Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Europawahl 2024

Wann wird gewählt?

Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt. Die Wahllokale sind am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Europawahl sind gemäß § 6 Europawahlgesetz Bürgerinnen und Bürger, die

  • am Wahltag Deutsche/ Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/ Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind. 
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben. 
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. 
  • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten, darf ich dennoch an der Wahl teilnehmen?

Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können Sie das Wählerverzeichnis einsehen und prüfen, ob Sie dort eingetragen sind. Am Wahltag benötigen Sie dann lediglich den Personalausweis oder Reisepass, um sich legitimieren zu können.

Ich stehe nicht im Wählerverzeichnis, was muss ich tun?

Wenn Sie die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen und Beachtung von Fristen nachträglich auf schriftlichen Antrag in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Es ist hilfreich, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorlegen. Haben Sie diese nicht erhalten oder verloren, können Sie auch ein offizielles Ausweisdokument wie den Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation nutzen.

Ein eigener Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) kann aus hygienischen Gründen zur Stimmzettelkennzeichnung mitgebracht werden.

Ich bin umgezogen, kann ich noch wählen?

Grundsätzlich verlieren Sie Ihr Wahlrecht nicht. Wie Sie Ihr Wahlrecht bei Umzug innerhalb von Siegen oder auch von außerhalb nach Siegen behalten und ausüben können, hängt vom jeweiligen Zeitpunkt ab.

Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 28. April 2024 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssen dabei das entsprechende Antragserfordernis beachten, sofern sie nicht auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren ohne zwischenzeitlichen Wegzug ins Ausland.

Ummeldung innerhalb der Stadt Siegen

Ein Umzug innerhalb Siegens nach dem 28. April 2024 führt zu keiner Änderung des Wählerverzeichnisses. Die Wahlberechtigte/ der Wahlberechtigte bleibt in dem Stimmbezirk ihrer/ seiner bisherigen Anschrift eingetragen. Möchte sie/ er in einem anderen Wahllokal wählen, besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein bei der Stadtverwaltung Siegen mündlich (nicht jedoch telefonisch!), schriftlich oder per E-Mail an: wahlen@siegen-stadt.de zu beantragen.

Neuanmeldung in der Stadt Siegen

Bei Neuanmeldungen nach dem 28. April 2024 gilt:
Bei Zuzug erfolgt die nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis nur auf Antrag (29. April bis 19. Mai 2024). Erfolgt die Eintragung auf Antrag, so werden Sie aus dem Wählerverzeichnis der bisherigen Wohngemeinde (Fortzugsgemeinde) gestrichen. Sofern kein Antrag gestellt wird, kann das Wahlrecht nur in der bisherigen Wohngemeinde - eventuell auch durch Briefwahl - ausgeübt werden.
Sollten Sie aufgrund von Wartezeiten einen Termin erst nach dem 19. Mai 2024 erhalten, so melden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 0271 404-1111 mit dem Hinweis auf den "Zuzug von außerhalb der Gemeinde Siegen". Sie erhalten dann einen zeitnahen Sondertermin, um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis sicherstellen zu können.

Ich bin am Wahltag nicht in Siegen - wie kann ich mein Wahlrecht ausüben?

Wenn Sie am Tag der Wahl - aus welchen Gründen auch immer - Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit per Briefwahl das Wahlrecht auszuüben. Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 28. April 2024 werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen entsprechenden Antragsvordruck. Alternativ ist die Antragstellung nach Erstellung des Wählerverzeichnisses auch online möglich. Sie können die Briefwahl darüber hinaus persönlich in dem Wahlbüro im Rathaus Siegen (Ratssaal) vornehmen. Dieses nimmt seinen Dienst am Montag, 6. Mai 2024, auf. Sollten Sie hierauf nicht warten können, so besteht auch die Möglichkeit, den Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen vorher formlos unter Angabe des Geburtsdatums und Ihrer Meldeadresse zu stellen.

Warum fehlt dem Stimmzettel die rechte obere Ecke?

Auch die Stadt Siegen ermöglicht barrierefreie Wahlen. So werden ausschließlich Stimmzettel ausgegeben, bei denen die obere rechte Ecke abgetrennt ist. Dadurch können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimmzettelschablonen unkompliziert nutzen.

Wo ist mein Wahllokal? Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Für jeden Stimmbezirk zu der am 15. Mai 2022 stattfindenden Landtagswahl wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Anschrift des jeweiligen Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung.

In Kürze finden Sie an dieser Stelle einen Onlinedienst zur "Wahllokalsuche".


Kontakt zum Wahlamt

Stadt Siegen
Arbeitsgruppe Wahlen
Rathaus/ Markt 2
57072 Siegen

0271 404-1000
wahlen@siegen-stadt.de 

Öffnungszeiten Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Am Freitag, 7. Juni 2024, ist das Wahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet.