukommen. 


Stadtentwicklung/ -planung, Liegenschaften ⇢ Stadtplanung

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3396
stadtplanung@siegen-stadt.de    

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Bebauungsplanverfahren: Beteiligungen

Aktuelle Beteiligungen gemäß § 3 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) zu Bebauungsplanverfahren finden auf dem Beteiligungsportal "Beteiligung.NRW" (Portal Siegen) unter folgendem Link statt: https://beteiligung.nrw.de/portal/siegen/.


Stadtentwicklung/ -planung, Liegenschaften ⇢ Liegenschaften

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-2407
liegenschaften@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Verkauf eines bebauten Baugrundstückes in Siegen-Mitte

Das Verkaufsgrundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Siegener Oberstadt (5 bis 10 Gehminuten), gelegen zwischen den Straßen "Altenhof" und "Hainer Weg". Es grenzt östlich an die Grünanlage des Oberen Schlosses an und befindet sich damit im Herzen Siegens.

Das Verkaufsobjekt ist sofort verfügbar.

Die zu verkaufende Grundstücksfläche umfasst 1.717 Quadratmeter.

Grundlegende Informationen sowie die Anforderungen an die baurechtlichen Gegebenheiten sind dem Exposé zu entnehmen. Ebenfalls sind dort Angaben zu den Besonderheiten des Grundstücks sowie der Lage zu finden.

Da die Stadt Siegen die Wunschbebauung planungsrechtlich prüft, ist unbedingt die Einreichung von bauvoranfragereifen Unterlagen erforderlich (Lageplan, Angaben zu erforderlichen Stellplätzen, Beschreibung des Vorhabens, Nachweis des erforderlichen Einfügens beispielsweise durch Abwicklungen, Geländeschnitte mit Darstellung der Gebäude, Darstellung Gebäudehöhen in Bezug auf die Straße und die maßgebliche Bebauung, Angabe der Baumassen, etc.).

Verkaufsexposé

Exposé: Bebautes Grundstück im Stadtteil Siegen-Mitte zur Errichtung von preiswertem Wohnraum

Bewertung der eingehenden Bewerbungen

Die Bewertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt gemäß der im Exposé dargelegten Bewertungskriterien. Im Vordergrund steht dabei die städtebauliche Konzeption. Aufgrund der Komplexität werden die eingehenden Angebote als Bauvoranfrage zur Prüfung und Bescheidung der Bauaufsicht der Stadt Siegen vorgelegt, bevor eine Entscheidung über die Angebote ergeht.

Die Universitätsstadt Siegen behält sich die Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen die Grundstücke veräußert werden. Vorgesehen ist grundsätzlich die Vergabe an die Bewerbin/ den Bewerber/ die Bewerber mit der höchsten Punktzahl.

Bewerbungsfrist

Die Ausschreibung für den Verkauf der Grundstücke ist zeitlich befristet. Für eine erste Interessenbekundung endet die vorgesehene Frist am 4. Mai 2024. Es ist vorgesehen, der Bewerberin/ dem Bewerber bzw. den Bewerbern - die sich bis zum vorgenannten Datum gemeldet haben - die Möglichkeit der Besichtigung des Grundstücks und der aufstehenden Bebauung zu geben. Dafür stehen Zeitslots am 6. Mai 2024 sowie 7. Mai 2024 zur Verfügung. Um Kontaktaufnahme mit Frau Oberländer, 0271 404-2406, s.oberlaender@siegen-stadt.de, zur Buchung eines Zeitslots wird gebeten.

Die Frist zur endgültigen Einreichung der Bewerbungs- und Konzeptunterlagen endet mit Ablauf des 23. Juni 2024.

Die Bewerbungsunterlagen inklusive einer städtebaulichen Konzeption und einem Kaufpreisvorschlag können auf dem Postweg, adressiert an die

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Liegenschaften
Frau Oberländer
Rathaus Geisweid/ Lindenplatz 7
57078 Siegen

oder per E-Mail an liegenschaften@siegen-stadt.de 

eingereicht werden.

Online-Service

Eine Bewerbung kann auch online über das Serviceportal der Stadt Siegen erfolgen:

Online-Service "Bewerbung um ein städtisches Grundstück"

Mögliche Dienstleistungen/ Online-Services

Angebot für potentielle Bauträger und Investoren

Die Universitätsstadt Siegen plant mehrere neue Wohnbaugebiete, deren Realisierung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bei Interesse am Erwerb eines aktuellen oder künftig zu erschließenden Baugrundstücks zum Bau von Mehrfamilienhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen (beispielsweise einer Kindertageseinrichtung) oder der Entwicklung einer größeren Fläche, ist eine unverbindliche Aufnahme in eine Interessiertenliste per nachfolgenden Online-Service möglich:

Online-Service "Wohnungsbau: Aufnahme in die Interessiertenliste (Investoren/ Bauträger)"

Angebot für Privatpersonen

Die Universitätsstadt Siegen plant mehrere neue Wohnbaugebiete, deren Realisierung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bei Interesse am Erwerb eines künftig zu erschließenden Baugrundstücks, ist eine unverbindliche Aufnahme für ein oder mehrere Gebiete in eine Interessiertenliste per nachfolgenden Online-Service möglich:

Online-Service "Baugrundstücke (städtische): Aufnahme in die Interessiertenliste"

Beantragung eines Zeugnisses über die Nichtausübung beziehungsweise das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes

Auf notarielle Anfrage bescheinigt die Stadt Siegen den Verzicht zur Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff Baugesetzbuch (BauGB) bzw. § 31 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW). Diese Bescheinigung ist erforderlich, damit die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück im Grundbuch vollzogen werden kann.

Online-Service "Negativattest/ Vorkaufsrechtsverzichtserklärung nach §§ 24 folgend Baugesetzbuch oder/ und § 31 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen"

Angelberechtigungsschein für Obernau- und Breitenbachtalsperre für das Jahr 2025

Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern - die in der Stadt Siegen wohnen - zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben. Die Beantragung für das Jahr 2025 ist bis zum 25. Januar 2025 möglich.

Online-Service "Angelberechtigungsschein: Bewerbung"

Liegenschaften FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Wie können Anträge für Grundstücksgeschäfte (Verpachtungen, Erbbaurechte, Käufe, Verkäufe, Inanspruchnahmen) gestellt werden?

Entsprechende Anträge können schriftlich eingereicht oder persönlich während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der 

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe 4/5-3 Liegenschaften
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

abgegeben werden.

In welcher Form können Angelberechtigungsscheine für das Jahr 2024 beantragt werden?

Wie allen Kommunen im Kreisgebiet steht auch der Stadt Siegen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Angelberechtigungen für Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein zu. Diese Angelberechtigungen werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern - die in der Stadt Siegen wohnen -zugeteilt und diese Zuteilung an den Wasserverband weitergegeben.

Online-Service "Angelberechtigungsschein: Bewerbung"

Wie können Negativatteste/ Vorkaufsrechtsbescheinigungen bei der Stadtverwaltung beantragt werden?

Grünflächen ⇢ Friedhöfe

Gebäude:
Verwaltungsgebäude Fludersbach
Fludersbach 56
57074 Siegen

0271 404-4807, 0271 404-4850, 0271 404-4858, 0271 404-4869
gruenflaechen@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Die Bestattungsdienstleistungen sind uneingeschränkt möglich.


Grünflächen ⇢ Neubau, Planung Grünflächen

Gebäude:
Verwaltungsgebäude Fludersbach
Fludersbach 56
57074 Siegen

0271 404-4851
gruenflaechen@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«


Grünflächen ⇢ Unterhaltung Grünflächen

Gebäude:
Verwaltungsgebäude Fludersbach
Fludersbach 56
57074 Siegen

0271 404-4851
gruenflaechen@siegen-stadt.de

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Die Grünflächenpflege findet uneingeschränkt statt. Gleiches gilt für die Verkehrssicherheit.


Grünflächen ⇢ Forst

Gebäude:
Verwaltungsgebäude Fludersbach
Fludersbach 56
57074 Siegen

0271 404-4818
j.heitze@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Brennholzvergabe

Die Brennholzvergabe findet am Freitag, 19. April 2024 auf dem Holzlagerplatz Achenbach statt. Die Versteigerung beginnt um 15.00 Uhr. Zum Einlass ab 14.30 Uhr sind der Motorsägenführerschein und der Personalausweis vorzuzeigen. Ein späterer Einlass und das vorzeitige Verlassen der Versteigerung ist möglich. Das zu Losen von 3 bis 10 Raummeter aufgepolterte Holz ist sortiert nach Holzart (Buche, Eiche-Hartlaubholz, sonstiges Laubholz, Nadelholz) und Stärke (< 40 cm | > 40 cm Durchmesser). 

Eine Anmeldung zur Versteigerug ist nicht notwendig.

Das ersteigerte Holz ist direkt vor Ort per EC-Karte zu zahlen; eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich. 

Zum Abtransport des Holzes bleibt der Holzlagerplatz einige Wochen geöffnet. Eine Besichtigung des Holzes ist ab 12. April 2024 möglich. Ab Anfang April erhalten sie weitere Informationen zum angebotenen Holz.

Der Holzlagerplatz kann in nachstehender Karte eingesehen werden:

Brennholzvergabe: Übersichtskarte Holzlagerplatz

Jagd, Stadtwald usw.

Anfragen zu Jagd, Jagdvergabe, Waldschutz, Erholungseinrichtungen und Stadtwald allgemein können per E-Mail gerichtet werden.

Baumkontrollen und Baumpflege

Baumkontrollen und Baumpflege zur Verkehrssicherung im Stadtwald finden uneingeschränkt statt.


Umwelt

Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

0271 404-3448
umwelt@siegen-stadt.de 

⇢ »Sprech-/Öffnungszeiten«

Mögliche Dienstleistungen

Bereits vorliegende Anträge auf Baumfällarbeiten (Vorab-Ausnahmegenehmigungen nach Baumschutzsatzung) werden durchgeführt. Weitere Anträge können entweder auf dem Postweg oder per E-Mail eingereicht bzw. am Informationsschalter des Rathauses Geisweid abgegeben werden.

Umwelt FAQ (Fragen-/Antwortenkatalog)

Welche Anträge können aktuell von der Umweltabteilung bearbeitet werden? Wie erhalte ich entsprechende Antragsformulare?

Folgende Anträge können zurzeit bearbeitet werden:

  • Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Begrünung von Dächern oder Fassaden nach der Richtlinie der Universitätsstadt Siegn zur Förderung von privaten Dach- und Fassendbegrünungen vom 10. April 2019 (kurz: Förderprogramm Dach- & Fassadenbegrünung).
  • Anzeige eines Rückschnittes an geschützten Bäumen.
  • Antrag auf Bezuschussung von Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an einem besonders schutzwürdigen privaten Großbaum.
  • Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Baumschutzsatzung zur Entferung eines Baumes/ mehrerer Bäume.

Antragsformulare

Entsprechende Antragsformulare können wir Ihnen auf dem Postweg oder per E-Mail zukommen lassen. Zu den allgemeinen Öffnungszeiten können wir Ihnen auch vor Ort das entsprechende Antragsformular aushändigen.

Anträge können per Post an

Stadt Siegen
Abteilung 4/7 Umwelt
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

oder per E-Mail an: umwelt@siegen-stadt.de gesandt werden.