Europawahl 2024: Stadt Siegen sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Europawahl statt, bei der die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen zum zehnten Mal das Europäische Parlament wählen

Für die Bildung der 76 Wahlvorstände und 15 Briefwahlvorstände werden, neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Siegen, insgesamt rund 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände zu gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, ist die Stadt auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die Stadtverwaltung Siegen sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal mitzuarbeiten. Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses, die Ausgabe der Stimmzettel, die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis, die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen, die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Voraussetzungen

Mitmachen können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 2 Grundgesetz (GG) oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union. 

Sie müssen am Wahltag 

  • mindestens 16 Jahre alt sein, 
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und 
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. In jedem Vorstand werden auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen eingesetzt. 

Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)

Für das Engagement im Wahlvorstand gibt es ein "Dankeschön": Pro Einsatztag wird von der Stadt Siegen ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 60 Euro für den Einsatz als Wahlvorsteher bzw. 45 Euro als Mitglied im Wahlvorstand gezahlt. Außerdem werden unter allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern 20 mal 100 Euro verlost.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?

Der bequemste Weg ist die Online-Anmeldung. Dort werden Interessierte Schritt für Schritt durch die Anmeldung geleitet.

Online-Service: Wahlhelferin/ Wahlhelfer werden (Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende)

Möglich ist eine Anmeldung aber auch telefonisch unter der Rufnummer 0271 404-1555 oder per E-Mail an wahlen@siegen-stadt.de bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Wahlen.

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